FÜHRERSCHEIN VERGIFTETEM ENTZOGEN
Bei auffälligem Verkehrsverhalten und einer
Spur Alkohol im Blut wurde ein Blutalkohol-Test bei einem Kfz-Lenker
durchgeführt. Alkohol war zwar 0,2 Promille (damals völlig unauffällig), aber
die Leberwerte waren etwas erhöht (Gamma-GT 180 statt 20). Daraufhin wurde ihm
der Führerschein wegen „chronischem Alkoholismus“ abgenommen.
Er wurde von seinem Anwalt zu mir zur
Abklärung geschickt. Anamnese, wiederholte Alkoholproben und CDT waren stets
völlig unauffällig.
Bei der Suche nach anderen toxischen
Substanzen für die Leberschäden fand ich aber eine hohe Konzentration von PCP (Pentachlorphenol:
Holz-„Schutz“-Anstrichmittel, Leder-„Schutz“-Mittel) im Hausstaub und dass sein
neues Ledersofa stark PCP vergiftet war. Nach dessen Entfernung aus der Wohnung
verschwanden die Leberwerte und ich schrieb im Attest, mit dem er wieder seinen
Führerschein erhielt:
„Dank der ungeheuren Ignoranz des TÜV, der
aufgrund toxischer Leberwerte den Führerschein entziehen lassen wollte, durfte
der Patient eine Vergiftung seiner Wohnung noch rechtzeitig entdecken, ehe er
an dessen Folgen gestorben wäre.“
Gamma-GT, CDT, chronischer Alkoholismus Diagnostik siehe http://www.laborlexikon.de
bzw. direkte
Links:
http://www.laborlexikon.de/Lexikon/Infoframe/g/Gamma-GT.htm
http://www.laborlexikon.de/Lexikon/Infoframe/c/CDT.htm
http://www.laborlexikon.de/Lexikon/Infoframe/a/Alkoholismus-Diagnostik.htm