Gen-Milch Bezeichnung erlaubt
Greenpeace
darf Produkte des Milch-Konzerns Müller
ungestraft als
„Gen Milch" bezeichnen. Das
hat das Oberlandesgericht Köln abschließend entschieden. Das Unternehmen erlitt damit in einem Berufungsverfahren teilweise eine Niederlage.
Allerdings verboten die Richter den Umweltschützern von Greenpeace, Müller-Produkte in
Supermärkten mit Warnaufklebern
zu versehen.
TZ29.10.2004