Führerscheinentzug
nicht ohne Urteil
Ist der Führerschein in Gefahr, weil zum Beispiel
ein gefährlicher Unfall verursacht wurde? Dann sollten man wissen: Die
Führerscheinbehörden dürfen Autofahrern die Fahrerlaubnis nicht entziehen,
bevor nicht ein Strafverfahren wegen eines Verkehrsdelikts rechtskräftig
abgeschlossen wurde.
Nach einem Beschluß des
Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz (Az.: 10 B 10371/06) müssen die Behörden
abwarten, ob das Strafgericht den Betroffenen für ungeeignet hält, ein Fahrzeug
zu steuern. Um widersprüchliche Entscheidungen von Strafgerichten und Führerscheinämtern zu vermeiden, muß
dem Strafverfahren der Vorrang eingeräumt werden.