2011 EHEC ohne Kohle führt zum Schadenersatz für Patienten

Falls Patienten Kohle nicht rechtzeitig und ausreichend erhalten hatten und sie deswegen Organschäden bzw. Tod erlitten, steht ihnen Schadenersatz zu.

Seit 1983 war allen incl. Apothekern wohl bekannt, dass der erste und wichtigste Schritt bei einer Lebensmittel Vergiftung das Schlucken einer völlig harmlosen, von Nebenwirkungen freien Lösung von Medizinalkohle ist. An die Kohle werden alle Gifte, Bakterien und Toxine gebunden und verlassen mit dem Durchfall restlos den Darm. Nach Kohle ist gewährleistet, dass keine weiteren Organschäden eintreten. Wenn man jedoch untätig zusieht, bis die restlichen Bakterien resorbiert werden, gemächlich ihre Toxine freisetzen und die kleinen Gefäße zerstören, kann man sich auf die eleganteren Therapien wie Plasmapherese und Plasmainfusionen stürzen. Ein langer Klinikaufenthalt ist so gewährleistet.

 

Fehlende Informationen der Bundesbehörden erinnern an die gültige Bestimmung, allen Hirnkranken Löcher in den Zähnen mit hochgiftigem Hirngift Quecksilber zu stopfen. Wer dies empfiehlt, bei dem darf man sich nicht wundern, dass er eine lebensrettende Primitivtherapie bei einer Massenvergiftung verheimlicht!

Erst wenn genügend Geschädigte ihren Schadenersatz geltend machen, gehört Untätigkeit nicht mehr zur Routine.