EU-Richtlinie zu
Umweltstrafrecht stärkt Umweltschutz
Einen großen Erfolg für den Umweltschutz in Europa hat das
Europaparlament mit der Abstimmung über die Richtlinie zum
Umweltstrafrecht erzielt. Ich freue mich
sehr darüber, dass Umweltvergehen künftig kein "Kavaliersdelikt" mehr
sind. Die Richtlinie ist endlich der Schlussstrich für systematische
Straffreiheit. Durch dieses Gesetz werden zum ersten Mal in der Europäischen
Union Straftatbestände für Umweltverbrechen festgelegt. Schwerwiegende Vergehen
wie Luft- und Bodenverschmutzung, Mensch und Umwelt gefährdende
Produktion, Schaden an Flora und Fauna oder illegale Verschiffung von Abfall
müssen in Zukunft in allen EU-Mitgliedsstaaten strafrechtlich verfolgt werden,
egal ob sie vorsätzlich begangen wurden oder ob es sich um grobe Fahrlässigkeit
handelt. Die Europäische Union macht
damit deutlich, dass Umweltschutz mehr ist als ein Lippenbekenntnis. Denn ohne
Möglichkeiten für Sanktionen in Form strafrechtlicher Verfolgung ist der
Umweltschutz ein zahnloser Tiger. Umweltkrimininalität ist ein
grenzüberschreitendes Problem und oft ein lukratives Verbrechen, das bestraft
werden muss. Die Europäische Union unterstützt damit das Anliegen der
Bürgerinnen und Bürger, für die der Umweltschutz seit Jahren ein sehr wichtiges
Anliegen ist. Es
ist ein Erfolg der Grünen, dass die Bestrafung bei Vergehen in
Naturschutzgebieten klar in der Richtlinie verankert ist, entgegen des
ursprünglich vorgesehenen eingeschränkten Ansatzes. Die Richtlinie zum
Umweltstrafrecht ist ein wichtiger Schritt, jedoch nicht der Endpunkt der
Bemühungen für besseren EU-Umweltschutz. Es
sind die EU-Mitgliedstaaten, die die Verantwortung tragen für die Umsetzung der
Vorgaben und die Einführung und Festsetzung der Sanktionen für kriminellen Schaden
an der Umwelt. Die Strafhöhe ist damit Sache der EU-Staaten. Es
ist bedauerlich, dass es dadurch unterschiedliche Niveaus in Europa geben wird.
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http://www.hiltrud-breyer.eu/hbreyer/fe/pub/de/dct/369