2009 Gefängnisstrafe
für Amalgamleger gefordert
Um bei fehlendem
Unrechtsbewusstsein und gewohnter bandenmäßiger Vergiftung des Lebens für Sühne
zu sorgen, müssen alle gewerbsmäßigen
Täter und Tatanstifter zum Amalgamlegen zu einer mindestens fünfjährigen Gefängnisstrafe
und lebenslangen Bezahlung aller durch das flüssige Quecksilber Geschädigten
verurteilt werden.
Straferschwerend wirkt die
Irreversibilität der unter dem Deckmantel des Arztberufes geschehenen
heimtückischen Vergiftung mit einem Ultragift, das lebenslänglich in den Kopf
implantiert wurde und nicht mehr rechtzeitig entfernt werden kann, sowie die
Tatsache, dass spätestens 1989 von fac
Auch
wirkt straferschwerend, dass jedem Amalgamleger vorher bekannt war, welche
verheerenden Folgen das Ultragift Quecksilber in kleinsten Mengen im Körper
auslöst, dass es über die Mutter das Leben des
Neugeborenen irreversibel vergiftet.
Ebenfalls
wirkt straferschwerend, dass die bekannten Gesundheitsschäden damit aufgewogen
werden sollen, dass nur durch diese Form der Massenvergiftung die persönliche
Bereicherung exzessiv gefördert wird. Hier finden sich Parallelen zur
Drogenmafia.
Straferschwerend
wirkt auch, dass über 20 000 wissenschaftliche Artikel, die im Handbuch der
Amalgamvergiftung zitiert sind, vor einer Weiterverwendung warnen.
Je
nach Schwere der Schuld muss jedes Vergiftungsopfer vom Täter eine angemessene
finanzielle Entschädigung erhalten, um nicht die Strafe auf die
Haftpflichtversicherung abzuwälzen.
(Zusatz
zur Biografie)