§ Gerichtsurteil genießt
keinen Urheberrechtsschutz
Nach deutschem Urheberrcht ist ein Urteil ein amtliches Werk, das keinen
Urheberrechtsschutz genießt ( $ 5 UrhG).
Lediglich der allgemeine
Persönlichkeitsschutz erfordert eine anonymisierte Fassung der
Patienten-Krankheitsgeschichte.
Sinngemäß gilt dies auch für
Krankheits- Kasuistiken (Falldarstellungen).
Dr.Thomas-M.Seibert,29.4.1994
Holzschutzmittelurteil