Bei Diagnosen, die von Ärzten in Gutachten gestellt werden, haben Patienten kein Recht auf Widerruf. Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen lehnte die Klage einer Frau ab, bei der ein Amtsarzt aufgrund von Blutuntersuchungen einen Alkoholabusus diagnostiziert hatte. Az.: 13 E 1108/08
(Besser vorher Psychiater ablehnen!!!)