Gutachtenpraxis vom Sozialgericht
Patientenbericht:
„...Seit
8 Jahren klage ich beim Sozialgericht bzw. Landessozialgericht gegen die AOK
wegen ausstehenden Krankengeldes während meiner attestierten
Arbeitsunfähigkeit.
Das Sozialgericht unternahm in 4 Jahren zur Klärung des
Sachverhaltes folgendes:
- Es wurde kein
einziges unabhängiges Gutachten in Auftrag gegeben.
- Stattdessen wurde -
trotz massivster Kritik an den vorausgegangenen MDK Gutachten - die AOK
vom zuständigen Richter angeregt von ihrem eigenen MDK noch weitere Gutachten erstellen zu lassen.
- Die AOK folgte der
Anregung des Gerichtes und wählte den AOK-Gutachter Dr.Sch. aus, der bereits eine Fehldiagnose bei mir
gestellt hatte und aus völliger Unkenntnis der Sachlage und Ignoranz der
Facharztbefunde grob fahrlässig
per Ferndiagnose „empfohlen hatte mich nicht zu behandeln“ (bei einer
schweren fortschreitenden Erkrankung).
- Zeugen wie die behandelnden Ärzte wurden kein
einziges Mal vor Gericht gehört.
- Vier Jahre lang musste ich vor dem Sozialgericht für eine
lebensnotwendige, von der AOK als notwendig bestätigte Behandlung klagen
um Krankengeld dafür zu erhalten.
Das Landessozialgericht unternahm
bisher folgende Aktivitäten:
·
Nach 6 Jahren wurde das erste Gutachten in Auftrag
gegeben, aber nicht an einen Arzt, sondern ich wurde in eine zahnärztliche
Praxis einbestellt, wobei dies vorher nicht erwähnt wurde, sondern lediglich
von einem „Facharzt“, „Dr.“ und einem „ärztlichen Gutachten“ die Rede
war.
·
Dies erfolgte nachdem das Gericht Arztunterlagen
angefordert hatte, aus denen hervorging, dass ich wegen meinen starken
Allergien auf Zahnarztmaterialen bereits die Behandlung beim Zahnarzt abbrechen
musste, weil ich die Praxis nicht mehr betreten konnte.
·
Der Gutachter, Zahnarzt Dr.Ba... hatte vom
Gericht den Auftrag nach einer persönlichen Untersuchung festzustellen, ob ich
vor 6 Jahren (!!!) krank war. Was die AOK während der gesamten strittigen
Zeit versäumt hatte, sollte nach 6 Jahren nachgeholt werden.
·
Zum Termin legte ich dem Zahnarzt zahlreiche
Befundkopien vor. Als er die krankhaften Befunde durchgesehen hatte
verweigerte er eine Empfangsbestätigung.
·
Daraufhin (u.a.) teilte ich
ihm mit, dass ich ihn wegen Befangenheit ablehnen muss.
- Gleich am nächsten
Tag sandte ich eine schriftliche
Mitteilung an das Gericht, dass ich den Gutachter wegen Befangenheit
ablehne.
- Das Gutachten wurde
trotzdem geschrieben, der Zahnarzt erstellte ein „Blitzgutachten“, das
bereits 3 Tage nach dem Termin fertig war.
- Der Gutachter
zitiert keinen einzigen krankhaften Befund, er bedauert sogar, dass sich
zu einem in einer Rechnung erwähnten Befund „leider dazu keine weitere
Aufzeichnung findet“, dabei handelte es sich um einen der Befunde, dessen
Empfangsbestätigung er verweigert hatte. Zusätzlich hatte er alle Akten
vom Gericht erhalten, wo diese Befunde ebenfalls enthalten waren. Es waren
zwischenzeitlich mehrfach Unterlagen, die an das Gericht gesandt worden
waren, später nicht mehr vorhanden.
Deshalb schrieb auch ein Gutachter, dass vom Gericht geklärt werden
muss, ob das monierte Fehlen von Unterlagen nicht durch eine
Unterschlagung verursacht war, da bei ihm alles vorhanden war.
- Schließlich gab ich
selbst ein Gutachten in Auftrag.
- Der Gutachter las
meine Befunde und kam zu dem Ergebnis, dass alle bisherigen Gutachten
Falschgutachten waren und ich im strittigen Zeitraum eindeutig
arbeitsunfähig war.
- Die AOK bat um ein
weiteres Gutachten, weil ein Sachverhalt vermeintlich nicht berücksichtigt
worden sei.
- Daraufhin wurden der
AOK vom Gutachter die entsprechenden Passagen genannt, die sie im
Gutachten nicht gefunden hatte.
- Obwohl alles
vorhanden und das Gutachten schlüssig war und sich mit den Angaben der
behandelnden Ärzte übereinstimmte, gab das
Gericht ein neues Gutachten an Prof. N. in Auftrag.
- Prof. N. hielt es u.a. für auffällig, dass sich in den gesamten Akten
nur fertiggestellte Diagnosen und keine
Beschwerden und Anamnesedaten befinden. Offenbar hat er nicht einmal das
Gutachten seines Vorgängers gelesen, denn allein in diesem Gutachten sind
20 Beschwerdepunkte und 30 Anamnesepunkte übersichtlich mit Überschrift
aufgelistet. Sämtliche Karteikarten meiner behandelnden Ärzte wurden
zitiert.
- Auch dieses
Gutachten lies ich prüfen. Ergebnis: Falschgutachten
- Kompetente Gutachter
erhielten keinen Auftrag.
- Meine behandelnden
Ärzte wurden als Zeugen vor Gericht bis heute nicht gehört.
Die AOK hatte es
trotz Forderung meiner Hausärztin versäumt mich während des gesamten strittigen
Zeitraumes auch nur ein einziges Mal persönlich begutachten zu lassen. Und ich muss als Patient die Fehler der AOK jetzt
seit 8 Jahren ohne Hilfe ausbaden.“
L 1 KR 59/02