1991 HOLZSCHUTZMITTEL-PROZESS legalisiert die Willkür der Industrie

Als einer meiner ersten Patienten nach der Praxiseröffnung gestorben war, nachdem er sein Reihenhaus mit Pentachlorphenol gestrichen hatte und eine aplastische Anämie (Knochenmarkinsuffizienz. Insuffizienz: verminderte Funktions- u. Leistungsfähigkeit eines Organs oder Organsystems) bekommen hatte, stellte ich eine Strafanzeige gegen die Herstellerfirma Desowag von Bayer in Frankfurt. In einer 1969 allen Ärzten kostenlos übersandten Schrift von Bayer: „Klimmer: Pflanzenschutz- und Schädlings-bekämpfungsmittel“ stand unter

PCP (Pentachlorphenol): hochgiftig, Anwendung nur mit Atemschutz und Gummiband-Schuhen. Leberwerte und tödliche aplastische Anämien (Knochenmarkinsuffizienzen) zu erwarten. Allergiker Asthma.

Also wussten alle Ärzte bescheid, was zu erwarten war, wenn ein Laie ohne Kenntnis der nötigen Schutzmaßnahmen 150 Liter der Giftbrühe verstrich und Kopf und Körper voll gespritzt wurden.

Trotz optimaler Therapie von Anfang an mit Hepatitisimpfung, Frischbluttransfusionen und Knochentransplantation war das Leben nicht zu erhalten. Zu einer massiven Verschlechterung war es gekommen, als der Patient nach der Haussanierung einen Kleiderschrank gekauft hatte, der auch eine Spur PCP enthielt.

Meine Strafanzeige lag 5 Jahre unbearbeitet bei der Staatsanwaltschaft in Frankfurt. Am Wochenende vor ihrer Verjährung rief mich ein neuer Staatsanwalt, Erich Schöndorf, an und fragte, ob ich ein Blitzgutachten machen könne zu den Gift-Komponenten von Xyladecor (Hauptkompnente PCP - Pentachlorphenol) und den typischen Folge-erscheinungen, auf dem neuesten Stand der Dinge.

 

Ich schrieb in derselben Nacht und am nächsten Tag erhielt er ein 30 seitiges Zusatzgutachten zu meiner Anzeige. Daraufhin wurden ca. 5000 Geschädigte befragt, die sich meiner Anzeige anschlossen und sich in einem Verband zusammenschlossen.

 

Als die Gerichtsverhandlung 3 Jahre später begann, luden mich die Richter zu einer Grundlagenbesprechung ein. Dabei erfuhr ich, dass der gleiche Strafverteidiger wie bei Contergan und Erdal die angeklagten Desowag-Geschäftsführer verteidigt. Als Meister von Revisionsgründen würde er todsicher eine Revision beim Bundesgerichtshof erreichen - was dann auch tatsächlich eintrat.

Trotzdem hatten die 3 Richter vor, eine ganz exakte Beweisführung durchzuführen. Die Übergabe des obigen Büchleins („Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmittel“), geschrieben vom Cheftoxikologen der Firma Bayer überzeugte die Richter, dass die Beschuldigten vorhatten, das Gegenteil dessen zu behaupten, was darin stand. Von Anfang an war daher gesichert, dass Spuren von PCP (Pentachlorphenol) oder von Lindanhaltigen Holzschmutzmitteln plus Lösemitteln eingeatmet das Immunsystem und das Nervensystem schwer schädigen.

Die Werbung von Bayer/Desowag in Form von jungen Mädchen in Shorts, die die Zimmerdecke ungeschützt streichen war typisch für die Irreführung, alles sei harmlos.

In der Firma wurden 4000 Beschwerdebriefe von Geschädigten gefunden, trotzdem antwortete ein Malermeister „die Produkte sind völlig unschädlich“. Allein dies wäre der Straftatbestand der Körperverletzung, weil die Firma die Rezeptur nicht geändert hatte!

Selbst nach dem Verkaufsverbot von PCP (Pentachlorphenol) wegen seiner krebserregenden Wirkung wurde keine Rückrufaktion gestartet und das Gift noch jahrelang von Baumärkten an Ahnungslose verkauft.

Der einjährige Prozess mit über 50 Gutachtern, die alles bestätigten, endete mit einer Verurteilung der Geschäftsführer, die erwartungsgemäß wegen eines Verfahrensfehlers zur Neuverhandlung führen sollte, die nie erfolgte.

à Die Kleinen hängt man, die Großen lässt man laufen.

Wer viel über Umweltgifte weiß, der geht ihnen ganz

selbstverständlich aus dem Weg. Nur Wissen und

Vorbeugen führt zur bester Gesundheit !

(Dr. Max. Daunderer 1995)

(Auszug aus meiner neuen Biografie)