FÜHRERSCHEIN VERGIFTETEM ENTZOGEN

 

Bei auffälligem Verkehrsverhalten und einer Spur Alkohol im Blut wurde ein Blutalkohol-Test bei einem Kfz-Lenker durchgeführt. Alkohol war zwar 0,2 Promille (damals völlig unauffällig), aber die Leberwerte waren etwas erhöht (Gamma-GT 180 statt 20). Daraufhin wurde ihm der Führerschein wegen „chronischem Alkoholismus“ abgenommen.

 

Er wurde von seinem Anwalt zu mir zur Abklärung geschickt. Anamnese, wiederholte Alkoholproben und CDT waren stets völlig unauffällig.

 

Bei der Suche nach anderen toxischen Substanzen für die Leberschäden fand ich aber eine hohe Konzentration von PCP (Pentachlorphenol: Holz-„Schutz“-Anstrichmittel, Leder-„Schutz“-Mittel) im Hausstaub und dass sein neues Ledersofa stark PCP vergiftet war. Nach dessen Entfernung aus der Wohnung verschwanden die Leberwerte und ich schrieb im Attest, mit dem er wieder seinen Führerschein erhielt:

 

„Dank der ungeheuren Ignoranz des TÜV, der aufgrund toxischer Leberwerte den Führerschein entziehen lassen wollte, durfte der Patient eine Vergiftung seiner Wohnung noch rechtzeitig entdecken, ehe er an dessen Folgen gestorben wäre.“

 

 

 

Gamma-GT, CDT, chronischer Alkoholismus Diagnostik siehe http://www.laborlexikon.de

 

bzw. direkte Links:

 

http://www.laborlexikon.de/Lexikon/Infoframe/g/Gamma-GT.htm

 

http://www.laborlexikon.de/Lexikon/Infoframe/c/CDT.htm

 

http://www.laborlexikon.de/Lexikon/Infoframe/a/Alkoholismus-Diagnostik.htm