Gutachter-Interessenverknüpfung

Man kann und sollte heutzutage (PISA ist überall) auch bei Gutachtern aus deutschen Uni's im medizinischen Bereich zur Konkretisierung einer möglichen Befangenheit eines Gutachters die "Erklärung zur O f f e n l e g u n g möglicher Interessenkonflikte" von wiss. Vorträgen, Publikationen und Gutachten als obligaten Standard- verlangen (Lancet, Nature, BMJ, Transparency International T.I.).

Dr.Schwinger