Immobilie gehört Bank über die Grundschuld

28. Juni 2008 - 1 US-Dollar = 1,238 Deutsche Mark - Gold: 1147,92 DM –

Rohöl: 173,80 DM

Wir haben in Deutschland die verrückte Situation, daß bei einem Immobilienkauf sowohl eine Kreditschuld eingegangen wird, für die der Hypothekennehmer mit seinem gesamten Vermögen haftet, als auch eine Grundschuld, die auf die Immobilie im Grundbuch eingetragen wird. Dieses Vorgehen erlaubt einer Bank, eine Immobilie unabhängig von ihrem realen Wert zu beleihen, wenn der Kreditnehmer vermögend genug ist. Wir verdanken dieser schönen Regelung die "Schrottimmobilien", die eine Menge Menschen hier im Land in den finanziellen Ruin und sogar in den Selbstmord getrieben haben. In unserem ach so großen Vorbild USA ist das anders, da gibt es nur die Grundschuld. Sollte ein Immobilienbesitzer zahlungsunfähig werden, gehört das Haus der Bank - und der Hypothekennehmer ist seine Sorgen los.

Als ob diese doppelte Schuld noch nicht genug wäre, können die beiden Kredite unabhängig voneinander gehandelt werden. Wenn Sie also drei Hypotheken aufgenommen und zwei davon abgezahlt haben, steht die Grundschuld in fast allen Fällen immer noch in unveränderter Höhe im Grundbuch. Unter fairen, ehrenhaften Geschäftspartnern wäre das nebensächlich, Sie zahlen auch die dritte Hypothek ab und die Sache ist ausgestanden. Nur ist "Ehre" ein Begriff aus längst vergangenen Zeiten, dafür gilt das, was man in diesen vergangenen Zeiten als "Ehrenkodex der Kaufleute" bezeichnet hat. Ihre Bank kann die Grundschuld verkaufen, wodurch der Käufer - meist ein "amerikanischer Investor" - einen Anspruch auf Ihre Immobilie erwirbt, von Ihnen also den Betrag aller drei Hypotheken verlangen kann. Was Sie an Ihre Bank gezahlt haben, interessiert nicht, weil das ein ganz anderer Vertrag ist.

Nun haben wir ja einen ach so fürsorglichen Staat, der uns lieb hat und durch seine extremen Steuerforderungen enorm teuer kommt. Deshalb soll jetzt ein "Risikobegrenzungsgesetz" eingeführt werden. Gut, nicht wahr? Nun ja, ich sage es gleich: das Gesetz ist zusammengemerkelt. Erstens, es wirkt sich nur auf zukünftige Hypothekenverträge aus. Da dank unserer Regierung kaum noch jemand das Geld

zum Bauen hat, bleibt der Kreis der Begünstigten recht überschaubar. Bei Altverträgen wird keinerlei Risiko begrenzt. Zweitens ist dieses Gesetz blanke Schönfärberei. Das einzige, was es vorschreibt, ist eine Informationspflicht der Bank, in der sie dem Kunden anzeigt, daß sie berechtigt ist, die Grundschuld getrennt zu verkaufen. Wer das nicht möchte, kann sich eine andere Bank suchen. Ist ja wirklich problemlos, die Banken rennen Ihnen ja mit Angeboten die Bude ein, oder? Es ist auch nicht verboten, das eine oder andere Prozent mehr Zinsen zu nehmen, wenn auf diese Klausel verzichtet wird. http://www.michaelwinkler.de/Kommentar.html