Giftnester im Kiefer
beseitigt Fall
Kranke verstehen nicht,
warum Gifte ins Kiefer eingeatmet gespeichert und von
dort wieder beseitigt werden müssen
Wenn der > Patient noch nichts von Fräsen,
Tamponieren oder Salbenstreifen gehört hat, dann kann er auch noch nicht danach googeln. Ich habe mal aufgeschrieben, was ich mir für mich früher an
Information gewünscht hätte.
Patienten müssen wie eine Wiederbelebung vorher
gehört haben, wie eine korrekte Entgiftung mit Eiterbeseitigubg
aussieht.
> Früher gab es manchmal Filme, wo der Pilot einen
Herzinfarkt hatte,
> und ein Laie nach Anweisungen über Funk das
Flugzeug landen musste.
> Wenn es so beschrieben wird, dass ein Laie alle
Teilschritte versteht,
> dann besteht die Chance dass es auch der eine
oder andere Zahnarzt richtig macht. Es dürfte jedoch eine grosse
Seltenheit sein, wenn ein Zahnarzt sauber und effizient arbeitet.
> Ich habe schon mal einen Kieferchirurgen (Prof.
Dr.) zum Abstrich
> überredet, nachdem ich selber den passenden
Tupfer mitgebracht habe.
> Ich habe auch darauf hingewiesen, dass der
Tupfer nicht mit Speichel
> oder Zahnfleisch in Kontakt kommen darf. Der
Abstrich hat dann
> funktioniert. Es wurden Streptokokken der Equinusgruppe nachgewiesen.
> Es mussten aber noch zwei weitere operieren, bis
endlich der ganze Eiter raus war.
O.Z.
> Extraktion vergifteter Zähne
>
> Hinweise für Patienten
>
> Obwohl man annehmen sollte, dass der Zahnarzt
weiß, was mit einem vergifteten Zahn zu tun ist, haben viele Patienten die
Erfahrung gemacht, dass aufgrund
fehlender Rendite wesentliche Schritte zur Erkennung und Beseitigung der Folgen
eines im Kiefer eingelagerten allergisierenden Giftes unterbleiben:
(1) Es
unterbleibt ein Erregernachweis und
damit unterbleibt die sachgerechte Beseitigung des gesundheitszerstörenden
Eiters aus dem Kopf
(2) Es unterbleibt eine sachgerechte Reinigung des Extraktionsgebietes mit
Entfernung des Eiters und toten Gewebes
(3) Es werden eitrige Wunden zugenäht, statt mit Antibiotikatamponade
zunächst mal einen Abfluss für
Wundsekrete offen zu halten.
(4) Es unterbleibt ein über sieben Tage über die
Verursacher und die geplanten Alternativen der Versorgung
>
> Zu allen diesen Punkten können Patienten sich
vorbereiten und sich durch freundliche
Rückfragen vergewissern. Wenn sie dann nur ausgelacht werden oder einzelne Punkte
kategorisch und ohne Begründung abgelehnt werden, dann müssen sie sich leider
einen anderen Arzt suchen, um nicht
zusätzlichen Schaden in Kauf zu nehmen.
> (1) Für den Erregernachweis und die
Resistenzbestimmung brauchen wir pro Zahnfach mindestens einen:
>
"Tupfer, dünn, an Metalldraht für
Abstrich Mikrobiologie mit
> Transportmedium"
>
> Den bekommen wir beim Medizinlabor oder beim
Labormediziner (z.B.:
> mlhb.de oder gelbe
Seiten). Das Transportmedium hat ein Verfallsdatum und darf nicht zu alt sein. Wenn man den
Abstrich nicht sofort selber
> ins Labor bringen kann, dann ist es sinnvoll,
ihn nicht Freitags zur
> Post zu geben, weil er dann das ganze Wochenende
irgendwo rum liegt.
> Der Termin sollte in so einem Fall nicht auf Freitag nachmittag gelegt >
werden. Selbst Zahnärzte, die das schon gemacht haben, haben manchmal nur den normalen Tupfer mit drei Millimeter dickem Stiel vorrätig.
> Er sieht aus, wie ein extragroßes Wattestäbchen,
wohingegen der dünne Tupfer ursprünglich
für urologische Untersuchungen entwickelt wurde
> und wirklich deutlich schlanker ist, als ein normales
Wattestäbchen.
>
> Der nächste Trick ist, dass der Tupfer nicht die
Mundschleimhaut
> berühren oder mit Speichel in Kontakt kommen
darf. Dann wäre der Abstrich wertlos.
Der Abstrich muss tief aus dem blutigen Zahnfach entnommen werden und darf nicht anderweitig
verunreinigt werden. Wenn der Abstrich
gelungen ist, dann finden sich in der Regel nur ein oder zwei Erreger. Wenn mehr als vier Erreger
gefunden werden, kann die Resistenzprüfung
entfallen, weil die pro Erreger extra kostet. Wenn zwanzig Erreger nachgewiesen werden, dann ist
der Tupfer mit Speichel, Zahnfleisch
oder Fingern in Berührung gekommen oder anderweitig kontaminiert worden und das Ergebnis ist dann
wertlos.
(2) Das
Extraktionsgebiet muss nach dem Abstrich gründlich gereinigt werden. Fachwort ist Exkochleation
(Ausschabung). Diese muss erfolgen, bis überall durchbluteter Knochen freiliegt.
Nur dann kann eine gute Ausheilung
erwartet werden. Verwendung finden
chirurgische scharfe Löffel und Fräser,
die mit Winkelstück an der Bohrmaschine des Zahnarztes befestigt werden.
Der Bohrer darf kein Nickel enthalten.Verbleiben
die Zahnhaut (Zahnsäckchen oder periondontales Ligamentum) oder
anderes infiziertes Gewebe im Extraktionsbereich, dann sind schmerzhafte
Entzündungen und langwierige
Wundheilungsstörungen mit Sequesterbildung zu
erwarten.
> Weil die Bakterien unter nicht
erhaltungswürdigen Zähnen nicht in
> jedem Fall sichtbaren Eiter produzieren, glauben
manche Zahnärzte, dass keine Entzündung vorliegt, wenn ihnen nicht wirklich Eiter aus
Fistelgängen entgegen spritzt.
> Sie glauben dann, auf die mühsame und schlecht
bezahlte Reinigung des Extraktionsgebietes verzichten zu können. Durch
den Abstrich mit Erregernachweis staunen
aber plötzlich auch Zahnärzte, die das ganze vorher für überflüssig hielten: "Sie hatten
recht".
> (3)
> Es klingt zwar nachvollziehbar, dass kein Essen
und keine neuen Keime in die Wunde rein sollen. Vorher muss aber erst mal alles
raus, was nicht drin bleiben soll. Wenn
die Wunde noch Wundsekrete absondert, dann ist es zu früh zum Zunähen. Das wäre dann
ein Kunstfehler. Das Fixieren größerer
Zahnfleischlappen mit einer Matratzennaht ist kein Kunstfehler, wenn ein Sekretabfluss offen
bleibt, der zum Schutz vor Speisen und
Getränken tamponiert wird.
> Bei Patienten die vorher mit quecksilberhaltigen
Zahnfüllungen
> vergiftet worden sind, ermöglicht das
Tamponieren der Wunde mit Tetracyclineinlage nicht nur eine Ausheilung der
bakteriellen
Entzündung sondern zusätzlich auch eine teilweise lokale Entgiftung
des Kieferknochens, weil Tetracyclin auch ein Chelatbildner
ist und so helfen kann, einen
Teil des Quecksilbers wieder heraus zu bekommen.
> Eine vollständige Entgiftung ist zum Leidwesen
der Anwohner neben Krematorien nicht
mehr möglich. Dort werden regelmässig weit überhöhte Quecksilberwerte nachgewiesen, so dass
Umweltschützer ein Verbot von Krematorien fordern.
Wenn in
seltenen Fällen die Bakterien nicht tetracyclinempfindlich
sind, dann
kann nach Vorliegen der Resitenzprüfung nach einigen Tagen auf ein passendes Antibiotikum umgestellt
werden. Vorzugsweise ist
> Reinsubstanz des Antibiotikums auf dem
Gazestreifen zu verwenden, weil auch
Salben die Wundheilung stören können.
> (4)
> Bei Extraktion mehrerer oder endständiger Zähne
kann es sinnvoll sein, vorher (!) einen
Situationsabdruck anzufertigen, damit sich später ein Gebiss anfertigen lässt. Nach der Operation
sollte die Wunde mehrere Wochen oder
sogar Monate nicht mit Abdruckmaterial voll gepresst
werden.
>
> (5)
> Patienten mit Allergien,
Nahrungsmittelunverträglichkeiten oder
> Medikamentenunverträglichkeiten, können und sollten
vorher
> Allergieteste auf Narkosemittel,
Abdruckmaterialien und
> Prothesenmaterialien, eventuell auch
Antibiotika machen. Sie müssen
> den Zahnarzt auf Unverträglichkeiten hinweisen.
Er könnte sonst
> vergessen, danach zu fragen.
>
> Dass man nach der Operation nicht Rauchen
sollte, fällt meistens sogar noch dem
Zahnarzt ein.
Ihr leidgeprüfter Patient E.D.