2011 Eiterentfernung beim Zahnarzt Voraussetzungen
Diffusen
Eiter mit Zerstörung der Zahnbälckchen (im Röntgen schwarz statt grau) kennt bei uns noch kein Zahnarzt,
bei auf einen Zahn isoliertem Eiter muss der Zahnarzt aus Kostengründen dreimal
hinter einander die Wurzel mit allergisierenden Chemikalien abfüllen oder
sofort ein Implantat setzen.
Da bei uns ein Zahnarzt äußerlich unauffällige Zähne, die
auf Eiter sitzen nur ziehen darf,
wenn ihre Folgeschäden bewiesen sind (Prophylaxe gibt es
bei uns nicht!), müssen vor dem Ziehen
alle Beweise vorliegen:
-Eiter und Leichengifte im Morgenspeichel (Prothesenträger
Wert Null!! )(Labor T.0421/20720)
-OPT toxikologisch befundet
-MR toxikologisch befundet
-(CT dreidimensionell sinnlos, kann niemand lesen)
-(Autoimmunteste gegen das Gehirn und gegen die Nerven,
versteht Zahnarzt meist nicht)
-Langzeit -Epikutanteste auf Zahn- und Wohngifte
und die geplanten Alternativen am wertvollsten,
-(evtl. SPECT, desillusioniert falls Alzheimer, wenn70%
Ausfall.
Der Patient muss vor der Anmeldung bei dem Zahnarzt diese
Teste bei den Spezialisten durchführen lassen.
Da Zahnärzte neuerdings keine Überweisungsscheine für
Kassenpatienten mehr haben, genügt die schriftliche Angabe des vermutlichen
behandelnden Zahnarztes und Vorlage bzw. Übersendung des Kassenkärtchens.
Blut kann das Labor abnehmen oder der Hausarzt.