DDR-Wissenschaftler
haben 67 Arbeiter untersucht / Bei Überschreiten der Grenzwerte sind
Spermiogramme verändert
Fertilitätsstörungen durch
Schwermetalle am Arbeitsplatz
M a g d e b u r g
(klv). Die gesetzlich vorgeschriebenen maximalen
Arbeitsplatzkonzentrationen für Blei, Quecksilber und Cadmium sollten nicht nur
eingehalten werden, um Berufskrankheiten vorzubeugen, sondern auch, um die
männliche Fertilität nicht zu beeinträchtigen. Denn zu lange Expositionen
könnten die Spermiogenese irreversibel stören.
Kfz-Schlosser,
Akkumulatorenbauer und Kühlerklempner sind verstärkt Blei-exponiert,
Sprengstoffwerker und Spezialisten für geologische Bohrungen atmen zuviel
Quecksilber ein. Karosseriebauer, Heizungsinstallateure und Kfz-Schweißer
exponieren sich bei Schweißarbeiten an oberflächenveredelten Werkstücken
vermehrt mit Cadmium und Zink.
Bei 67 Arbeitern
mit erhöhter Blei-, Quecksilber-, Cadmium - oder Zinkexposition haben Professor
Dr. H. Donat und seine Mitarbeiter von der Landesfrauenklinik Magdeburg die
Blut-, Harn- und Spermakonzentrationen dieser Metalle gemessen (Zent. bl.
Gynäkol. 111, 1989, 155). Anschließend wurden die Werte mit jenen von 14
Kontrollpersonen verglichen, die nur den in der Umwelt vorhandenen Mengen
ausgesetzt waren. Außerdem wurden die wichtigsten Fertilitätsparameter
miteinander verglichen.
Mit Ausnahme der
Arbeitsplatz-Exposition durch Zink stellten die Wissenschaftler eine
signifikante Korrelation zwischen Schadstoffkonzentrationen am Arbeitsplatz und
denen im Blut und im Ejakulat fest. Überschreitungen der maximalen
Arbeitsplatzkonzentrationen gingen vermehrt mit pathologischen Spermiogrammen
einher.
Dass sich die
erhöhten Blut- und Harnwerte wieder normalisieren, wenn die
Arbeitsplatz-Exposition beendet ist, berechtigt nach Ansicht der Mediziner zwar
zu der Hoffnung, dass die Fertilitätsstörungen reversibel sind. Bei zu langer
Exposition mit Überschreitung toxikologischer Grenzwerte ist nach Ansicht der
Ärzte jedoch mit irreversiblen Störungen der Spermiogenese zu rechnen.
Quelle: ÄRZTE ZEITUNG / Nr. 82, 8.5.1989