Gen-Milch Bezeichnung erlaubt

Greenpeace   darf   Produkte des Milch-Konzerns Müller ungestraft   als   „Gen Milch"   bezeichnen. Das hat das  Oberlandesgericht Köln abschließend  entschieden. Das Unternehmen  erlitt damit in einem Berufungsverfahren teilweise eine Niederlage.

Allerdings verboten die Richter den Umweltschützern von Greenpeace, Müller-Pro­dukte in Supermärkten mit Warnaufklebern zu versehen.

TZ29.10.2004