Grünes
Rezept für nicht erstattungsfähige Arzneimittel
Zu
den Patienteninfos "Das Grüne Rezept" »
Seit 2004, als die neue Gesundheitsreform
in Kraft trat, bezahlen die Krankenkassen im Regelfall nicht mehr für
rezeptfreie Arzneimittel. Kassenpatienten müssen diese meist recht preiswerten
Arzneimittel seitdem zu hundert Prozent selbst bezahlen. Nur für Kinder bis
einschließlich zwölf Jahren und in Ausnahmefällen bei besonders schweren
Krankheiten können rezeptfreie Arzneimittel auf dem Kassenrezept verordnet
werden. Dennoch sind diese Medikamente nachweislich wirksam – und haben immer
noch einen hohen Stellenwert in der ärztlichen Therapie.
http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/arzneimittelpolitik/default.aspx?sid=535089