Epikutantest Voraussetzung für Verschreibung von Autoimmuntesten und MR

Der positive 7.Tages-Epikutantest mit Pass, Testliste und Fotos der Hauterscheinungen ist Voraussetzung dafür, dass Kassenärzte eine teuere Folgediagnostik verordnen dürfen. LTT-Teste sind wertlos.

Erst, wenn nachgewiesen ist, dass vermeidbare Allergene der Zahnflickstoffe oder Wohngifte den Organismus schädigten, kann die Untersuchung, ob die Allergie schon eigene Organe in Form der Autoimmunkrankheit zerstört, angeordnet werden.

Erst bei einer nachgewiesenen Autoimmunkrankheit zahlen Krankenkassen die teuere Diagnostik und Therapie beim Zahnarzt.

 

Alles übrige gilt als sinnlose Wunschdiagnostik. Zahnärzte dürfen ohne eingehende Diagnostik keinerlei gewünschte Zahnbehandlung durchführen: sie unterliegen starren Gesetzen für Kunstzähne und Leichenkonservierung (nach Prof.Till, Wien).