2008Eiterwunde zunähen ist schwerer zahnärztlicher Kunstfehler §

Jeder kleine Medizinstudent lernt am ersten Tag in der Chirurgie, dass es tödlich wäre, wenn man eine Eiterwunde zunähen würde ohne ein Schläuchlein über das Eiter und Gewebsflüssigkeit abgesaugt wird – oder bei kleinen Wunden ein Gazestreifen, der die Wunde so lange offen hält, bis sie von unten zuwächst.

Ubi pus, ibi vacua“, hieß es im Alten Rom (wo Eiter, da Hohlraum nötig).

Natürlich muss die Art des Eiters im Labor nachgewiesen werden, damit eine korrekte Nachbehandlung möglich wird.

Unfassbar ist für uns, dass das Basiswissen jeder Chirurgie wie vor Zeiten von Semmelweiss -  in die Zahnheilkunde noch keinen Eingang gefunden hat!!!

Dies und die Weiterverwendung des hochgiftigen Amalgams heute noch beweisen, dass Die Zahnkliniken heute völlig hinter dem Mond leben und glauben, uns heute ihren tödlichen Anachronismus noch verkaufen können! Weit gefehlt!

Ein Nichttamponieren einer eitrigen Zahnwunde bedeutet eine schwere Körperverletzung – evtl. mit Todesfolge!

Ein Eiter, der nicht abfließen kann, dringt in die Blutgefäße ein und führt zur Sepsis mit Herzentzündung und oft Todesfolge. Über 80 000 Deutsche sterben alljährlich daran. Zahlreiche Todesfälle, die als „hysterische Kopfschmerzen“ anfangs fehlgedeutet waren, haben uns äußerst verbittert gemacht. Diese „modernen Märtyrer“ ermahnen uns tagtäglich daran, alles zu unternehmen, damit es sich nicht täglich mehrtausendfach wiederholt!

Einen kostenlos in jedem Labor erhältlichen sterilen Wattebausch an einem sterilen Metalldraht in die Wunde zu stecken, einmal zu drehen und dann in das Transportmedium zurück zu stecken und mit Überweisungsschein kostenlos in das Labor zu senden, ist Pflicht für jeden Zahnarzt bei jedem vermuteten Eiter.

Natürlich kann man Eiter im Knochen nicht sehen, die gelbe Farbe entsteht erst nach längerem Sauerstoff – Zutritt. Das weiß jeder Arzt.

Jede Krankenkasse zahlt die Untersuchung – ohne Begrenzung!

Wenn ein Zahnarzt diese Minimaldiagnostik nicht durchführt, begeht er eine

Unterlassene Hilfeleistung, eine Körperverletzung – möglicherweise mit Todesfolge,

Jeder Geschädigte kann zur Polizei gehen und kostenlos eine Strafanzeige zu Protokoll geben. Er kann dies auch zuhause vom Krankenbett aus tun. Die Polizei asserviert dann in der Zahnarztpraxis alle Beweise (Kartei) und lässt eine Begutachtung durch einen Arzt erstellen.

Wir hatten in einem solchen Falle ein Gutachten eines Universitätsprofessors gelesen, wonach Ziehen eines Eiterzahnes (hier Weisheitszahn) und dann Zunähen der Zahnwunde ein klassischer Kunstfehler sei. Es führte zur Bestrafung des Zahnarztes, hat sich jedoch noch nicht herumgesprochen.

 

Wann werden endlich die Zahnärzte auch eine saubere Medizin machen?

Keinen Firlefanz mit Hokuspokus (Elektroakupunktur, Kinesiologie, Sauerstoff, Massagen, Vitamine), sondern ihre eigentliche Arbeit sauber und korrekt???