Eiter- und Leichengifte weiterhin auf Kasse

Auch nach den neuesten Kassenarzt-Vorschriften sind sie weiterhin auf Überweisungsschein anzuordnen. Der behandelnde Arzt/Zahnarzt entscheidet über die Indikation. Der Patient muss

seinen Arzt/Zahnarzt über die Notwendigkeit überzeugen (Dr.Kösters, TOX-Labor, Bremen)