Ferndiagnose der AOK verweigert Krankengeld
Patientenbericht:
„....Als ich schwer erkrankt war und meine behandelnden
Ärzte mich für arbeitsunfähig attestiert hatten, schrieb der MDK-Gutachter Dr.B. nach der
Hälfte der Arbeitsunfähigkeitszeit – unter Verschweigen und sogar Leugnung
sämtlicher organischer Befunde - ich sei gesund.
Als meine Hausärztin Widerspruch
gegen die Gesundschreibung einlegte und „eine Begutachtung durch
Fachpersonal für mich forderte, weil sie den MDK-Gutachter für die
Beurteilung von umweltmedizinisch-toxikologischen Krankheitsbildern als inkompetent
eingestuft hatte“, hatte der nächste MDK-Gutachter Dr.Sch. „die
Idee“:
zur Frage ob Arbeitsunfähigkeit
bzw. welche Leistungseinschränkungen vorliegen, führte er eine Fernbegutachtung
von seinem Schreibtisch aus durch.
Als Grundlage für seine Einschätzung
verwendete er nur das bereits als inkompetent bezeichnete Gutachten seines
Kollegen, das noch dazu vor dem strittigen Zeitraum erstellt wurde.
Einerseits zahlte mir die AOK
kein Krankengeld und andererseits erhielt ich während des gesamten
strittigen Zeitraums keinen einzigen Gutachtertermin bei dem sich
alles sofort hätte aufklären lassen.
Sämtliche Facharztbefunde und die Angaben der Hausärztin
ignorierte Dr.Sch. und setzte sich grob fahrlässig über alle Befunde
hinweg. Auch schrieb er das Gutachten noch mit unvollständigen Unterlagen weil
seine MDK-Kollegin bei der 1. Begutachtung „aus technischen Gründen die
vorgelegten Befunde nicht kopieren konnte“, zitiert hatte sie die
krankhaften Befunde natürlich auch nicht.
Später behauptete er, es würden keine Befunde vorgelegt.
Bei der zweiten und letzten
persönlichen Begutachtung teilte mir der MDK-Gutachter Dr.B. gleich
mit, dass ihn meine Befunde nicht interessieren, er meinte auch, er wisse ja
nicht wie ich zu meinem Allergiepass käme, aber wenn das stimmen würde was da
drin stünde „müsste er mich ja einschläfern“. Natürlich zitiert auch er
die krankhaften Befunde nicht. Leistungseinschränkungen konnten die
MDK-Gutachter selbstverständlich auch nicht feststellen, weil sie erst gar keine Untersuchungen dazu durchführten.
Da Herr Dr.Sch. mit dieser Grundlage Facharztdiagnosen als „spekulative
Behauptung“ empfand, meinte er nicht nur, dass ich arbeitsfähig sei sondern ich bräuchte auch nicht behandelt werden.
Als meine Ärztin dann mitteilte,
“dass sie zu behaupten wagt, dass ich „unbehandelt bereits ein Pflegefall
bzw. ad exitum gekommen wäreund
deshalb nicht versteht, weshalb ich wegen fachlicher Unkenntnis der Gutachter
und wissenschaftlicher Berater der Krankenkasse für die Anerkennung meiner
Krankheit und der erfolgreichen
therapeutischen Maßnahmen vor Gericht treten muss“, macht sich Dr.Sch. noch
lustig. Völlig übersehen hatte Dr.Sch. dabei, dass die Behandlung an der er mich hindern
wollte, von der AOK vorher geprüft und
für eindeutig notwendig erachtet wurde und zwar bereits zwei Monate vorher
als er sein Gutachten schrieb, erfolgt war. Peinlicher geht es kaum noch!
Spätestens hier hätte die AOK zugeben müssen, dass die MDK-Gutachten nicht
korrekt sind und mir mein Krankengeld zahlen. Stattdessen versteckt sie sich
bis heute hinter ihren Gutachtern.
Trotz der indiskutablen Gutachten
wurden an Dr.Sch. während des Prozesses vor dem Sozialgericht noch
mehrfach Gutachten an ihn in Auftrag gegeben, immer wieder baute er auf sein
eigenes Falschguten auf, ohne seine völlige Fehldiagnose jemals zu korrigieren,
die gravierenden Befunde erwähnte er bis
zuletzt nicht.
In seinem ersten Gutachten war er
sich noch sicher, dass ich voll arbeitsfähig war. In einem späteren Gutachten
räumte er zeitweilige Arbeitsunfähigkeit ein und schrieb plötzlich, dass keine
gutachterliche Aussage zu einer durchgängigen
Arbeitsunfähigkeit möglich sei.
Das wird wohl vor allem daran
liegen, dass er mich nie gesehen hatte (!).
Als die AOK selbst Zweifel
hatte, dass die von ihr in Auftrag gegebenen MDK-Gutachten des Dr.Sch. einer
Überprüfung standhalten, bot sie mir einen Vergleich an, die Hälfte der
ausstehenden Krankengeldzahlung zu leisten. Ich lehnte ab.
Inzwischen geht der Prozess beim
Landessozialgericht ins achte Jahr.
Ich finde es unglaublich, dass
die Gutachten von Dr.Sch., der sich (auch) nach meiner Auffassung mindestes der
fahrlässigen Körperverletzung strafbar gemacht hat, als Maß für die Beurteilung
meiner damaligen Arbeitsunfähigkeit noch immer verwendet werden, obwohl
zusätzlich längst gutachterlich bestätigt wurde, dass
alle MDK-Gutachten von einer völligen Fehleinschätzung ausgingen.“