Haftung für Impfschäden nicht durch Hersteller oder Ärzte

Weder Ärzte noch die Hersteller haften für Impfschäden. Nach Ansicht der Bundesregierung übernehmen die öffentliche Hand der Bundesländer die vorläufige Haftung. Den umständlichen Verwaltungsweg und die Hoffnungslosigkeit kann man sich vorstellen.

Nun will der Senat Einzelverträge mit rund 2000 Impfärzten schließen. Darin ist vorgesehen, dass die Herstellerhaftung beim Land liegt, und der Arzt die Haftung für alle Schäden übernimmt, die mit Fehlern rund um die Impfung selbst zusammenhängen. Dazu zählen das Mischen, die Aufbewahrung der Impfstoffe sowie die Aufklärung über die Impfung.

Die Juristen der Berliner Ärztekammer prüfen derzeit, ob die Vertragsbestimmungen Ärzten ein zu großes Haftungsrisiko aufbürden. Bereits jetzt scheint festzustehen, dass das vom Senat vorgesehene Infoblatt zur Aufklärung, das die Patienten vor der Impfung unterschreiben müssen, nicht ausreicht. Auch Berlins KV-Vize Dr. Uwe Kraffel kritisierte in der "Berliner Zeitung", dass die Frage möglicher Nebenwirkungen ausgeklammert bleibe.

Die Impfung "sei nicht so erprobt und unbedenklich wie die gebräuchlichen Standard-Impfungen". Deshalb sollten Ärzte ihre Patienten gewissenhaft aufklären, heißt es in einem Rundschreiben der KV an die Niedergelassenen.

ÄZ 23.10.09http://www.aerztezeitung.de/extras/druckansicht/?sid=572060&pid=578706