2010 Empfehlung eines Zahnarztes nur als persönliche Meinung und Erfahrung möglich
Jedermann kann seinen Arzt, Zahnarzt, Autoreparateur, Bioladen, Friseur, Maseur o.ä. aufgrund seiner guten persönlichen Erfahrungen weiterempfehlen. Er kann wegen seiner Meinung nicht juristisch belangt werden (BGB).
Nicht hingegen darf man sagen: „ Dr…. ist ein guter Zahnarzt“ Dies wird juristisch verfolgt und gebüßt!