Immobilie gehört Bank über die Grundschuld
28. Juni 2008 - 1 US-Dollar = 1,238
Deutsche Mark - Gold: 1147,92 DM –
Rohöl: 173,80 DM
Wir haben in Deutschland die verrückte
Situation, daß bei einem Immobilienkauf sowohl eine Kreditschuld eingegangen
wird, für die der Hypothekennehmer mit seinem gesamten Vermögen haftet, als
auch eine Grundschuld, die auf die Immobilie im Grundbuch eingetragen wird.
Dieses Vorgehen erlaubt einer Bank, eine Immobilie unabhängig von ihrem realen
Wert zu beleihen, wenn der Kreditnehmer vermögend genug ist. Wir verdanken dieser
schönen Regelung die "Schrottimmobilien", die eine Menge Menschen
hier im Land in den finanziellen Ruin und sogar in den Selbstmord getrieben
haben. In unserem ach so großen Vorbild USA ist das anders, da gibt es nur die
Grundschuld. Sollte ein Immobilienbesitzer zahlungsunfähig werden, gehört das
Haus der Bank - und der Hypothekennehmer ist seine Sorgen
los.
Als ob diese doppelte Schuld noch nich
Nun haben wir ja einen ach so fürsorglichen
Staat, der uns lieb hat und durch seine extremen Steuerforderungen enorm teuer
kommt. Deshalb soll jetzt ein "Risikobegrenzungsgesetz" eingeführt
werden. Gut, nicht wahr? Nun ja, ich sage es gleich: das Gesetz ist zusammengemerkelt.
Erstens, es wirkt sich nur auf zukünftige
Hypothekenverträge aus. Da dank unserer Regierung kaum noch jemand das Geld
zum Bauen hat, bleibt der Kreis der
Begünstigten recht überschaubar. Bei Altverträgen wird keinerlei Risiko
begrenzt. Zweitens ist dieses Gesetz blanke Schönfärberei. Das einzige, was es
vorschreibt, ist eine Informationspflicht der Bank, in der sie dem Kunden
anzeigt, daß sie berechtigt ist, die Grundschuld getrennt zu verkaufen. Wer das
nicht möchte, kann sich eine andere Bank suchen. Ist ja wirklich problemlos,
die Banken rennen Ihnen ja mit Angeboten die Bude ein, oder?