Gutachter vorinstanzlichen  muss Gericht nicht anhören

 

Das Berufungsgericht kann einen anderen Sachverständigen beauftragen, wenn es das Gutachten des erstinstanzlichen Sachverständigen für ungenügend hält. Es braucht vorher den erstinstanzlichen Sachverständigen nicht anzuhören.

 

BGH, Urteil vom 04.11.2010,Az.: III ZR 45/10