Gutachter-Interessenverknüpfung
Man kann und sollte
heutzutage (PISA ist überall) auch bei Gutachtern aus deutschen Uni's im medizinischen Bereich zur Konkretisierung einer
möglichen Befangenheit eines Gutachters die "Erklärung zur O f f e n l e g u n g möglicher Interessenkonflikte" von
wiss. Vorträgen, Publikationen und Gutachten als obligaten Standard- verlangen
(Lancet, Nature, BMJ, Transparency
International T.I.).
Dr.Schwinger