2000 § Eiterzähne
ignorieren ist unterlassene Hilfeleistung
Ein Zahnarzt, der Eiterzähne
ignoriert, begeht eine Unterlassene Hilfeleistung und riskiert stündlich den
Tod seines Patienten.
Niemand erkennt mit dem
bloßen Auge Eiter, sondern nur mit
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einer Lupe im
Spotlicht
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bei maximaler
Vergrößerung im Computerbild
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im
dreidimensionalen CT
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mit radioaktiver
Markierung
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Laborabstrich
auf Eitergifte (Putreszin)
Der mittelalterliche
Kältereiztest sagt nur aus, ob eine Wurzel schon vom Eiter zerfressen ist - die
zweite kann noch funktionieren.
Eindeutig ist die Antwort,
wenn man hört
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die Krankasse
zahlt zu wenig
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für Implantate
bekomme ich das Hundertfache.
Falls der Zahnarzt ohne
eingehende röntgenologische und Labor – Diagnostik die Entfernung des Eiters
ablehnt, muss man ihm später darüber eine Aktennotiz per Einschreiben und
Rückschein zusende. Wenn er nicht widerspricht und eine Nachschau anbietet ist das
für später oder nach dem Tod für Erben der Beleg für eine Schadensersatzforderung.
Man darf nicht vergessen,
dass daran alljährlich 80 000 Bundesbürger an einer Sepsis (Blutvergiftung)
sterben. Sportler und Manager sind am meisten gefährdet.
Das gleiche gilt dafür, dass
der Zahnarzt nicht auf Überweisungsschein die Art der Bakterien im Labor hat
über eine Anzüchtung bestimmen lassen oder gar die Eiterwunde zugenäht hat,
sodass keine Heilung möglich ist.
Der Patient hat viele
Möglichkeiten, um an sein Recht zu gelangen.
Die ureigenste Aufgabe eines
Zahnarztes ist, Eiter vollständig aus dem Kiefer zu entfernen. Die heute
übliche ausschließliche Schönheitschirurgie bleibt nur Hobby.
(Auszug aus meiner neuen Biografie)