Griechenland: Gericht ordnet Schuldenerlass für Privatperson an

Ein Gericht in Hania auf Kreta hat einer alleinerziehenden Mutter mit drei Kindern den Nachlass des Großteils ihrer Schulden gewährt, weil es befand, dass es der Frau unmöglich sei, die Schulden zu tilgen. Die geschiedene Frau, die jetzt bei ihren Eltern wohnt, ist Beamtin und schuldete mehreren Banken insgesamt 120.000 Euro. Die Frau hatte bei dem Gericht um Gläubigerschutz angesucht, weil die Banken jede Form der Umschuldung abgelehnt hatten – obwohl die Frau glaubhaft machen konnte, dass sie keinerlei Vermögen besitzt.

Das Gericht ordnete an, dass die Frau künftig von 350 Euro im Monat leben muss. Der Rest ihres Einkommens muss zu gleichen Teilen für vier Jahre an die Banken abgeführt werden. Das bedeutet, dass die Frau insgesamt 30.000 Euro zurückzahlen muss, der Rest wird ihr erlassen.

Das Urteil gilt als richtungsweisend: Tausende andere Griechen haben ebenfalls vor Gericht um Gläubigerschutz angesucht. Es wird nun erwartet, dass eine neue Welle solcher Verfahren folgen dürfte – von Leuten, die zwar einen Arbeitsplatz haben, jedoch hoffnungslos überschuldet sind.