EGMR keine Chance ohne Beweise

Beim Klagen sind am wichtigsten die Beweise!

Krankengeschichte ist kein Gerichtsbeweis!

Palladium hat in einer Amalgamklage nichts zu suchen!

Ohne Beweis = psychisch!!!        Muster dafür:

European Court of Human Rights

Council of Europe

67075 Strasbourg Cedex                                     Betreff Nr. 33229/09

 

Mustermann, geb. 01.01.1970, Musterstrasse 1, 12345 Musterstadt

 

  1. Amalgam erhielt die Mutter während der Schwangerschaft
  2. bis 1991 Amalgamfüllungen an 10 Zähnen, ständig krankheitsanfällig
  3. 1996 zusätzlich 2 Palladiumkronen neben und gegenüber Amalgamfüllungen
  4. seit 1991 Hauptkunde bei Ärzten mit multiplen Schmerzen und Organbeschwerden
  5. akute Verschlechterung nach Einsatz der Palladiumkronen und Therapieresistenz
  6. seit 2000 Amalgam und Palladium saniert, schwere Organfolgeschäden blieben
  7. seit 2002 voll Erwerbsunfähig, seit 2006 auf Lebenszeit
  8. seit 2008 60% Schwerbehindert wegen multiplen organischen Leiden
  9. Dezember 2007 medizinische Beweiskette aller gesundheitlichen Folgen vollständig
  10. Keine medizinische Hilfe durch Krankenkassen, keine Entschädigung oder Anerkennung durch deutsche Gerichte, alle warten auf meinen vorzeitigen Tod.

 

Zahnärzte:

S. D. , Dentistenstrasse, Musterhausen, kompletter Austausch aller 10 Amalgamfüllungen

gegen 10 neue der Fa. Dentsply Caulk im Januar/Februar 1991

T. R., Zickzackstrasse, Zickzackhausen setzt 1996 zwei Palladiumkronen Simidur K-Plus ein und belässt die restlichen Amalgamfüllungen

Krankenkassen:

KK weigert sich seit 2000 die Kosten für Diagnose- und Therapiemethoden zu

erstatten und für die Zukunft zu übernehmen (Sozialgerichtsverfahren abgewiesen)

KK weigert sich 2007 lebensnotwendige Blutwäsche bei beginnendem Nierenversagen

und zur Abwehr von Gefahr für Leib und Leben zu bewilligen (Eilverfahren abgewiesen)

Ärzte:

Dr. Niemand, No-Krankenhaus verweigert im Jahre 2000 stationäre Aufnahme zur Diagnostik und Behandlung schwermetallinduzierter Systemschädigung und stellt unrichtiges Gesundheitszeugnis für die Krankenkasse aus (Strafanzeige abgewiesen, Ziviklage abgewiesen)

Gutachter:

Vom Gericht bestellte Gutachter, wurden alle von Klägerseite wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt, auch die gutachterbestellenden Richter erhielten entsprechende Befangenheitsanträge,

alle wurden zurückgewiesen. Die abgelehnten Gutachter aus den Listen der Gerichte waren alle Amalgambefürworter und gaben ein falsches Gesundheitszeugnis ab. Die Gerichte liessen keine Gegenargumente oder neutrale Gutachten zu, man hielt sich nur an die Meinungen der Gerichtsgutachter:

Prof. Dr. X (Universität XYZ für Landgericht)

Prof. Dr. Z (Rechtsmedizin Universität Z für StA)

Dr. med. Y (Sozialmedizinisches Institut X für SG)

 

Aktenzeichen:

- Zivilklage vor dem LG/OLG : Az: xxxxxxx und Az: xxxxxxxxxx

- Strafanzeige StA/GstA Nürnberg: Az: yyyyyyyyy und Gz. yyyyy

- Sozialgerichtsverfahren SG/LSG: Az: SGSGSG und SGSGS und LSGLSG und LSGLS

- Eilverfahren vor dem SG/LSG: Az: SGLSG  und LSGLSG

- Das Bundesverfassungsgericht hatte keine Beschwerde zur Entscheidung angenommen