Duftstoffe
Es gibt Düfte, die wirken unterschwellig entspannend, vertraueneinflößend oder stimulierend. Dieses Phänomen
wollen Geschäftsleute jetzt zunehmend für neue Verkaufsstrategien benutzen. Glaubt man Marktforschern, dann
steht uns ein Großangriff auf den Geruchssinn bevor, wie er bisher nicht für möglich gehalten wurde. Schon gibt
es Plastikschuhe mit dem Geruch nach echtem Leder und Blumenerde mit einem künstlich herben, erdigen
Akzent. Sportschuhe wurden schon mit Schnürsenkeln versehen, die unterschwellig nach Erdbeeren rochen, um
Jugendliche zum Kauf anzuregen. Wäsche soll so riechen, als wäre sie unter blühenden Bäumen getrocknet.
Bäckereien blasen künstlichen Brotgeruch vor die Tür und Kinos Popcornaroma in den Vorführsaal. In den USA
gibt es gar Sprays mit Schokoladen-, Pizza- oder Brathähnchenaroma, um Diätkandidaten das Abnehmen zu
erleichtern: der Duftnebel soll das Hungergefühl dämpfen. Die Kehrseite von der Medaille: In den USA und Japan
- Ländern, in denen die Duftberieselung schon fortgeschritten ist - nehmen Duftstoff-Allergien stark zu.
Besonders schwer davon betroffen sind Patienten mit einer »Multiple Chemical Sensitivity« (MCS), einer
Überempfindlichkeit gegen die unterschiedlichsten Chemikalien in der Atemluft - darunter die allgegenwärtigen
Duftstoffe. »Besonders gefährdet sind Menschen, die ständig nervengiftige Chemikalien wie Schwermetalle,
Pestizide, Desinfektionsmittel oder eben auch Geruchsstoffe einatmen müssen«, sagt der Mediziner Dr. Gernot
Schwinger, der in Hochdorf bei Esslingen praktiziert und einer der wenigen Spezialisten für MCS in Deutschland
ist. Irgendwann rebelliert der chronisch gestreßte Körper auch gegen geringste Spuren von Schadstoffen in der
Luft. Wie der Organismus dabei reagiert, ist ganz unterschiedlich: Kopfschmerzen, Schwindel, Schwitzen oder
Übelkeit sind noch die schwächeren Symptome, Nervenschmerzen, Asthma-Attacken, Bewußtlosigkeit oder
Schlaganfälle die schweren. Eine Heilung der MCS ist bisher nicht möglich, man kann nur die auslösenden
Faktoren eliminieren.
Die Untersuchungen bei MCS-Erkrankten mit Ableitung chemosensorisch evozierter Potentiale zeigen in vielen
Fällen eine Hyperreaktivität des N. olfactorius und N. trigeminus. Diese Befunde bestätigen die bisherigen
Vorstellungen über das »chemical kindling« (Gilbert, 1994) des limbischen Systems. Bestätigt wird damit auch
die zunehmende Bedeutung nicht-immunologischer Allergien (Hyperreaktivität). Diese neuronalen Schäden und
Änderungen der Reaktivität der körpereigenen Regulationsmechanismen sind nicht rückgängig zu machen. Aus
ärztlicher Sicht ist aufgrund dieser Erkenntnisse eine Prävention dringend notwendig. Dies bedeutet eine
drastische Reduzierung der täglichen Belastungen mit Fremdstoffen bzw. Chemikalien.
Nitro-Moschus-Verbindungen
Echter Moschus ist teuer. Erst seit synthetische Moschus-Duftstoffe auf dem Markt sind, duften nicht nur
Parfüms und Rasierwasser nach diesem Drüsensekret - auch Badezusätze, Shampoos, Cremes, Waschmittel
und Weichspüler. Jetzt mehren sich die Hinweise, daß die lipophilen Nitromoschusverbindungen, mehrfach
substituierte Nitroaromaten, in der Umwelt persistieren.
Nachdem zuerst in Japan, vor zwei Jahren auch in Deutschland diese Verbindungen in Süßwasserfischen
gefunden wurden, begann das Landesuntersuchungsamt für das Gesundheitswesen Südbayern,
Muttermilchproben auf diese Substanzen zu untersuchen. Von den 391 Proben enthielten
100 Prozent Moschusxylol (Mittelwert 0,1 mg/kg Fett)
98 Prozent Moschusketon (Mittelwert 0,04 mg/kg) und
94 Prozent Moschusambrette (Mittelwert 0,04 mg/kg).
Daraus errechnete sich eine tägliche Aufnahme des gestillten Säuglings von 0,44 μg/kg Körpergewicht für
Moschusxylol.
Auch eine Untersuchung von 196 Muttermilchproben im Bereich der Chemischen Landesuntersuchungsanstalt
Stuttgart ergab, daß 85 Prozent mit Moschus-Xylol belastet sind.
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Vermutlich werden die Moschus-Duftstoffe zur Hauptsache inhalatorisch retrograd ins Gehirn und über die Haut
aufgenommen; schließlich gibt es hier einen regelmäßigen und intensiven Kontakt.
Die Substanzen sind ähnlich langlebig und lipophil wie Chlorpestizide. Literaturdaten legen nahe, daß sie ein
erhebliches toxikologisches Potential besitzen. Nerven- und Muskelschädigungen sowie möglicherweise
Mutagenität und Tumorigenität werden ebenfalls in der Literatur erwähnt.
Ein medizinisches Labor in Saarbrücken (Dr. Bauer, Berliner Promenade 17-19) hat daher die Bestimmung
dieser Stoffe im Heparinblut in das Untersuchungsprogramm aufgenommen. Im einzelnen werden gemessen:
– Moschus-Xylol
– Moschus-Keton
– Moschus-Ambrette
– Moschus-Mosken
– Moschus-Tibeten.
Materialbedarf: 10-15 ml Heparinblut, das nur im Spezialgefäß eingesandt werden darf.
Das am häufigsten in Waschmittel- und Körperpflegeprodukten vorkommende Moschusketon verursachte bei
Tests an Kaninchen Leberveränderungen.
Duftlampen
Apotheken und Ökoläden verkaufen Duftöllampen, Buchläden bieten Ratgeber an, in denen der richtige Umgang
mit den Lampen beschrieben wird. Die Lampen haben, so die Versprechungen, helfende und heilende Wirkung.
Doch Duftöllampen können auch schaden.
Der Esslinger Mediziner Dr. Gernot Schwinger ist davon überzeugt, »daß schwer vorbelastete Asthmatiker an
den Dämpfen, die sich bei Verdampfen der Duftöle entwickeln, sterben können«.
Axel Hahn, von Hause aus Kinderarzt, Leiter der zentralen Erfassungsstelle für Vergiftungen beim BGVV, legt
großen Wert auf die Feststellung, daß die größte Gefahr vom Verschlucken gefärbter und parfümierter
Lampenöle ausgeht. Er unterscheidet die Toxizität (Giftigkeit) von der individuellen, allergischen Gefahr der
Duftöllampen. Giftig ist das gefärbte, parfümierte Öl der Zierlampen.
In diesen Lampen verbrennt die parfümierte Flüssigkeit mittels Docht. »Es besteht die Gefahr, daß Kinder die gut
riechenden Öle verschlucken. Kommt das Öl in die Lunge, kann eine chemische Lungenentzündung entstehen«,
warnt Hahn. Die Verbrennungsprodukte der Lampen sind Allergene.
Seit August 1990 gibt es eine Meldepflicht für Vergiftungsfälle nach dem Chemikaliengesetz. Mehrere Kinder
sind seitdem durch das Trinken von Lampenölen gestorben. Seit September 1992 müssen die Behälter für
Lampenöle kindersichere Verschlüsse haben - doch Kinder trinken die Öle direkt aus den Lampen. Bei 37 der 66
gemeldeten Vergiftungsfälle im Zusammenhang mit dem Trinken von Lampenöl und Duftpetroleum, erkrankten
Kleinkinder an chemischer Lungenentzündung. In fünf Fällen lagen die Kinder bis zu drei Wochen im
Krankenhaus. »Dauerhafte Lungenfunktionsveränderungen sind nicht auszuschließen«, sagt Hahn.
Hat ein Kind Lampenöl oder Petroleum getrunken, darf unter keinen Umständen Erbrechen ausgelöst werden.
Die Eltern sollten sich sofort an ein Informationszentrum wenden.
Auch wenn die Lampe richtig benutzt wird, können die Folgen fatal sein. Schwinger berichtet von Patienten mit
Unwohlsein, Übelkeit, Erbrechen, Kopfschmerzen, Schwindel- und Migräneanfällen nach dem Gebrauch von
Duftöllampen. Hahn hält dies »bei entsprechend allergisch reagierenden Menschen für nicht unmöglich«.
Untersuchungen in dieser Richtung liegen nicht vor. Die verwendeten Öle sind, so Hahn, »wenn sie eingeatmet
werden, nicht toxisch«, trotzdem können sie seiner Ansicht nach im Einzelfall gefährlich sein. »Eine geringe
Konzentration kann Wohlbefinden auslösen, eine hohe Unwohlsein.«
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Hahn will »auch nicht ausschließen, daß Duftöle einen Asthmaanfall auslösen«. So wie dies auch ein offener
Kamin, Tierhaar oder der Weihnachtsbaum tun kann. »Bei Verbrennungs- und Verdampfungsprozessen
entstehen Abfallprodukte, die wir nicht kennen. Das gilt auch für Duftöllampen«, erklärt Hahn. Viele der in den
Lampen verwendeten Öle werden chemisch hergestellt, das ist billiger. Doch auch die auf natürlicher Grundlage
entwickelten Duftstoffe durchlaufen chemische Prozesse. Sowohl synthetische als auch nichtsynthetische
Bestandteile können allergische Reaktionen auslösen. So sind Allergien gegen Zitrus-, Nelken- und Rosenöl
bekannt.
Schwinger rät Asthmatikern und Patienten mit einer multiplen Chemikalien-Sensitivität (MCS) dringend von der
Benutzung solcher Lampen ab.
Meldung Nr. 05/1993 des bga-pressedienstes vom 8. Februar 1993
Kleinkind verstarb nach Trinken von Lampenöl.
Kindergesicherte Vorratsflaschen bieten bei Lampenöl keinen ausreichenden Schutz!
Trotz bisheriger Warnungen durch Bundesgesundheitsamt (bga-pressedienst 15/91, 31/92) und
Giftinformationszentren nimmt die Häufigkeit der Vergiftungsunfälle im Kleinkindalter mit Lampenölen weiter zu.
Dies zeigen die Mitteilungen von Vergiftungen an das Bundesgesundheitsamt nach dem Chemikaliengesetz (ppp
16e, Abs. 2) durch die behandelnden Ärzte:
– Am Tage vor Heiligabend verstarb ein Kind trotz aller ärztlicher Bemühungen innerhalb weniger Stunden an
den Folgen einer Lampenölaspiration.
– In der letzten Zeit entwickelten sich bei 5 weiteren Kleinkindern Lungenentzündungen nach dem Trinken
von Lampenölen, in einem Fall mit schwersten Symptomen.
Als Lampenöle werden meist hochgereinigte Erdöldestillate (Petroleum, Isoparaffine) verwendet, die Geruchsund
Farbstoffe (Duftpetroleum) enthalten und wegen ihrer leuchtend bunten Farbe das Interesse der Kinder
erwecken.
Geringste Mengen (ab ca. 0,2 ml/kg Körpergewicht im Tierversuch) genügen, um in den Lungen
schwerwiegende Komplikationen auszulösen. Oft reicht es, wenn Kinder nur am Lampendocht saugen (!). Auch
wenn ab November 1992 aufgrund von EG-Vorschriften Lampenölbehälter mit kindersicheren Verschlüssen
versehen sein müssen, wird nach den bisherigen Erfahrungen keine Trendwende erreicht, da die Kinder in vielen
Fällen aus den in Reichweite stehenden nicht gesicherten Öllampen trinken.
Das Bundesgesundheitsamt warnt alle Eltern von Kleinkindern noch einmal eindringlich und rät, alle Öllampen
und Vorratsbehälter aus dem Haushalt zu entfernen. Auch außerhalb der eigenen Wohnung (bei Besuchen, in
Restaurants, usw.) sollten die Eltern auf diese Vergiftungsgefahr besonders achten.
Im Gegensatz zu vielen anderen Vergiftungen darf unter keinen Umständen Erbrechen ausgelöst werden, wenn
Kinder Lampenöl trinken. Die Eltern sollten sich vielmehr dann sofort mit einem der in den Bundesländern
eingerichteten Giftinformationszentren in Verbindung setzen. In jedem Fall muß das betroffene Kind zum
Ausschluß von Komplikationen bei einem Arzt oder in einer Klinik vorgestellt werden.
Liste der IFRA mit Empfehlungen für Verwendungen von Riechstoffen
Die IFRA (International Fragrance Association) wurde 1973 als internationaler Verband mit wissenschaftlicher
Zielsetzung gegründet; sie befaßt sich mit allen Aspekten der Unschädlichkeitsbeurteilung und Regelung von
Riechstoffen. Ihr Sitz ist in Genf, dort werden die rechtlichen und wissenschaftlichen Aktivitäten durch den
wissenschaftlichen Berater und Generalsekretär koordiniert. Ihre Mitglieder sind die nationalen Verbände der
Riechstoffhersteller. Die IFRA führte eine Selbstkontrolle der Industrie ein. Ein wesentlicher Schritt hierfür war die
Ausarbeitung eines Verfahrenscodex für die Riechstoffindustrie, die Ratschläge über eine sachgemäße
Herstellungsweise erteilt. Richtlinien für die Riechstoffhersteller werden herausgegeben, um eine unschädliche
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Verwendung von Riechstoffen zu ermöglichen; diese Richtlinien befassen sich mit Stoffen, die unerwünschte
Wirkungen hervorrufen können. Die IFRA wird hierbei vom Technischen Sachverständigen Komitee (TAC)
unterstützt. Jedes Mitgliedsland ist im Technischen Sachverständigen Komitee durch einen Delegierten und
einen oder zwei Stellvertreter vertreten. Dieses Komitee erfaßt die technische und wissenschaftliche Erfahrung
der Riechstoffindustrie, deshalb haben die vom gesamten Komitee angenommenen Schlußfolgerungen mehr
Bedeutung als solche, die einzelne Experten allein treffen könnten.
Das TAC gibt Empfehlungen über die Verwendung von Stoffen aufgrund aller vorhandenen Unterlagen des
»Research Institute for Fragrance Materials« (RIFM), anderer veröffentlichter und unveröffentlichter Unterlagen
sowie Testergebnissen, die von den Auftraggebern dieser Testversuche zur Verfügung gestellt werden, und
Berichten über ungünstige, durch Riechstoffe hervorgerufene Reaktionen, die der IFRA von Riechstoffherstellern
mitgeteilt werden.
Die IFRA-Richtlinien warnen vor der Verwendung von Riechstoffen unter Bedingungen, die reizende und
sensibilisierende Reaktionen (Allergien) oder phototoxische Wirkungen hervorrufen könnten. Die IFRA empfiehlt
weiterhin, gewisse Riechstoffe überhaupt nicht zu verwenden und empfiehlt für andere Stoffe
Anwendungsbeschränkungen. Die Beschränkungen können quantitative Begrenzungen für alle oder für
bestimmte Anwendungen darstellen. Für manche Stoffe werden auch Reinheitskriterien gefordert, oder für
andere besondere Herstellungsverfahren. Manche Beschränkungen stellen auch eine Empfehlung dar,
bestimmte Riechstoffe nur in Verbindung mit anderen Stoffen zu verwenden.
Empfehlungen des Komitees werden durch neue Unterlagen ständig ergänzt; diese Änderungen der Richtlinien
werden regelmäßig an Riechstoffhersteller, Behörden, interessierte Wissenschaftler und Kosmetikhersteller
verteilt.
Der IFRA-Codex und die Richtlinien der Industrie zur beschränkten Verwendung von Riechstoffen stellen eine
Beschreibung der sachgemäßen Herstellungsweise der Riechstoffindustrie dar, sie haben damit eine
beträchtliche Bedeutung gewonnen und werden als Expertenmeinung anerkannt.
Bei der großen Verbreitung von Riechstoffen durch ihre weite Verwendung in Parfums, Kosmetika,
Reinigungsmitteln und Arzneimitteln ist die Kenntnis von unerwünschten Wirkungen wichtig. Allergische und
phototoxische Erkrankungen werden vielfach durch den Einsatz von bedenklichen Riechstoffen, falsche
Verwendung oder zu hohe Dosierung verursacht. Die Liste soll dazu beitragen, durch eine verbesserte Kenntnis
der Eigenschaften von Riechstoffen solches zu vermeiden.
Stoff Empfehlungen des Komitees
Acetylethyltetramethyltetralin Soll nicht als Riechstoff verwendet werden.
Acetyliertes Vetiveröl Soll nur dann als Riechstoff verwendet werden, wenn es durch Methoden hergestellt wurde, die
allergenfreie Produkte ergeben. Solche azetylierten Vetiveröle können durch folgende
Azetylierungsmethoden mit Essigsäureanhydrid bereitet werden:
- ohne Katalysator, bei einer Temperatur, die 120 °C nicht überschreitet,
- mit Orthophosphorsäure bei Raumtemperatur,
- mit Natriumazetat in Toluol bei Rückflußtemperatur.
Die ersten beiden Produkte können roh, nach der üblichen Aufarbeitung, verwendet werden; sie können
auch weiter gereinigt werden. Im letzten Fall ist Destillation notwendig.
Acetylisovaleryl Soll nicht als Riechstoff verwendet werden.
5-Acetyl-1,1,2,3,2,6-hexamethylindan Ist für Anwendungen auf Hautflächen, die der Sonne ausgesetzt sind, außer Badezubereitungen, Seifen
und anderen Produkten, die von der Haut abgewaschen werden, auf 10% in Riechstoffkompositionen zu
beschränken. (Siehe Bemerkung über phototoxische Riechstoffe in der Einleitung.)
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Agrumenöle (Citrusöle) In den Fällen, in denen der Gehalt an Bergapten (5-Methoxypsoralen) aller Agrumenöle in einer
Komposition bestimmt wurde, sollte für Anwendungen auf Hautflächen, die der Sonne ausgesetzt sind,
außer Badezubereitungen, Seifen und anderen Produkten, die von der Haut abgewaschen werden, eine
Konzentration von 0,0015% (15 ppm) Bergapten in den Endverbraucherprodukten nicht überschritten
werden. Dies entspricht einer Konzentration von 0,0075% (75 ppm) in einer Riechstoffkomposition, die im
Endverbraucherprodukt in einer Konzentration von 20% verwendet wird.
Wenn die Konzentration von Bergapten nicht mittels geeigneter Methoden bestimmt worden ist, sind die in
den Richtlinien für die einzelnen Agrumenöle angegebenen Höchstwerte anzuwenden.
In jenen Fällen, in denen Agrumenöle gemeinsam mit anderen phototoxischen Riechstoffen verwendet
werden, muß die kumulative Wirkung in Betracht gezogen werden (siehe Bemerkung über phototoxische
Riechstoffe in der Einleitung).
Alantwurzelöl Soll nicht als Riechstoff verwendet werden.
Allylester Allylester sind nur dann zu verwenden, wenn der Gehalt an freiem Allylalkohol im Ester unter 0,1% liegt.
Allylheptincarbonat Allylheptincarbonat ist als Riechstoff nicht in einer Anwendungskonzentration von über 0,01% in
Riechstoffkompositionen zu verwenden. Es ist nicht in Kombination mit irgend einem anderen Ester von 2-
Alkinsäuren (z.B. Methylheptincarbonat) zu verwenden.
Allylisothiocyanat
(Allylsenföl)
Soll nicht als Riechstoff verwendet werden.
Amylcyclopentenon
(2-Pentyl-2-cyclopenten-1-on)
Soll als Riechstoff nicht in einer Anwendungskonzentration von über 0,5% in Riechstoffkompositionen
verwendet werden.
Angelikawurzelöl Ist für Anwendungen auf Hautflächen, die der Sonne ausgesetzt sind, außer Badezubereitungen, Seifen
und anderen Produkten, die von der Haut abgewaschen werden, auf 3,9% in Riechstoffkompositionen zu
beschränken (siehe Bemerkung über phototoxische Riechstoffe in der Einleitung).
Anisylidenaxeton (4-[4-
Methoxyphenyl]-3-buten-2-on)
Soll nicht als Riechstoff verwendet werden.
cis-und trans-Asaron
- und -Asaron
cis-und trans-Asarone sind nicht als Riechstoffe zu verwenden. Ätherische Öle, die cis- oder trans-
Asarone enthalten (z.B. Calamus Öle), sollten nicht in einer Dosierung verwendet werden, bei der die
Gesamtkonzentration von cis- und trans-Asaronen 0,01% in Endverbraucherprodukten überschreitet. Dies
entspricht 0,05% in einer Riechstoffkomposition, die mit 20% im Endverbraucherprodukt verwendet wird.
Baummoosextrakte (Moosextrakte) Eichenmoos- und Baummoosextrakte (z.B. Absolut, Resinoid, Konkret, etc.), die aus Evernia- und Usnea-
Arten erhalten werden, sind einzeln oder gemeinsam nicht in einer Anwendungskonzentration von über
0,6% in Endverbraucherprodukten zu verwenden. Dies entspricht einer Konzentration von 3% in einer
Riechstoffkomposition, die im Endverbraucherprodukt in einer Konzentration von 20% verwendet wird.
Benzol Benzol ist kein Riechstoff. Die Konzentration von Benzol als Verunreinigung in Riechstoffen ist so niedrig
wie möglich zu halten; sie sollte 10 ppm in Riechstoffkompositionen nicht übersteigen.
Benzylidenaceton
(4-Phenyl-3-buten-2-on)
Soll nicht als Riechstoff verwendet werden.
Bergamottöl gepreßt Ist für Anwendungen auf Hautflächen, die der Sonne ausgesetzt sind, außer Badezubereitungen, Seifen
und anderen Produkten, die von der Haut abgewaschen werden, nicht in Konzentrationen von über 0,4%
in Endverbraucherprodukten zu verwenden. Dies entspricht einer Konzentration von 2% in einer
Riechstoffkomposition, die im Endverbraucherprodukt in einer Konzentration von 20% verwendet wird
(siehe Bemerkung über phototoxische Bestandteile in der Einleitung und die Richtlinie über Agrumenöle).
Für gepreßte Öle, in denen die weniger flüchtigen Komponenten durch teilweises oder vollständiges
Entfernen der Terpenfraktion konzentriert wurden, ist dieser Höchstwert im Verhältnis zum
Konzentrationsgrad herabzusetzen.
Bitterorangenöl
(kaltgepreßt)
Ist für Anwendungen auf Hautflächen, die der Sonne ausgesetzt sind, außer Badezubereitungen, Seifen
und anderen Produkten, die von der Haut abgewaschen werden, nicht in Konzentrationen von über 1,4%
in Endverbraucherprodukten zu verwenden. Dies entspricht einer Konzentration von 7% in einer
Riechstoffkomposition, die im Endverbraucherprodukt in einer Konzentration von 20% verwendet wird
(siehe Bemerkung über phototoxische Bestandteile in der Einleitung und die Richtlinie über Agrumenöle).
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p-tert.Butyldihydrozimtaldehyd
Soll nicht in einer Anwendungskonzentration von über 3% in Riechstoffkompositionen verwendet werden.
p-tert.Butylphenol Soll nicht als Riechstoff verwendet werden.
Cadeöl (Kadeöl) Rohes Cade-Öl ist nicht als Riechstoff zu verwenden. Es sollten nur rektifizierte Öle verwendet werden,
die durch Pyrolyse aus Holz und Zweigen von Juniperus Oxycedrus L. und nachfolgender fraktionierter
Destillation unter Vakuum erhalten werden.
Diese rektifizierten Öle sind durch einen Siedepunkt von höchstens 260 °C (bei normalem Luftdruck) und
durch die Abwesenheit von wesentlichen Verdampfungsrückständen gekennzeichnet.
Carvonoxid Carvonoxid ist als Riechstoff in Verbindung mit sensibilisierungsverhütenden Stoffen zu verwenden, wie
z.B. einer gleichen Gewichtsmenge von Krauseminzöl.
Cassiaöl Die Verwendung von Cassia-Öl ist auf höchstens 1% in einer Riechstoffkomposition zu beschränken.
Chenopodiumöl Soll nicht als Riechstoff verwendet werden.
Citral Citral ist als Riechstoff in Verbindung mit sensibilisierungsverhütenden Stoffen zu verwenden, wie z.B.
25% d-Limonen oder gemischten Citrusterpenen oder -Pinen.
Cinnamylidenaceton Soll nicht als Riechstoff verwendet werden.
Ätherisches Costuswurzelöl,
Absolut und Konkret
Ätherische Öle, Absolut und Konkret der Costuswurzel, die aus Saussurea lappa Clarke erhalten werden,
sind nicht als Riechstoff zu verwenden. Nur Zubereitungen, die kein Sensibilisierungsvermögen zeigen,
sollen verwendet werden.
Cuminöl (Kuminöl) Ist für Anwendungen auf Hautflächen, die der Sonne ausgesetzt sind, außer Badezubereitungen, Seifen
und anderen Produkten, die von der Haut abgewaschen werden, auf 2% in der Riechstoffkomposition zu
beschränken (siehe Bemerkungen über phototoxische Riechstoffe in der Einleitung).
Cyclamenalkohol 3-(4-
Isopropylphenyl)-2-methylpropanol
Cyclamenalkohol als solcher ist nicht als Riechstoff zu verwenden, aber Höchstmengen von 1,5% in
Cyclamenaldehyd sind zu tolerieren.
Diethylmaleat Soll nicht als Riechstoff verwendet werden.
Dihydrocumarin Soll nicht als Riechstoff verwendet werden.
2,4-Dihydroxy-3-methylbenzaldehyd Soll nicht als Riechstoff verwendet werden.
4,6-Dimethyl-8-t-butylcumarin Soll nicht als Riechstoff verwendet werden.
Dimethylcitraconat Soll nicht als Riechstoff verwendet werden.
3,7-Dimethyl-2-octen-1-ol (6,7-
Dihydrogeraniol)
Soll nicht als Riechstoff verwendet werden.
Diphenylamin Soll nicht als Riechstoff verwendet werden.
Eichenmoosextrakte (Extraits mousse
de chóene)
Eichenmoos- und Baummoosextrakte (z.B. Absolut, Resinoid, Konkret etc.), die aus Evernia- und Usnea-
Arten erhalten werden, sind einzeln oder gemeinsam nicht in einer Anwendungskonzentration von über
0,6% in Endverbraucherprodukten zu verwenden. Dies entspricht einer Konzentration von 3% in einer
Riechstoffkomposition, die im Endverbraucherprodukt in einer Konzentration von 20% verwendet wird.
Ethylacrylat (Acrylsäureethylester) Soll nicht als Riechstoff verwendet werden.
Ethylenglycolmonoethyleter
Soll nicht als Riechstoff verwendet werden.
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Ethylenglycolmonomethylether (2-
Methoxyethanol)
Soll nicht als Riechstoff verwendet werden.
Farnesol Ist nur dann als Riechstoff zu verwenden, wenn es nach gaschromatographischer Bestimmung zumindest
96% eines Isomerengemisches von Farnesol enthält.
Feigenblatt absolue
(Feigenblätteröl)
Soll nicht als Riechstoff verwendet werden.
Furfurylidenaceton Soll nicht als Riechstoff verwendet werden.
Grapefruitöl Ist für Anwendungen auf Hautflächen, die der Sonne ausgesetzt sind, außer Badezubereitungen, Seifen
und anderen Produkten, die von der Haut abgewaschen werden, nicht in Konzentrationen von über 4% in
Endverbraucherprodukten zu verwenden. Dies entspricht 20%* in einer Riechstoffkomposition, die im
Endverbraucherprodukt in einer Konzentration von 20%* verwendet wird (siehe Bemerkung über
phototoxische Bestandteile in der Einleitung und die Richtlinie über Agrumenöle). (* Anm. d. Verf.: wohl
25%)
Grapefruitöl gepreßt Das Komitee empfiehlt ferner, für gepreßte Öle, in denen die weniger flüchtigen Komponenten durch
teilweises oder vollständiges Entfernen der Terpenfraktion konzentriert wurden, diesen Höchstwert im
Verhältnis zum Konzentrationsgrad herabzusetzen.
trans-2-Heptenal Soll nicht als Riechstoff verwendet werden.
Hexahydrocumarin Soll nicht als Riechstoff verwendet werden.
trans-2-Hexenal Ist in Endverbraucherprodukten nicht in einer Anwendungskonzentration von über 0,002% zu verwenden.
Dies entspricht einer Konzentration von 0,01% in einer Riechstoffkomposition, die im
Endverbraucherprodukt in einer Konzentration von 20% verwendet wird. Für die Verwendung in
Endverbraucherprodukten, für die unter normalen Anwendungsbedingungen kein Hautkontakt
voraussehbar ist, z.B. geschlossene Lufterfrischer, Toilettenblöcke, ausgenommen Spülmittel und
Haushaltsreinigungsmittel, empfiehlt das Komitee, im Endverbraucherprodukt die Konzentration von
0,02% nicht zu überschreiten.
trans-2-Hexenaldiethylacetal
Soll nicht als Riechstoff verwendet werden.
trans-2-Hexenaldimethylacetal
Soll nicht als Riechstoff verwendet werden.
-Hexylidencyclopentanon
Zubereitungen, die mehr als 8% -Hexylidencyclopentanon enthalten, sollten nicht als Riechstoffe
verwendet werden.
Hydroabietylalkohol Soll nicht als Riechstoff verwendet werden.
Hydrochinonmonoethylether
Soll nicht als Riechstoff verwendet werden.
Hydrochinonmonomethylether
Soll nicht als Riechstoff verwendet werden.
Hydroxycitronellal Soll nicht in einer Anwendungskonzentration von über 5% in Riechstoffkompositionen verwendet werden.
Isoeugenol Ist in Endverbraucherprodukten nicht in einer Anwendungskonzentration von über 0,2% zu verwenden.
Dies entspricht einer Konzentration von 1% in einer Riechstoffkomposition, die im Endverbraucherprodukt
in einer Konzentration von 20% verwendet wird. Für die Verwendung in Endverbraucherprodukten, für die
unter normalen Anwendungsbedingungen kein Hautkontakt voraussehbar ist, z.B. geschlossene
Lufterfrischer, Toilettenblöcke, ausgenommen Spülmittel und Haushaltsreinigungsmittel, empfiehlt das
Komitee, im Endverbraucherprodukt die Konzentration von 0,5% nicht zu überschreiten.
6-Isopropyl-2-decalol Soll nicht als Riechstoff verwendet werden.
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Limettenöl Ist für Anwendungen auf Hautflächen, die der Sonne ausgesetzt sind, außer Badezubereitungen, Seifen
und anderen Produkten, die von der Haut abgewaschen werden, nicht in Konzentrationen von über 0,7%
in Endverbraucherprodukten zu verwenden. Dies entspricht einer Konzentration von 3,5% in einer
Riechstoffkomposition, die im Endverbraucherprodukt in einer Konzentration von 20% verwendet wird
(siehe Bemerkung über phototoxische Bestandteile in der Einleitung und die Richtlinie über Agrumenöle).
Limettenöl, gepreßt Das Komitee empfiehlt ferner, für gepreßte Öle, in denen die weniger flüchtigen Komponenten durch
teilweises oder vollständiges Entfernen der Terpenfraktion konzentriert wurden, diesen Höchstwert im
Verhältnis zum Konzentrationsgrad herabzusetzen.
Menthadienylformiat (Cyclohexadien-
1-ethanol, 4-[1-methyl-ethyl]-formiat)
Soll nicht in einer Anwendungskonzentration von über 0,5% in Riechstoffkompositionen verwendet
werden.
7-Methoxycumarin Soll nicht als Riechstoff verwendet werden.
-Methylanisyliden-aceton (1-[4-
Methoxyphenyl]-1-penten-3-on)
Soll nicht als Riechstoff verwendet werden.
Methylcrotonat
(Crotonsäuremethylester)
Soll nicht als Riechstoff verwendet werden.
6-Methylcumarin Soll nicht als Riechstoff verwendet werden.
7-Methylcumarin Soll nicht als Riechstoff verwendet werden.
4-Methyl-7-ethoxycumarin
Soll nicht als Riechstoff verwendet werden.
Methylheptadienon
(6-Methyl-3,5-heptadienon)
Soll nicht in einer Anwendungskonzentration von über 0,01% in Riechstoffkompositionen verwendet
werden.
Methylheptincarbonat Methylheptincarbonat und Methyloctincarbonat sollen, einzeln oder gemeinsam, in
Endverbraucherpodukten nicht in einer Anwendungskonzentration von über 0,01% verwendet werden.
Dies entspricht einer Konzentration von 0,05% in einer Riechstoffkomposition, die im
Endverbraucherprodukt in einer Konzentration von 20% verwendet wird.
Für die Verwendung in Endverbraucherprodukten, für die unter normalen Anwendungsbedingungen kein
Hautkontakt voraussehbar ist, z.B. geschlossene Lufterfrischer, Toilettenblöcke, ausgenommen
Spülprodukte und Haushaltsreinigungsmittel, empfiehlt das Komitee, im Endverbraucherpodukt die
Konzentration von 0,1% nicht zu überschreiten.
p-Methylhydrozimtaldehyd
Soll nicht in einer Anwendungskonzentration von über 1% in Riechstoffkompositionen verwendet werden.
Methylmethacrylat Soll nicht als Riechstoff verwendet werden.
Methyl-N-methylanthranilat
(Dimethylanthranilat)
Ist für Anwendungen auf Hautflächen, die der Sonne ausgesetzt sind, außer Badezubereitungen, Seifen
und anderen Produkten, die von der Haut abgewaschen werden, auf 50% in der Komposition zu
beschränken (siehe Bemerkung über phototoxische Riechstoffe in der Einleitung).
3-Methyl-2(3)-nonennitril
Soll nicht in einer Anwendungskonzentration von über 1% in Riechstoffkompositionen verwendet werden.
Methyloctincarbonat Methyloctincarbonat und Methylheptincarbonat sollen, einzeln oder gemeinsam, in
Endverbraucherprodukten nicht in einer Anwendungskonzentration von über 0,01% verwendet werden.
Dies entspricht einer Konzentration von 0,05% in einer Riechstoffkomposition, die im
Endverbraucherprodukt in einer Konzentration von 20% verwendet wird.
Für die Verwendung in Endverbraucherpodukten, für die unter normalen Anwendungsbedingungen kein
Hautkontakt voraussehbar ist, z.B. geschlossene Lufterfrischer, Toilettenblöcke, ausgenommen Spülmittel
und Hauhaltsreinigungsmittel, empfiehlt das Komitee, im Endverbraucherprodukt die Konzentration von
0,1% nicht zu überschreiten.
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Moschus Ambrette
(Ambrette Moschus)
Soll nicht in Riechstoffkompositionen für Kosmetikprodukte, Toilettenartikel und andere Produkte
verwendet werden, die unter normalen Anwendungsbedingungen mit der Haut in Berührung kommen.
Dies schließt auch Produkte ein, die abgewaschen werden. Für andere Anwendungen soll eine
Anwendungskonzentration von 4% in Riechstoffen nicht überschritten werden. Diese Beschränkung gilt
ungeachtet der Anwendungskonzentration im Endverbraucherpodukt.
Nitrobenzol Soll nicht als Riechstoff verwendet werden.
Non-2-insäure-Ester außer Methylund
Allylheptincarbonat
Sollen nicht als Riechstoff verwendet werden.
Nootkaton Nootkaton soll, wenn es als Riechstoff verwendet wird, eine mindestens 98%ige Reinheit mit einem
Schmelzpunkt von mindestens 32 °C aufweisen. Weniger reines Nootkaton mit einer minimalen Reinheit
von 86% nach gaschromatographischer Bestimmung sollte 1% in einer Komposition nicht übersteigen und
sollte nur in Verbindung mit mindestens der vierfachen Menge d-Limonen verwendet werden.
1-Octen-3-ylacetat Amylvinylcarbinylacetat)
Soll nicht in einer Anwendungskonzentration von über 1,5% in Riechstoffkompositionen verwendet
werden.
Oct-2-insäure-Ester
außer Methyloctincarbonat
Sollen nicht als Riechstoff verwendet werden.
Opopanax Es sind nur Zubereitungen von Opoponax zu verwenden, die aus Opoponax Balsam (der Ausscheidung
der Rinde von Commiphora erythraea var. glabrescens Engler) durch Extraktion mit geeigneten
Lösungsmitteln oder Wasserdampfdestillation erhalten wurden.
Pentylidencyclohexanon Soll nicht als Riechstoff verwendet werden.
Perillaldehyd Soll nicht in einer Anwendungskonzentration von über 0,5% in Riechstoffkompositionen verwendet
werden.
Perubalsam Peru-Balsam (die Absonderung von Myroxylon pereirae, Royle Klotzsch) ist nicht als Riechstoff zu
verwenden. Extrakte und Destillate sollten nicht in einer Gesamtkonzentration von über 0,4% in
Endverbraucherprodukten verwendet werden. Dies entspricht 2% in einer Riechstoffkomposition, die mit
20% im Endverbraucherprodukt verwendet wird.
Pinacea-Arten,
ätherische Öle
(Pinus-Arten)
(Abies-Arten)
Ätherische Öle und daraus isolierte Stoffe, die von der Gattung Pinacea stammen (z.B. Pinus- und Abies-
Arten) sollen nur dann verwendet werden, wenn der Peroxydgehalt auf dem niedrigsten, praktisch
erreichbaren Wert gehalten wird, z.B. durch Zusatz von Antioxydantien bei der Herstellung. Solche
Produkte sollten eine Peroxidzahl von weniger als 10 Millimole Peroxid pro Liter, bestimmt nach der EOAMethode,
aufweisen.
Phenylacetaldehyd Ist als Riechstoff in Verbindung mit sensibilisierungsverhütenden Stoffen zu verwenden, wie z.B. gleiche
Mengen von Phenylethylalkohol oder Dipropylenglykol.
Phenylaceton (Methylbenzylketon) Soll nicht als Riechstoff verwendet werden.
Phenylbenzoat Soll nicht als Riechstoff verwendet werden.
Propylidenphthalid Ist auf 0,05% in einer Riechstoffkomposition zu beschränken.
Pseudoionon (2,6-Dimethylundeca-
2,6,8-trian-10-on)
Pseudoionon ist als solches nicht als Riechstoff zu verwenden, aber eine Höchstmenge von bis zu 2% als
Verunreinigung in Ionon ist zu tolerieren.
Pseudomethylionon Pseudmethylionone als solche sind nicht als Riechstoffe zu verwenden, aber eine Höchstmenge von bis
zu 2% als Verunreinigung in Methyliononen ist zu tolerieren.
Rautenöl Ist für Anwendungen auf Hautflächen, die der Sonne ausgesetzt sind, außer Badezubereitungen, Seifen
und anderen Produkten, die von der Haut abgewaschen werden, auf 3,9% in der Komposition zu
beschränken (siehe Bemerkung über phototoxische Riechstoffe in der Einleitung).
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Sadebaumöl Sadebaumöl ist nicht als Riechstoff zu verwenden, wenn es aus Juniperus sabina L. hergestellt wurde.
Nur aus J. phoenicea L. erhaltene Öle sollen verwendet werden. In Abwesenheit einer internationalen
Norm werden die folgenden Spezifikationen für Öle von J. phoenicea vorgeschlagen:
Dichte d 20 / 20 0,864-0,873
Brechung n 20 / D 1,4700-1,4720
Drehung 20 / D -1 °C-+4 °C
Säurezahl 0,4-1
Esterzahl 2,5-7
Esterzahl nach Azetylierung 10-23
Löslichkeit 0,6-6 vol. in 96%igem Alkohol, darüber Trübung beim Verdünnen
Safrol
Isosafrol
Dihydrosafrol
Safrol als solches ist nicht als Riechstoff zu verwenden; Safrol enthaltende ätherische Öle sollten nicht in
einer Dosierung verwendet werden, bei der die Gesamtkonzentration von Safrol 0,05% in
Riechstoffkompositionen überschreitet. Beispiele von ätherischen Ölen mit hohem Safrolgehalt sind
Sassafrasöl (Sassafras officinale, Nees & Eberm.), Ocotea Cymbarum Öl (Ocotea pretiosa Metz) und
gewisse Qualitäten von Kampferölen.
Die Gesamtkonzentration von Safrol, Isosafrol und Dihydrosafrol soll 0,05% in Riechstoffkompositionen nicht
überschreiten.
Sclareol Soll bei der Verwendung als Riechstoff einen Mindestschmelzpunkt von 96 °C aufweisen.
Styrax, amerikanischer Rohe Balsame von amerikanischem Styrax sind nicht als Riechstoffe zu verwenden. Nur Zubereitungen von
amerikanischem Styrax (der Absonderung von Liquidambar styraciflua L. var. macrophylla), die durch
Methoden hergestellt werden, die Produkte ergeben, die kein Sensibilisierungsvermögen zeigen (z.B.
Wasserdampfdestillation, Vakuumdestillation, Extraktion mit Ethanol oder Hexan, Neutralisierung mit
wässrigem Alkali, gefolgt von Lösungsmittelextraktion), sollen verwendet werden.
Styrax, asiatischer Rohe Balsame von asiatischem Styrax sind nicht als Riechstoffe zu verwenden. Nur Zubereitungen von
asiatischem Styrax (der Absonderung von Liquidambar orientalis Mill.), die durch Methoden hergestellt
werden, die Produkte ergeben, die kein Sensibilisierungsvermögen zeigen (z.B. Vakuumdestillation,
Extraktion mit Ethanol), sollen verwenden werden.
Tagetesöl und Absolut
Marigoldöl und Absolut
Für Anwendungen auf Hautflächen, die der Sonne ausgesetzt sind, außer Badezubereitungen, Seifen und
anderen Produkten, die von der Haut abgewaschen werden, sind Marigold-Öl und Absolut (Öle und Absolute,
gewonnen aus Tagetes minuta L. syn., Tagetes glandulifera Schrank und Tagetes patula L.) auf 0,25% in der
Riechstoffkomposition zu beschränken. (Siehe Bemerkung über phototoxische Riechstoffe in der Einleitung).
Thea sinensis Absolut Soll nicht als Riechstoff verwendet werden.
1-(2,6,6-Trimethyl-cyclohexenyl +
Cyxlohexa-1,4-dienyl)-2-buten-1-
on (Rosenketon)
Sind als Riechstoffe nicht in Konzentrationen von über 0,02%, einzeln oder gemeinsam, in
Endverbraucherprodukten zu verwenden. Dies entspricht 0,1% in einer Riechstoffkomposition, die mit 20%
im Endverbraucherprodukt verwendet wird.
Für Anwendungen in Endverbraucherpodukten, für die kein Hautkontakt unter normalen
Anwendungsbedingungen vorhersehbar ist, z.B. geschlossene Luftverbesserer, Toilettenblöcke, aber nicht
für abwaschbare Produkte und Haushaltsreiniger, soll die Gesamtkonzentration im Endverbraucherprodukt
0,2% nicht übersteigen.
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Verbena Absolut Aus Lippia citriodora Kunth. erhaltenes Verbena Absolut soll nicht in einer Anwendungskonzentration von
über 1% in Riechstoffkompositionen verwendet werden.
Verbenaöl Aus Lippia citriodora Kunth. hergestelltes Verbenaöl soll nicht als Riechstoff verwendet werden.
Zimtaldehyd Ist als Riechstoff zusammen mit sensibilisierungsverhütenden Stoffen, z.B. gleichen Teilen von Eugenol oder
d-Limonen, zu verwenden.
Zimtaldehyd
Methylanthranilat
Schiff'sche Base
Ist als Riechstoff in Verbindung mit sensibilisierungsverhütenden Stoffen zu verwenden, wie z.B. ein Teil
Eugenol zu zwei Teilen Schiff'sche Base.
Zimtalkohol Ist in Endverbraucherprodukten nicht in Anwendungskonzentrationen von über 0,8% zu verwenden. Dies
entspricht einer Konzentration von 4% in einer Riechstoffkomposition, die in einer Konzentration von 20% im
Endverbraucherprodukt verwendet wird.
Zimtrindenöl
(Ceylonzimtöl)
Ist auf 1% in einer Riechstoffkomposition zu beschränken.
Zitronenöl kaltgepreßt Ist für Anwendungen auf Hautflächen, die der Sonne ausgesetzt sind, außer Badezubereitungen, Seifen und
anderen Produkten, die von der Haut abgewaschen werden, nicht in einer Konzentration von über 2% in
Endverbraucherprodukten zu verwenden. Dies entspricht einer Konzentration von 10% in einer
Riechstoffkomposition, die im Endverbraucherprodukt in einer Konzentration von 20% verwendet wird (siehe
Bemerkung über phototoxische Bestandteile in der Einleitung und die Richtlinie über Agrumenöle).
Für gepreßte Öle, in denen die weniger flüchtigen Komponenten durch teilweises oder vollständiges
Entfernen der Terpenfraktion konzentriert wurden, ist dieser Höchstwert im Verhältnis zum
Konzentrationsgrad herabzusetzen.
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