EHEC Kohle Medizinische muss jede Apotheke vorrätig halten
§ 15 Vorratshaltung
(1) Der Apothekenleiter hat die zur Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Arzneimittelversorgung der Bevölkerung notwendigen Arzneimittel, insbesondere die in der Anlage 2 aufgeführten Arzneimittel, sowie Verbandstoffe, Einwegspritzen und Einwegkanülen in einer Menge vorrätig zu halten, die mindestens dem durchschnittlichen Bedarf für eine Woche entspricht. Die in der Anlage 3 genannten Arzneimittel müssen vorrätig gehalten werden, die in Anlage 3 Nr. 1 bis 3, 7 und 8 genannten Arzneimittel in einer Darreichungsform, die eine parenterale Anwendung ermöglicht.
(2) Die in der Anlage 4 genannten Arzneimittel müssen entweder in der Apotheke vorrätig gehalten werden, oder es muß sichergestellt sein, daß sie kurzfristig beschafft werden können.
(3) Der Leiter einer Krankenhaus versorgenden Apotheke muss die zur Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Arzneimittelversorgung der Patienten des Krankenhauses notwendigen Arzneimittel in einer Menge vorrätig halten, die mindestens dem durchschnittlichen Bedarf für zwei Wochen entspricht. Diese Arzneimittel sind aufzulisten.
Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 1995, 1212
Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 1995, 1212
1.
Antidote gegen Intoxikationen und Überdosierungen mit
1.1
Opiaten
1.2
Cholinesterase-Hemmern
1.3
Cyanid
1.4
Methämoglobinbildnern
1.5
2.
Emetika
3.
Kortikoid, hochdosiert, zur Injektion
4.
Mittel zur Behandlung von Rauchgasvergiftungen
5.
Antischaum-Mittel zur Behandlung von Tensid-Intoxikationen
6. Medizinische Kohle
7.
Tetanus-Impfstoff
8.
Tetanus-Hyperimmun-Globulin 250 I.E.
Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 1995, 1212
1.
Botulismus-Antitoxin vom Pferd
2.
Diphtherie-Antitoxin vom Pferd
3.
Schlangengift-Immunserum, polyvalent, Europa
4.
Tollwut-Impfstoff
5.
Tollwut-Immunglobulin
6.
Tetanus-Immunglobulin 2500 I.E.
7.
Prothrombinkonzentrat (PPSB)
8.
Polyvalentes Immunglobulin
9.
Röteln-Immunglobulin
10.
Varizella-Zoster-Immunglobulin
11.
Hepatitis-B-Immunglobulin
http://www.gesetze-im-internet.de/apobetro_1987/index.html#BJNR005470987BJNE002202307