EGMR keine Chance ohne Beweise
Beim Klagen sind am wichtigsten
die Beweise!
Krankengeschichte ist kein
Gerichtsbeweis!
Palladium hat in einer
Amalgamklage nichts zu suchen!
Ohne Beweis = psychisch!!! Muster dafür:
European Court of Human Rights
Council of Europe
67075 Strasbourg
Cedex
Betreff Nr. 33229/09
Mustermann, geb. 01.01.1970, Musterstrasse 1, 12345
Musterstadt
Zahnärzte:
S. D. , Dentistenstrasse, Musterhausen, kompletter
Austausch aller 10 Amalgamfüllungen
gegen 10 neue der Fa. Dentsply Caulk im Januar/Februar
1991
T. R., Zickzackstrasse, Zickzackhausen setzt 1996 zwei
Palladiumkronen Simidur K-Plus ein und belässt die restlichen Amalgamfüllungen
Krankenkassen:
KK weigert sich seit 2000 die Kosten für Diagnose- und
Therapiemethoden zu
erstatten und für die Zukunft zu übernehmen
(Sozialgerichtsverfahren abgewiesen)
KK weigert sich 2007 lebensnotwendige Blutwäsche bei
beginnendem Nierenversagen
und zur Abwehr von Gefahr für Leib und Leben zu
bewilligen (Eilverfahren abgewiesen)
Ärzte:
Dr. Niemand, No-Krankenhaus verweigert im Jahre 2000
stationäre Aufnahme zur Diagnostik und Behandlung schwermetallinduzierter
Systemschädigung und stellt unrichtiges Gesundheitszeugnis für die Krankenkasse
aus (Strafanzeige abgewiesen, Ziviklage abgewiesen)
Gutachter:
Vom Gericht bestellte Gutachter, wurden alle von
Klägerseite wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt, auch die
gutachterbestellenden Richter erhielten entsprechende Befangenheitsanträge,
alle wurden zurückgewiesen. Die abgelehnten Gutachter aus
den Listen der Gerichte waren alle Amalgambefürworter und gaben ein falsches
Gesundheitszeugnis ab. Die Gerichte liessen keine Gegenargumente oder neutrale
Gutachten zu, man hielt sich nur an die Meinungen der Gerichtsgutachter:
Prof. Dr. X (Universität XYZ für Landgericht)
Prof. Dr. Z (Rechtsmedizin Universität Z für StA)
Dr. med. Y (Sozialmedizinisches Institut X für SG)
Aktenzeichen:
- Zivilklage vor dem LG/OLG : Az: xxxxxxx und Az: xxxxxxxxxx
- Strafanzeige StA/GstA Nürnberg: Az: yyyyyyyyy und Gz.
yyyyy
- Sozialgerichtsverfahren SG/LSG: Az: SGSGSG und SGSGS
und LSGLSG und LSGLS
- Eilverfahren vor dem SG/LSG: Az: SGLSG und LSGLSG
- Das Bundesverfassungsgericht hatte keine Beschwerde zur
Entscheidung angenommen