EU Zinn Beschränkung

1.4.77. Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten für Nahrungsergänzungen.

Bezug: Weißbuch der Kommission über die Lebensmittelsicherheit - KOM(1999) 719 und Bull. 1/2-2000, Ziff. 1.4.59
Vorschlag der Kommission: ABl. C 311 E vom 31.10.2000, KOM(2000) 222 und Bull. 5-2000, Ziff. 1.4.51
Stellungnahme des Wirtschafts- und Sozialausschusses: ABl. C 14 vom 16.1.2001 und Bull. 10-2000, Ziff. 1.4.51

Stellungnahme des Europäischen Parlaments in erster Lesung am 14. Februar. Das Parlament stimmt vorbehaltlich einiger Änderungen zu, die insbesondere die Aufnahme weiterer in der EU vermarkteter Mineralstoffe (Bor, Nickel, Zinn) in Anhang I der Richtlinie vorsehen. Das Parlament verlangt ferner, dass die Kennzeichnung der Erzeugnisse, die unter diese Richtlinie fallen, systematisch mit dem Zusatz "Nahrungsergänzung" versehen wird. Außerdem soll in der Packungsbeilage oder direkt auf dem Produkt ein Hinweis erscheinen, die tägliche empfohlene Verzehrmenge in Portionen nicht zu überschreiten, und ein Hinweis, dass die Einnahme durch Schwangere oder Kinder unter einem Jahr nur nach Konsultation eines Arztes erfolgen sollte und Überdosierungen für den Verbraucher bedenklich sind. Schließlich verlangt das Parlament, dass bestimmte Nährstoffe und andere Zutaten, die noch nicht in Anhang II aufgeführt sind, rasch einer wissenschaftlichen Bewertung unterzogen werden.

http://europa.eu/bulletin/de/200101/p104077.htm