2012 Hilfe
verweigernde Zahnärzte melden
Amalgam ist ein
todbringendes Gift. Wenn ein Zahnarzt bei Unverträglichkeit oder gar den frühen
Tod ankündigenden Krankheiten die fachgerechte Hilfe zur Entfernung unter
Dreifachschutz verweigert, ist das eine Strafbewehrte
Unterlassung der Ersten Hilfe!
Unter Amalgamtaeter@toxcenter.org
Können alle Betroffenen
namentlich mit Adresse den Zahnarzt an das Gericht melden, der die notwendige Hilfe
verweigert hat.
Im laufenden Ermittlungsverfahren
des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte
spielen diese Fakten eine wesentliche Rolle.
Nicht vergessen in schweren
Fällen das Amalgamtestament,
damit den Hinterbliebenen keine Entschädigung entgeht!