1991 HOLZSCHUTZMITTEL-PROZESS
legalisiert die Willkür der Industrie
Als einer meiner ersten Patienten
nach der Praxiseröffnung gestorben war, nachdem er sein Reihenhaus mit
Pentachlorphenol gestrichen hatte und eine aplastische Anämie
(Knochenmarkinsuffizienz. Insuffizienz: verminderte Funktions- u.
Leistungsfähigkeit eines Organs oder Organsystems) bekommen hatte, stellte ich
eine Strafanzeige gegen die Herstellerfirma Desowag von Bayer in Frankfurt. In
einer 1969 allen Ärzten kostenlos übersandten Schrift von Bayer: „Klimmer:
Pflanzenschutz- und Schädlings-bekämpfungsmittel“ stand unter
PCP (Pentachlorphenol):
hochgiftig, Anwendung nur mit Atemschutz und Gummiband-Schuhen. Leberwerte und
tödliche aplastische Anämien (Knochenmarkinsuffizienzen) zu erwarten.
Allergiker Asthma.
Also wussten alle Ärzte bescheid,
was zu erwarten war, wenn ein Laie ohne Kenntnis der nötigen Schutzmaßnahmen
150 Liter der Giftbrühe verstrich und Kopf und Körper voll gespritzt wurden.
Trotz optimaler Therapie von Anfang
an mit Hepatitisimpfung, Frischbluttransfusionen und Knochentransplantation war
das Leben nicht zu erhalten. Zu einer massiven Verschlechterung war es
gekommen, als der Patient nach der Haussanierung einen Kleiderschrank gekauft
hatte, der auch eine Spur PCP enthielt.
Meine Strafanzeige lag
5 Jahre unbearbeitet bei der Staatsanwaltschaft in Frankfurt. Am Wochenende vor
ihrer Verjährung rief mich ein neuer Staatsanwalt, Erich Schöndorf, an und
fragte, ob ich ein Blitzgutachten machen könne zu den Gift-Komponenten von
Xyladecor (Hauptkompnente PCP - Pentachlorphenol) und
den typischen Folge-erscheinungen, auf dem neuesten
Stand der Dinge.
Ich schrieb in
derselben Nacht und am nächsten Tag erhielt er ein 30 seitiges
Zusatzgutachten zu meiner Anzeige. Daraufhin wurden ca. 5000 Geschädigte
befragt, die sich meiner Anzeige anschlossen und sich in einem Verband
zusammenschlossen.
Als die
Gerichtsverhandlung 3 Jahre später begann, luden mich die Richter zu einer
Grundlagenbesprechung ein. Dabei erfuhr ich, dass der gleiche Strafverteidiger
wie bei Contergan und Erdal die angeklagten Desowag-Geschäftsführer verteidigt. Als Meister von
Revisionsgründen würde er todsicher eine Revision beim Bundesgerichtshof
erreichen - was dann auch tatsächlich eintrat.
Trotzdem hatten die 3 Richter vor,
eine ganz exakte Beweisführung durchzuführen. Die Übergabe des obigen Büchleins
(„Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmittel“), geschrieben vom
Cheftoxikologen der Firma Bayer überzeugte die Richter, dass die Beschuldigten
vorhatten, das Gegenteil dessen zu behaupten, was darin stand. Von Anfang an
war daher gesichert, dass Spuren von PCP (Pentachlorphenol) oder von
Lindanhaltigen Holzschmutzmitteln plus Lösemitteln eingeatmet das Immunsystem
und das Nervensystem schwer schädigen.
Die Werbung von Bayer/Desowag in
Form von jungen Mädchen in Shorts, die die Zimmerdecke ungeschützt streichen
war typisch für die Irreführung, alles sei harmlos.
In der Firma wurden 4000
Beschwerdebriefe von Geschädigten gefunden, trotzdem antwortete ein
Malermeister „die Produkte sind völlig unschädlich“. Allein dies wäre der
Straftatbestand der Körperverletzung, weil die Firma die Rezeptur nicht
geändert hatte!
Selbst nach dem Verkaufsverbot von
PCP (Pentachlorphenol) wegen seiner krebserregenden Wirkung wurde keine
Rückrufaktion gestartet und das Gift noch jahrelang von Baumärkten an
Ahnungslose verkauft.
Der einjährige Prozess mit über 50
Gutachtern, die alles bestätigten, endete mit einer Verurteilung der
Geschäftsführer, die erwartungsgemäß wegen eines Verfahrensfehlers zur
Neuverhandlung führen sollte, die nie erfolgte.
à Die Kleinen hängt man, die Großen lässt man laufen.
Wer viel über Umweltgifte
weiß, der geht ihnen ganz
selbstverständlich aus dem
Weg. Nur Wissen und
Vorbeugen führt zur bester Gesundheit !
(Dr. Max. Daunderer 1995)
(Auszug aus meiner neuen Biografie)