§ Für Gutachter
gilt ebenfalls die Altersgrenze
Niedergelassene Ärzte, die auch als Gutachter tätig
sind, müssen auch bei dieser Tätigkeit Altersgrenzen hinnehmen. Das hat das Verwaltungsgericht
(VG) Arnsberg bekräftigt. Es bestätigte kürzlich die Altersgrenze von 68 Jahren
für Ärzte als flugmedizinische Sachverständige.
Beschluss des Verwaltungsgerichts Arnsberg, Az: / L
25/07