2010 Heilpraktiker von der Justiz verheizt

Im Allgäu wurde ein 63 jähriger Heilpraktiker zu einer zweieinhalbjährigen Gefängnisstrafe verurteilt, weil er einem geistig behinderten jungen Mann auf Wunsch seines Vormundes Antiepileptika abzusetzen geraten hatte und daraufhin verstärkt epileptische Krämpfe auftraten.

Nirgendwo steht, dass man dies nicht darf, Ärzte machen nach jahrelanger Therapie stets nach längerer Therapie ungestraft einen Absetzversuch zur Feststellung, ob die Therapie noch nötig ist und wie der Wegfall der Schlafanstoßenden Wirkung der Antiepileptika auf die geistige Aktivität wirkt oft auch zur Frage, ob es das richtige Antiepileptikum ist und ob der Patient es überhaupt noch braucht.  Im Gegensatz zu Heilpraktikern machen Ärzte dies unter Kontrolle mittels EEG, Kernspin Kopf und Blutspiegel der Antiepileptika. Dies geschieht aber auch nur zur rechtlichen Absicherung.

 

Der Beruf des Heilpraktikers entstammt der Idee von Adolf Hitler, der meinte, „der gute Deutsche sei stets gesund, wenn er ohne Kenntnis bekannter Krankheiten sich krank fühlt, dann muss er auf eigene kosten zu einem Barfussarzt gehen und sich gesund beten lassen.“

Im Prinzip nahm man an, dass der Heilpraktiker sich um eingebildete Krankheiten kümmern sollte. Krankenkassen übernahmen damals nicht die Kosten der Behandlung.

Hitler entzog den jüdischen Chefärzten die medizinische Approbation und zwang sie, als Heilpraktiker weiter zu arbeiten. Ihre exquisiten guten medizinischen Kenntnisse werden gedankenlos auf ihre Nachfolger übertragen. Ärzten wurde verboten, mit Heilpraktikern zusammen zu arbeiten, sonst verlieren sie ihre ärztliche Approbation. Dies gilt heute noch. Nur Nichtärzte wie Zahnärzte dürfen, um über Medizin reden zu dürfen, die Heilpraktikerprüfung ablegen. Jeder Nichtarzt, der andere über Hilfen berät macht sich strafbar, wenn er ohne Prüfung als Heilpraktiker über Medizin redet. So hatte die Münchner Heilpraktikerin die Leiterin der Amalgamberatungsstelle in München angezeigt wegen Verstoßes gegen das Heilpraktikergesetz. Fünf Polizisten und ein Staatsanwalt hatten ihr Einzimmer Appartement durchsucht. Aber sie durfte natürlich ihre eigenen Erfahrungen weiter sagen, was die Heilpraktikerin nicht wußte.

 

Heilpraktiker werden Grundschüler wie Schlosser, Maurer, Sekretärinnen und Arzthelferinnen. Keinerlei Ausbildung ist hierzu erforderlich. In Schulen für Heilpraktiker werden Bahrfußmethoden wie Irisdiagnostik, Pulsdiagnostik und sonstiger Firlefanz für teueres Geld gelehrt. Die Heilpraktiker Prüfung vor dem Gesundheitsamt benötigt jedoch keinerlei Ausbildung. Dort wird bundesweit aus einem im Buchhandel befindlichen Prüfungskatalog mit Multiple Choice und richtigen Antworten im Anhang abgefragt. Sadistische Fragen nach Name und Aussehen der Mittelhandknochen sind dort enthalten. Über „Antiepileptika-Absetzen“ steht jedoch nichts.

Im praktischen Falle kann ein Prüfling dieses Buch binnen vierzehn Tagen vor der Prüfung durchlesen, beantwortet locker 50% der Fragen richtig und ist dann einer der besten Prüflinge, wie es wir mehrmals gehört hatten.

Deutschland ist das einzige Land der Welt, in dem es diesen Beruf gibt, nicht einmal in Österreich, der Schweiz oder dem Rest der EU gibt es Heilpraktiker.

Von Regierungsseite und der Justiz gibt es große Ambitionen, diesen Laienberuf zu erhalten. Jüngst wurde ein Urteil gefällt, dass Beamte den Multiplikator der Heilpraktiker-Gebührenordnung von ihrer Krankenkasse erstattet bekommen müssen.

 

Während die Justiz Heilpraktiker aufgrund von Arzturteilen verurteilt, gibt es dort nicht wie in der Medizin einen Katalog von Maßnahmen, die ein Heilpraktiker nicht machen darf.

Das Verhängen einer Gefängnisstrafe für einen Absetzversuch ohne jegliche gesundheitliche Nachteile für den Patienten kann man als Willkür empfinden. Die örtliche Neurologische Klinik hatte die Medikamente wieder angesetzt, es entstand keinerlei Gesundheitsschaden. Der Chefarzt hatte den Heilpraktiker angezeigt.

Wenn der Richter meint – wofür vieles spricht-  dass für ungelernte Laien wie es die Heilpraktiker bei uns sind, ärztliche Entscheidungen verboten sind, dann müsste er doch endlich alles unternehmen, um diesen anachronistischen Beruf zu verbieten oder zumindest ausführliche, eindeutige Bestimmungen vorher zu erlassen.

Nachträglich einen Heilpraktiker für etwas büssen zu lassen, was er nicht wissen konnte, ist höchst ungerecht.

Zweifellos ist dies jedoch ein Fall, der vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte und vorher vor den Bundesgerichtshof gehört.

Vielleicht findet sich dann auch ein ehrlicher Medizinfunktionär, der jeweils dabei für ein Verbot dieses unärztlichen Berufstandes plädiert.

Habilitiert als Klinischer Toxikologe hatte ich seit vier Jahrzehnten sehr häufig chronisch vergiftete Patienten mit dadurch psychischen Störungen aus der Hand von Heilpraktikern gerettet.

Eine unserer Mitarbeiterinnen wurde wochenlang wegen heftiger Schmerzen im rechten Unterbauch mittels Irisdiagnostik als „Darmkranke“ mit Diät beraten ehe sie notfallmäßig wegen eines durchgebrochenen Blinddarms gerade noch operiert werden konnte.

 Eine Patientin wurde sterbend wochenlang aufgebart. Als Notarzt kam ich hinzu als sie nicht mehr atmete. Auf der Intensivstation wurden langsam 40 (!) Liter Ödeme aus Lunge und Körper ausgeschwemmt. Danach erhielt ich viele Jahre aus dem Schwarzwald leckere Dankesgeschenke für ihr Überleben.

Diese Liste ist ellenlang.

Gesundheitsbehörden und Gerichte hätten schon längst gutachtlich festlegen müssen, was Heilpraktiker dürfen und was nicht.

Wir fordern nun endlich das sofortige Verbot des Berufs eines Heilpraktikers, sein Nachlernen der Medizin wie früher von Dentisten, die Zahnärzte werden wollten sowie als sofortige Übergangsvorschrift einen Erlaubniskatalog für Heilpraktiker.

(Zusatz zur Biografie)