Feinstaubverordnung wird endlich durchgesetzt
Die von mir 1993 geforderte
Feinstaubverordnung wurde jetzt endlich einklagbar.
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat entschieden, dass
Anwohner einen Rechtsanspruch auf Schutz gegen gesundheitsschädlichen Feinstaub
haben. Wichtige Straßen müssen möglicherweise gesperrt werden.
Als Hauptquelle von Feinstaub gelten Verkehr und Industrie. Die
feinen Partikel in der Luft kommen in Dieselruß, Reifenabrieb, Baustaub oder
den Abgasen aus Industrie und Heizungen vor. Aber auch Zigarettenrauch enthält
große Mengen Feinstaub. Die feinen Teilchen werden nach ihrer Größe
unterschieden: Partikel unter 10 Mikrometern (PM10) sind inhalierbar, noch
kleinere Teilchen mit Durchmessern unter 2,5 Mikrometern (PM2,5)
gelangen sogar bis in die Lunge.