Heilpraktiker  ausgeschlossen von der Zahnheilkunde und wirkungsvollen Gegengiften:

 

Zwar dürfen Heilpraktiker Fett absaugen (1 Todesfall auf 5000 Fälle!) oder ungelernt Schönheitsoperationen oder eine Herzoperation durchführen, aber sie dürfen keine Gegengifte empfehlen, da diese verschreibungspflichtig sind.

In der gesamten Zahnheilkunde dürfen sie nicht mitreden, auch kein Kieferpanorama befunden.

Damit sind sie aus der gesamten Amalgamdiskussion ausgeschlossen und auf wirkungslose Placebos auf dem Niveau der amerikanischen Klinischen Toxikologie (Clark, Klinghart) zurückgeworfen.