Geflügelfleisch Hygieneregeln bei der
Zubereitung
Seit Mai 2006 wurden dem Robert
Koch-Institut (RKI) mehr als 100 Salmonellose-Fälle gemeldet, die durch Salmonella (S.) Hadar verursacht
wurden. Zwei Personen sind an den Folgen der Erkrankung gestorben. Im
Vorjahreszeitraum lag die Zahl der Fälle deutlich niedriger. Das RKI und das
BfR arbeiten gemeinsam mit dem Bundesamt für Verbraucherschutz und
Lebensmittelsicherheit (BVL) und den Ländern an der Aufklärung des
Krankheitsausbruchs.
Dennoch konnten die Ursachen der Häufung
dieser Lebensmittelinfektionen bis heute nicht eindeutig geklärt werden. S. Hadar kommt vor allem in Geflügelbeständen vor und ist in
der Vergangenheit insbesondere in Fleisch und Fleischerzeugnissen von Puten und
Hähnchen nachgewiesen worden. Grundsätzlich ist zur Vermeidung von
Lebensmittelinfektionen bei der Zubereitung von rohem Geflügelfleisch eine
besondere hygienische Sorgfalt erforderlich.
Da in den Sommermonaten Geflügelfleisch verstärkt gegrillt wird, sollte auch
bei dieser Art der Zubereitung auf ein ausreichendes Erhitzen des Fleisches
geachtet werden. Außerdem ist eine Verunreinigung von anderen Speisen über das
rohe Fleisch bzw. die Marinaden, in die das Fleisch eingelegt wurde, zu
vermeiden, zumal sich Salmonellen insbesondere im Sommer in nicht ausreichend
gekühlten Speisen sprunghaft vermehren können.
Untersuchungen der amtlichen Lebensmittelüberwachung zeigen, dass rohes
Geflügelfleisch und Geflügelfleischerzeugnisse - auch die tiefgekühlten
Produkte - mit Krankheitserregern kontaminiert sein können. Im Jahr 2005 wurden
bei rund einem Zehntel der untersuchten Geflügelfleischproben Salmonellen und
in jeder dritten Probe Campylobacter-Bakterien
gefunden. Aus diesem Grund erneuert das Bundesinstitut für Risikobewertung
seine Empfehlungen zum Umgang mit und zur Zubereitung von Geflügelfleisch und
Geflügelfleischerzeugnissen.
Zwar werden Keime wie Salmonellen und Campylobacter
bei der Zubereitung des Geflügelfleisches abgetötet, wenn beim Garen die
entsprechend hohen Temperaturen erreicht werden. Aber durch eine Übertragung
dieser Keime auf die Hände, auf Haushaltsgeräte und Küchenoberflächen können
andere Speisen mit diesen Krankheitserregern verunreinigt werden. Werden diese
verunreinigten Speisen vor dem Verzehr nicht erneut erhitzt, kann es zu einer
Gefährdung der Gesundheit kommen. Da sich Salmonellen bei Temperaturen oberhalb
von 7°C in Lebensmitteln vermehren können, besteht ein besonderes Risiko beim
Verzehr von Speisen, die über eine längere Zeit ungekühlt aufbewahrt werden,
wie zum Beispiel Salate und Desserts.
Deshalb sollten bei der Zubereitung von rohem Geflügelfleisch die folgenden
allgemeinen Hygienevorschriften strikt eingehalten werden:
- Rohe Geflügelprodukte und andere Lebensmittel getrennt lagern und zubereiten,
insbesondere wenn letztere nicht noch einmal erhitzt werden
- Frisches Geflügelfleisch maximal bei +4 °C aufbewahren und bis zum Ablauf des
Verbrauchsdatums verarbeiten
- Tiefgefrorenes Geflügelfleisch ohne Verpackung im Kühlschrank auftauen
- Verpackungsmaterialien und Auftauwasser sofort sorgfältig entsorgen
- Gerätschaften und Oberflächen, die mit rohen Geflügelprodukten oder
Auftauwasser in Berührung gekommen sind, vor der weiteren Verwendung gründlich
mit warmem Wasser und Spülmittelzusatz reinigen
- Hände zwischen den einzelnen Zubereitungsschritten mit warmem Wasser und
Seife gründlich reinigen
- Geflügelfleisch ausreichend durchgaren, bis im Kern des Produktes mindestens
+70 °C erreicht werden und das Fleisch eine durchgehend weißliche Farbe
angenommen hat. Darauf sollte auch beim Grillen geachtet werden.
Weitere Hinweise zum richtigen Umgang mit Geflügelfleisch finden Sie auf der
Homepage (http://www.bfr.bund.de)