Ferndiagnose der AOK verweigert Krankengeld

Patientenbericht:

„....Als ich schwer erkrankt war und meine behandelnden Ärzte mich für arbeitsunfähig attestiert hatten, schrieb der MDK-Gutachter Dr.B. nach der Hälfte der Arbeitsunfähigkeitszeit – unter Verschweigen und sogar Leugnung sämtlicher organischer Befunde - ich sei gesund.

Als meine Hausärztin Widerspruch gegen die Gesundschreibung einlegte und „eine Begutachtung durch Fachpersonal für mich forderte, weil sie den MDK-Gutachter für die Beurteilung von umweltmedizinisch-toxikologischen Krankheitsbildern als inkompetent eingestuft hatte“, hatte der nächste MDK-Gutachter Dr.Sch. „die Idee“:

zur Frage ob Arbeitsunfähigkeit bzw. welche Leistungseinschränkungen vorliegen, führte er eine Fernbegutachtung von seinem Schreibtisch aus durch.

 Als Grundlage für seine Einschätzung verwendete er nur das bereits als inkompetent bezeichnete Gutachten seines Kollegen, das noch dazu vor dem strittigen Zeitraum erstellt wurde.

Einerseits zahlte mir die AOK kein Krankengeld und andererseits erhielt ich während des gesamten strittigen Zeitraums keinen einzigen Gutachtertermin bei dem sich alles sofort hätte aufklären lassen.

Sämtliche Facharztbefunde und die Angaben der Hausärztin ignorierte Dr.Sch. und setzte sich grob fahrlässig über alle Befunde hinweg. Auch schrieb er das Gutachten noch mit unvollständigen Unterlagen weil seine MDK-Kollegin bei der 1. Begutachtung „aus technischen Gründen die vorgelegten Befunde nicht kopieren konnte“, zitiert hatte sie die krankhaften Befunde natürlich auch nicht.  Später behauptete er, es würden keine Befunde vorgelegt.

Bei der zweiten und letzten persönlichen Begutachtung teilte mir der MDK-Gutachter Dr.B. gleich mit, dass ihn meine Befunde nicht interessieren, er meinte auch, er wisse ja nicht wie ich zu meinem Allergiepass käme, aber wenn das stimmen würde was da drin stünde „müsste er mich ja einschläfern“. Natürlich zitiert auch er die krankhaften Befunde nicht. Leistungseinschränkungen konnten die MDK-Gutachter selbstverständlich auch nicht feststellen, weil sie erst  gar keine Untersuchungen dazu durchführten. Da Herr Dr.Sch. mit dieser Grundlage Facharztdiagnosen als „spekulative Behauptung“ empfand, meinte er nicht nur, dass  ich arbeitsfähig sei sondern  ich bräuchte auch nicht behandelt werden.

Als meine Ärztin dann mitteilte, “dass sie zu behaupten wagt, dass ich „unbehandelt bereits ein Pflegefall bzw. ad exitum gekommen wäreund deshalb nicht versteht, weshalb ich wegen fachlicher Unkenntnis der Gutachter und wissenschaftlicher Berater der Krankenkasse für die Anerkennung meiner Krankheit und der  erfolgreichen therapeutischen Maßnahmen vor Gericht treten muss“, macht sich Dr.Sch. noch lustig. Völlig übersehen hatte Dr.Sch. dabei, dass die Behandlung an der er mich hindern wollte, von der AOK vorher geprüft und für eindeutig notwendig erachtet wurde und zwar bereits zwei Monate vorher als er sein Gutachten schrieb, erfolgt war. Peinlicher geht es kaum noch! Spätestens hier hätte die AOK zugeben müssen, dass die MDK-Gutachten nicht korrekt sind und mir mein Krankengeld zahlen. Stattdessen versteckt sie sich bis heute hinter ihren Gutachtern.

Trotz der indiskutablen Gutachten wurden an Dr.Sch. während des Prozesses vor dem Sozialgericht noch mehrfach Gutachten an ihn in Auftrag gegeben, immer wieder baute er auf sein eigenes Falschguten auf, ohne seine völlige Fehldiagnose jemals zu korrigieren, die gravierenden  Befunde erwähnte er bis zuletzt nicht.

In seinem ersten Gutachten war er sich noch sicher, dass ich voll arbeitsfähig war. In einem späteren Gutachten räumte er zeitweilige Arbeitsunfähigkeit ein und schrieb plötzlich, dass keine gutachterliche Aussage zu einer durchgängigen Arbeitsunfähigkeit möglich sei.

Das wird wohl vor allem daran liegen, dass er mich nie gesehen hatte (!).

 

Als die AOK selbst Zweifel hatte, dass die von ihr in Auftrag gegebenen MDK-Gutachten des Dr.Sch. einer Überprüfung standhalten, bot sie mir einen Vergleich an, die Hälfte der ausstehenden Krankengeldzahlung zu leisten. Ich lehnte ab.

Inzwischen geht der Prozess beim Landessozialgericht ins achte Jahr.

Ich finde es unglaublich, dass die Gutachten von Dr.Sch., der sich (auch) nach meiner Auffassung mindestes der fahrlässigen Körperverletzung strafbar gemacht hat, als Maß für die Beurteilung meiner damaligen Arbeitsunfähigkeit noch immer verwendet werden, obwohl zusätzlich längst gutachterlich bestätigt wurde, dass alle MDK-Gutachten von einer völligen Fehleinschätzung ausgingen.“