2009 Gefängnisstrafe für Amalgamleger gefordert

Um bei fehlendem Unrechtsbewusstsein und gewohnter bandenmäßiger Vergiftung des Lebens für Sühne zu sorgen,  müssen alle gewerbsmäßigen Täter und Tatanstifter zum Amalgamlegen zu einer mindestens fünfjährigen Gefängnisstrafe und lebenslangen Bezahlung aller durch das flüssige Quecksilber Geschädigten verurteilt werden.

 

          Straferschwerend wirkt die Irreversibilität der unter dem Deckmantel des Arztberufes geschehenen heimtückischen Vergiftung mit einem Ultragift, das lebenslänglich in den Kopf implantiert wurde und nicht mehr rechtzeitig entfernt werden kann, sowie die Tatsache, dass spätestens 1989 von fachkundiger Seite die Weiterverwendung von Amalgam als ärztlicher Kunstfehler eingestuft wurde.

Auch wirkt straferschwerend, dass jedem Amalgamleger vorher bekannt war, welche verheerenden Folgen das Ultragift Quecksilber in kleinsten Mengen im Körper auslöst, dass es über die Mutter das Leben des  Neugeborenen irreversibel vergiftet.

Ebenfalls wirkt straferschwerend, dass die bekannten Gesundheitsschäden damit aufgewogen werden sollen, dass nur durch diese Form der Massenvergiftung die persönliche Bereicherung exzessiv gefördert wird. Hier finden sich Parallelen zur Drogenmafia.

Straferschwerend wirkt auch, dass über 20 000 wissenschaftliche Artikel, die im Handbuch der Amalgamvergiftung zitiert sind, vor einer Weiterverwendung warnen.

Je nach Schwere der Schuld muss jedes Vergiftungsopfer vom Täter eine angemessene finanzielle Entschädigung erhalten, um nicht die Strafe auf die Haftpflichtversicherung abzuwälzen.

 

Alle Tatanstifter müssen außerdem zu einer so hohen Geldstrafe verurteilt werden, dass in jeder Region eine Spezialklinik betrieben werden kann zur Gesundung der Opfer.

Alle Krankenkassen und Sozialämter erhalten einen Katalog der Folgeschäden, die nur von den Tätern finanziert  werden.

(Zusatz zur Biografie)