Duftstoffe

Es gibt Düfte, die wirken unterschwellig entspannend, vertraueneinflößend oder stimulierend. Dieses Phänomen

wollen Geschäftsleute jetzt zunehmend für neue Verkaufsstrategien benutzen. Glaubt man Marktforschern, dann

steht uns ein Großangriff auf den Geruchssinn bevor, wie er bisher nicht für möglich gehalten wurde. Schon gibt

es Plastikschuhe mit dem Geruch nach echtem Leder und Blumenerde mit einem künstlich herben, erdigen

Akzent. Sportschuhe wurden schon mit Schnürsenkeln versehen, die unterschwellig nach Erdbeeren rochen, um

Jugendliche zum Kauf anzuregen. Wäsche soll so riechen, als wäre sie unter blühenden Bäumen getrocknet.

Bäckereien blasen künstlichen Brotgeruch vor die Tür und Kinos Popcornaroma in den Vorführsaal. In den USA

gibt es gar Sprays mit Schokoladen-, Pizza- oder Brathähnchenaroma, um Diätkandidaten das Abnehmen zu

erleichtern: der Duftnebel soll das Hungergefühl dämpfen. Die Kehrseite von der Medaille: In den USA und Japan

- Ländern, in denen die Duftberieselung schon fortgeschritten ist - nehmen Duftstoff-Allergien stark zu.

Besonders schwer davon betroffen sind Patienten mit einer »Multiple Chemical Sensitivity« (MCS), einer

Überempfindlichkeit gegen die unterschiedlichsten Chemikalien in der Atemluft - darunter die allgegenwärtigen

Duftstoffe. »Besonders gefährdet sind Menschen, die ständig nervengiftige Chemikalien wie Schwermetalle,

Pestizide, Desinfektionsmittel oder eben auch Geruchsstoffe einatmen müssen«, sagt der Mediziner Dr. Gernot

Schwinger, der in Hochdorf bei Esslingen praktiziert und einer der wenigen Spezialisten für MCS in Deutschland

ist. Irgendwann rebelliert der chronisch gestreßte Körper auch gegen geringste Spuren von Schadstoffen in der

Luft. Wie der Organismus dabei reagiert, ist ganz unterschiedlich: Kopfschmerzen, Schwindel, Schwitzen oder

Übelkeit sind noch die schwächeren Symptome, Nervenschmerzen, Asthma-Attacken, Bewußtlosigkeit oder

Schlaganfälle die schweren. Eine Heilung der MCS ist bisher nicht möglich, man kann nur die auslösenden

Faktoren eliminieren.

Die Untersuchungen bei MCS-Erkrankten mit Ableitung chemosensorisch evozierter Potentiale zeigen in vielen

Fällen eine Hyperreaktivität des N. olfactorius und N. trigeminus. Diese Befunde bestätigen die bisherigen

Vorstellungen über das »chemical kindling« (Gilbert, 1994) des limbischen Systems. Bestätigt wird damit auch

die zunehmende Bedeutung nicht-immunologischer Allergien (Hyperreaktivität). Diese neuronalen Schäden und

Änderungen der Reaktivität der körpereigenen Regulationsmechanismen sind nicht rückgängig zu machen. Aus

ärztlicher Sicht ist aufgrund dieser Erkenntnisse eine Prävention dringend notwendig. Dies bedeutet eine

drastische Reduzierung der täglichen Belastungen mit Fremdstoffen bzw. Chemikalien.

Nitro-Moschus-Verbindungen

Echter Moschus ist teuer. Erst seit synthetische Moschus-Duftstoffe auf dem Markt sind, duften nicht nur

Parfüms und Rasierwasser nach diesem Drüsensekret - auch Badezusätze, Shampoos, Cremes, Waschmittel

und Weichspüler. Jetzt mehren sich die Hinweise, daß die lipophilen Nitromoschusverbindungen, mehrfach

substituierte Nitroaromaten, in der Umwelt persistieren.

Nachdem zuerst in Japan, vor zwei Jahren auch in Deutschland diese Verbindungen in Süßwasserfischen

gefunden wurden, begann das Landesuntersuchungsamt für das Gesundheitswesen Südbayern,

Muttermilchproben auf diese Substanzen zu untersuchen. Von den 391 Proben enthielten

100 Prozent Moschusxylol (Mittelwert 0,1 mg/kg Fett)

98 Prozent Moschusketon (Mittelwert 0,04 mg/kg) und

94 Prozent Moschusambrette (Mittelwert 0,04 mg/kg).

Daraus errechnete sich eine tägliche Aufnahme des gestillten Säuglings von 0,44 μg/kg Körpergewicht für

Moschusxylol.

Auch eine Untersuchung von 196 Muttermilchproben im Bereich der Chemischen Landesuntersuchungsanstalt

Stuttgart ergab, daß 85 Prozent mit Moschus-Xylol belastet sind.

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Vermutlich werden die Moschus-Duftstoffe zur Hauptsache inhalatorisch retrograd ins Gehirn und über die Haut

aufgenommen; schließlich gibt es hier einen regelmäßigen und intensiven Kontakt.

Die Substanzen sind ähnlich langlebig und lipophil wie Chlorpestizide. Literaturdaten legen nahe, daß sie ein

erhebliches toxikologisches Potential besitzen. Nerven- und Muskelschädigungen sowie möglicherweise

Mutagenität und Tumorigenität werden ebenfalls in der Literatur erwähnt.

Ein medizinisches Labor in Saarbrücken (Dr. Bauer, Berliner Promenade 17-19) hat daher die Bestimmung

dieser Stoffe im Heparinblut in das Untersuchungsprogramm aufgenommen. Im einzelnen werden gemessen:

– Moschus-Xylol

– Moschus-Keton

– Moschus-Ambrette

– Moschus-Mosken

– Moschus-Tibeten.

Materialbedarf: 10-15 ml Heparinblut, das nur im Spezialgefäß eingesandt werden darf.

Das am häufigsten in Waschmittel- und Körperpflegeprodukten vorkommende Moschusketon verursachte bei

Tests an Kaninchen Leberveränderungen.

Duftlampen

Apotheken und Ökoläden verkaufen Duftöllampen, Buchläden bieten Ratgeber an, in denen der richtige Umgang

mit den Lampen beschrieben wird. Die Lampen haben, so die Versprechungen, helfende und heilende Wirkung.

Doch Duftöllampen können auch schaden.

Der Esslinger Mediziner Dr. Gernot Schwinger ist davon überzeugt, »daß schwer vorbelastete Asthmatiker an

den Dämpfen, die sich bei Verdampfen der Duftöle entwickeln, sterben können«.

Axel Hahn, von Hause aus Kinderarzt, Leiter der zentralen Erfassungsstelle für Vergiftungen beim BGVV, legt

großen Wert auf die Feststellung, daß die größte Gefahr vom Verschlucken gefärbter und parfümierter

Lampenöle ausgeht. Er unterscheidet die Toxizität (Giftigkeit) von der individuellen, allergischen Gefahr der

Duftöllampen. Giftig ist das gefärbte, parfümierte Öl der Zierlampen.

In diesen Lampen verbrennt die parfümierte Flüssigkeit mittels Docht. »Es besteht die Gefahr, daß Kinder die gut

riechenden Öle verschlucken. Kommt das Öl in die Lunge, kann eine chemische Lungenentzündung entstehen«,

warnt Hahn. Die Verbrennungsprodukte der Lampen sind Allergene.

Seit August 1990 gibt es eine Meldepflicht für Vergiftungsfälle nach dem Chemikaliengesetz. Mehrere Kinder

sind seitdem durch das Trinken von Lampenölen gestorben. Seit September 1992 müssen die Behälter für

Lampenöle kindersichere Verschlüsse haben - doch Kinder trinken die Öle direkt aus den Lampen. Bei 37 der 66

gemeldeten Vergiftungsfälle im Zusammenhang mit dem Trinken von Lampenöl und Duftpetroleum, erkrankten

Kleinkinder an chemischer Lungenentzündung. In fünf Fällen lagen die Kinder bis zu drei Wochen im

Krankenhaus. »Dauerhafte Lungenfunktionsveränderungen sind nicht auszuschließen«, sagt Hahn.

Hat ein Kind Lampenöl oder Petroleum getrunken, darf unter keinen Umständen Erbrechen ausgelöst werden.

Die Eltern sollten sich sofort an ein Informationszentrum wenden.

Auch wenn die Lampe richtig benutzt wird, können die Folgen fatal sein. Schwinger berichtet von Patienten mit

Unwohlsein, Übelkeit, Erbrechen, Kopfschmerzen, Schwindel- und Migräneanfällen nach dem Gebrauch von

Duftöllampen. Hahn hält dies »bei entsprechend allergisch reagierenden Menschen für nicht unmöglich«.

Untersuchungen in dieser Richtung liegen nicht vor. Die verwendeten Öle sind, so Hahn, »wenn sie eingeatmet

werden, nicht toxisch«, trotzdem können sie seiner Ansicht nach im Einzelfall gefährlich sein. »Eine geringe

Konzentration kann Wohlbefinden auslösen, eine hohe Unwohlsein.«

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Hahn will »auch nicht ausschließen, daß Duftöle einen Asthmaanfall auslösen«. So wie dies auch ein offener

Kamin, Tierhaar oder der Weihnachtsbaum tun kann. »Bei Verbrennungs- und Verdampfungsprozessen

entstehen Abfallprodukte, die wir nicht kennen. Das gilt auch für Duftöllampen«, erklärt Hahn. Viele der in den

Lampen verwendeten Öle werden chemisch hergestellt, das ist billiger. Doch auch die auf natürlicher Grundlage

entwickelten Duftstoffe durchlaufen chemische Prozesse. Sowohl synthetische als auch nichtsynthetische

Bestandteile können allergische Reaktionen auslösen. So sind Allergien gegen Zitrus-, Nelken- und Rosenöl

bekannt.

Schwinger rät Asthmatikern und Patienten mit einer multiplen Chemikalien-Sensitivität (MCS) dringend von der

Benutzung solcher Lampen ab.

Meldung Nr. 05/1993 des bga-pressedienstes vom 8. Februar 1993

Kleinkind verstarb nach Trinken von Lampenöl.

Kindergesicherte Vorratsflaschen bieten bei Lampenöl keinen ausreichenden Schutz!

Trotz bisheriger Warnungen durch Bundesgesundheitsamt (bga-pressedienst 15/91, 31/92) und

Giftinformationszentren nimmt die Häufigkeit der Vergiftungsunfälle im Kleinkindalter mit Lampenölen weiter zu.

Dies zeigen die Mitteilungen von Vergiftungen an das Bundesgesundheitsamt nach dem Chemikaliengesetz (ppp

16e, Abs. 2) durch die behandelnden Ärzte:

– Am Tage vor Heiligabend verstarb ein Kind trotz aller ärztlicher Bemühungen innerhalb weniger Stunden an

den Folgen einer Lampenölaspiration.

– In der letzten Zeit entwickelten sich bei 5 weiteren Kleinkindern Lungenentzündungen nach dem Trinken

von Lampenölen, in einem Fall mit schwersten Symptomen.

Als Lampenöle werden meist hochgereinigte Erdöldestillate (Petroleum, Isoparaffine) verwendet, die Geruchsund

Farbstoffe (Duftpetroleum) enthalten und wegen ihrer leuchtend bunten Farbe das Interesse der Kinder

erwecken.

Geringste Mengen (ab ca. 0,2 ml/kg Körpergewicht im Tierversuch) genügen, um in den Lungen

schwerwiegende Komplikationen auszulösen. Oft reicht es, wenn Kinder nur am Lampendocht saugen (!). Auch

wenn ab November 1992 aufgrund von EG-Vorschriften Lampenölbehälter mit kindersicheren Verschlüssen

versehen sein müssen, wird nach den bisherigen Erfahrungen keine Trendwende erreicht, da die Kinder in vielen

Fällen aus den in Reichweite stehenden nicht gesicherten Öllampen trinken.

Das Bundesgesundheitsamt warnt alle Eltern von Kleinkindern noch einmal eindringlich und rät, alle Öllampen

und Vorratsbehälter aus dem Haushalt zu entfernen. Auch außerhalb der eigenen Wohnung (bei Besuchen, in

Restaurants, usw.) sollten die Eltern auf diese Vergiftungsgefahr besonders achten.

Im Gegensatz zu vielen anderen Vergiftungen darf unter keinen Umständen Erbrechen ausgelöst werden, wenn

Kinder Lampenöl trinken. Die Eltern sollten sich vielmehr dann sofort mit einem der in den Bundesländern

eingerichteten Giftinformationszentren in Verbindung setzen. In jedem Fall muß das betroffene Kind zum

Ausschluß von Komplikationen bei einem Arzt oder in einer Klinik vorgestellt werden.

Liste der IFRA mit Empfehlungen für Verwendungen von Riechstoffen

Die IFRA (International Fragrance Association) wurde 1973 als internationaler Verband mit wissenschaftlicher

Zielsetzung gegründet; sie befaßt sich mit allen Aspekten der Unschädlichkeitsbeurteilung und Regelung von

Riechstoffen. Ihr Sitz ist in Genf, dort werden die rechtlichen und wissenschaftlichen Aktivitäten durch den

wissenschaftlichen Berater und Generalsekretär koordiniert. Ihre Mitglieder sind die nationalen Verbände der

Riechstoffhersteller. Die IFRA führte eine Selbstkontrolle der Industrie ein. Ein wesentlicher Schritt hierfür war die

Ausarbeitung eines Verfahrenscodex für die Riechstoffindustrie, die Ratschläge über eine sachgemäße

Herstellungsweise erteilt. Richtlinien für die Riechstoffhersteller werden herausgegeben, um eine unschädliche

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Verwendung von Riechstoffen zu ermöglichen; diese Richtlinien befassen sich mit Stoffen, die unerwünschte

Wirkungen hervorrufen können. Die IFRA wird hierbei vom Technischen Sachverständigen Komitee (TAC)

unterstützt. Jedes Mitgliedsland ist im Technischen Sachverständigen Komitee durch einen Delegierten und

einen oder zwei Stellvertreter vertreten. Dieses Komitee erfaßt die technische und wissenschaftliche Erfahrung

der Riechstoffindustrie, deshalb haben die vom gesamten Komitee angenommenen Schlußfolgerungen mehr

Bedeutung als solche, die einzelne Experten allein treffen könnten.

Das TAC gibt Empfehlungen über die Verwendung von Stoffen aufgrund aller vorhandenen Unterlagen des

»Research Institute for Fragrance Materials« (RIFM), anderer veröffentlichter und unveröffentlichter Unterlagen

sowie Testergebnissen, die von den Auftraggebern dieser Testversuche zur Verfügung gestellt werden, und

Berichten über ungünstige, durch Riechstoffe hervorgerufene Reaktionen, die der IFRA von Riechstoffherstellern

mitgeteilt werden.

Die IFRA-Richtlinien warnen vor der Verwendung von Riechstoffen unter Bedingungen, die reizende und

sensibilisierende Reaktionen (Allergien) oder phototoxische Wirkungen hervorrufen könnten. Die IFRA empfiehlt

weiterhin, gewisse Riechstoffe überhaupt nicht zu verwenden und empfiehlt für andere Stoffe

Anwendungsbeschränkungen. Die Beschränkungen können quantitative Begrenzungen für alle oder für

bestimmte Anwendungen darstellen. Für manche Stoffe werden auch Reinheitskriterien gefordert, oder für

andere besondere Herstellungsverfahren. Manche Beschränkungen stellen auch eine Empfehlung dar,

bestimmte Riechstoffe nur in Verbindung mit anderen Stoffen zu verwenden.

Empfehlungen des Komitees werden durch neue Unterlagen ständig ergänzt; diese Änderungen der Richtlinien

werden regelmäßig an Riechstoffhersteller, Behörden, interessierte Wissenschaftler und Kosmetikhersteller

verteilt.

Der IFRA-Codex und die Richtlinien der Industrie zur beschränkten Verwendung von Riechstoffen stellen eine

Beschreibung der sachgemäßen Herstellungsweise der Riechstoffindustrie dar, sie haben damit eine

beträchtliche Bedeutung gewonnen und werden als Expertenmeinung anerkannt.

Bei der großen Verbreitung von Riechstoffen durch ihre weite Verwendung in Parfums, Kosmetika,

Reinigungsmitteln und Arzneimitteln ist die Kenntnis von unerwünschten Wirkungen wichtig. Allergische und

phototoxische Erkrankungen werden vielfach durch den Einsatz von bedenklichen Riechstoffen, falsche

Verwendung oder zu hohe Dosierung verursacht. Die Liste soll dazu beitragen, durch eine verbesserte Kenntnis

der Eigenschaften von Riechstoffen solches zu vermeiden.

Stoff Empfehlungen des Komitees

Acetylethyltetramethyltetralin Soll nicht als Riechstoff verwendet werden.

Acetyliertes Vetiveröl Soll nur dann als Riechstoff verwendet werden, wenn es durch Methoden hergestellt wurde, die

allergenfreie Produkte ergeben. Solche azetylierten Vetiveröle können durch folgende

Azetylierungsmethoden mit Essigsäureanhydrid bereitet werden:

- ohne Katalysator, bei einer Temperatur, die 120 °C nicht überschreitet,

- mit Orthophosphorsäure bei Raumtemperatur,

- mit Natriumazetat in Toluol bei Rückflußtemperatur.

Die ersten beiden Produkte können roh, nach der üblichen Aufarbeitung, verwendet werden; sie können

auch weiter gereinigt werden. Im letzten Fall ist Destillation notwendig.

Acetylisovaleryl Soll nicht als Riechstoff verwendet werden.

5-Acetyl-1,1,2,3,2,6-hexamethylindan Ist für Anwendungen auf Hautflächen, die der Sonne ausgesetzt sind, außer Badezubereitungen, Seifen

und anderen Produkten, die von der Haut abgewaschen werden, auf 10% in Riechstoffkompositionen zu

beschränken. (Siehe Bemerkung über phototoxische Riechstoffe in der Einleitung.)

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Agrumenöle (Citrusöle) In den Fällen, in denen der Gehalt an Bergapten (5-Methoxypsoralen) aller Agrumenöle in einer

Komposition bestimmt wurde, sollte für Anwendungen auf Hautflächen, die der Sonne ausgesetzt sind,

außer Badezubereitungen, Seifen und anderen Produkten, die von der Haut abgewaschen werden, eine

Konzentration von 0,0015% (15 ppm) Bergapten in den Endverbraucherprodukten nicht überschritten

werden. Dies entspricht einer Konzentration von 0,0075% (75 ppm) in einer Riechstoffkomposition, die im

Endverbraucherprodukt in einer Konzentration von 20% verwendet wird.

Wenn die Konzentration von Bergapten nicht mittels geeigneter Methoden bestimmt worden ist, sind die in

den Richtlinien für die einzelnen Agrumenöle angegebenen Höchstwerte anzuwenden.

In jenen Fällen, in denen Agrumenöle gemeinsam mit anderen phototoxischen Riechstoffen verwendet

werden, muß die kumulative Wirkung in Betracht gezogen werden (siehe Bemerkung über phototoxische

Riechstoffe in der Einleitung).

Alantwurzelöl Soll nicht als Riechstoff verwendet werden.

Allylester Allylester sind nur dann zu verwenden, wenn der Gehalt an freiem Allylalkohol im Ester unter 0,1% liegt.

Allylheptincarbonat Allylheptincarbonat ist als Riechstoff nicht in einer Anwendungskonzentration von über 0,01% in

Riechstoffkompositionen zu verwenden. Es ist nicht in Kombination mit irgend einem anderen Ester von 2-

Alkinsäuren (z.B. Methylheptincarbonat) zu verwenden.

Allylisothiocyanat

(Allylsenföl)

Soll nicht als Riechstoff verwendet werden.

Amylcyclopentenon

(2-Pentyl-2-cyclopenten-1-on)

Soll als Riechstoff nicht in einer Anwendungskonzentration von über 0,5% in Riechstoffkompositionen

verwendet werden.

Angelikawurzelöl Ist für Anwendungen auf Hautflächen, die der Sonne ausgesetzt sind, außer Badezubereitungen, Seifen

und anderen Produkten, die von der Haut abgewaschen werden, auf 3,9% in Riechstoffkompositionen zu

beschränken (siehe Bemerkung über phototoxische Riechstoffe in der Einleitung).

Anisylidenaxeton (4-[4-

Methoxyphenyl]-3-buten-2-on)

Soll nicht als Riechstoff verwendet werden.

cis-und trans-Asaron

- und -Asaron

cis-und trans-Asarone sind nicht als Riechstoffe zu verwenden. Ätherische Öle, die cis- oder trans-

Asarone enthalten (z.B. Calamus Öle), sollten nicht in einer Dosierung verwendet werden, bei der die

Gesamtkonzentration von cis- und trans-Asaronen 0,01% in Endverbraucherprodukten überschreitet. Dies

entspricht 0,05% in einer Riechstoffkomposition, die mit 20% im Endverbraucherprodukt verwendet wird.

Baummoosextrakte (Moosextrakte) Eichenmoos- und Baummoosextrakte (z.B. Absolut, Resinoid, Konkret, etc.), die aus Evernia- und Usnea-

Arten erhalten werden, sind einzeln oder gemeinsam nicht in einer Anwendungskonzentration von über

0,6% in Endverbraucherprodukten zu verwenden. Dies entspricht einer Konzentration von 3% in einer

Riechstoffkomposition, die im Endverbraucherprodukt in einer Konzentration von 20% verwendet wird.

Benzol Benzol ist kein Riechstoff. Die Konzentration von Benzol als Verunreinigung in Riechstoffen ist so niedrig

wie möglich zu halten; sie sollte 10 ppm in Riechstoffkompositionen nicht übersteigen.

Benzylidenaceton

(4-Phenyl-3-buten-2-on)

Soll nicht als Riechstoff verwendet werden.

Bergamottöl gepreßt Ist für Anwendungen auf Hautflächen, die der Sonne ausgesetzt sind, außer Badezubereitungen, Seifen

und anderen Produkten, die von der Haut abgewaschen werden, nicht in Konzentrationen von über 0,4%

in Endverbraucherprodukten zu verwenden. Dies entspricht einer Konzentration von 2% in einer

Riechstoffkomposition, die im Endverbraucherprodukt in einer Konzentration von 20% verwendet wird

(siehe Bemerkung über phototoxische Bestandteile in der Einleitung und die Richtlinie über Agrumenöle).

Für gepreßte Öle, in denen die weniger flüchtigen Komponenten durch teilweises oder vollständiges

Entfernen der Terpenfraktion konzentriert wurden, ist dieser Höchstwert im Verhältnis zum

Konzentrationsgrad herabzusetzen.

Bitterorangenöl

(kaltgepreßt)

Ist für Anwendungen auf Hautflächen, die der Sonne ausgesetzt sind, außer Badezubereitungen, Seifen

und anderen Produkten, die von der Haut abgewaschen werden, nicht in Konzentrationen von über 1,4%

in Endverbraucherprodukten zu verwenden. Dies entspricht einer Konzentration von 7% in einer

Riechstoffkomposition, die im Endverbraucherprodukt in einer Konzentration von 20% verwendet wird

(siehe Bemerkung über phototoxische Bestandteile in der Einleitung und die Richtlinie über Agrumenöle).

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p-tert.Butyldihydrozimtaldehyd

Soll nicht in einer Anwendungskonzentration von über 3% in Riechstoffkompositionen verwendet werden.

p-tert.Butylphenol Soll nicht als Riechstoff verwendet werden.

Cadeöl (Kadeöl) Rohes Cade-Öl ist nicht als Riechstoff zu verwenden. Es sollten nur rektifizierte Öle verwendet werden,

die durch Pyrolyse aus Holz und Zweigen von Juniperus Oxycedrus L. und nachfolgender fraktionierter

Destillation unter Vakuum erhalten werden.

Diese rektifizierten Öle sind durch einen Siedepunkt von höchstens 260 °C (bei normalem Luftdruck) und

durch die Abwesenheit von wesentlichen Verdampfungsrückständen gekennzeichnet.

Carvonoxid Carvonoxid ist als Riechstoff in Verbindung mit sensibilisierungsverhütenden Stoffen zu verwenden, wie

z.B. einer gleichen Gewichtsmenge von Krauseminzöl.

Cassiaöl Die Verwendung von Cassia-Öl ist auf höchstens 1% in einer Riechstoffkomposition zu beschränken.

Chenopodiumöl Soll nicht als Riechstoff verwendet werden.

Citral Citral ist als Riechstoff in Verbindung mit sensibilisierungsverhütenden Stoffen zu verwenden, wie z.B.

25% d-Limonen oder gemischten Citrusterpenen oder -Pinen.

Cinnamylidenaceton Soll nicht als Riechstoff verwendet werden.

Ätherisches Costuswurzelöl,

Absolut und Konkret

Ätherische Öle, Absolut und Konkret der Costuswurzel, die aus Saussurea lappa Clarke erhalten werden,

sind nicht als Riechstoff zu verwenden. Nur Zubereitungen, die kein Sensibilisierungsvermögen zeigen,

sollen verwendet werden.

Cuminöl (Kuminöl) Ist für Anwendungen auf Hautflächen, die der Sonne ausgesetzt sind, außer Badezubereitungen, Seifen

und anderen Produkten, die von der Haut abgewaschen werden, auf 2% in der Riechstoffkomposition zu

beschränken (siehe Bemerkungen über phototoxische Riechstoffe in der Einleitung).

Cyclamenalkohol 3-(4-

Isopropylphenyl)-2-methylpropanol

Cyclamenalkohol als solcher ist nicht als Riechstoff zu verwenden, aber Höchstmengen von 1,5% in

Cyclamenaldehyd sind zu tolerieren.

Diethylmaleat Soll nicht als Riechstoff verwendet werden.

Dihydrocumarin Soll nicht als Riechstoff verwendet werden.

2,4-Dihydroxy-3-methylbenzaldehyd Soll nicht als Riechstoff verwendet werden.

4,6-Dimethyl-8-t-butylcumarin Soll nicht als Riechstoff verwendet werden.

Dimethylcitraconat Soll nicht als Riechstoff verwendet werden.

3,7-Dimethyl-2-octen-1-ol (6,7-

Dihydrogeraniol)

Soll nicht als Riechstoff verwendet werden.

Diphenylamin Soll nicht als Riechstoff verwendet werden.

Eichenmoosextrakte (Extraits mousse

de chóene)

Eichenmoos- und Baummoosextrakte (z.B. Absolut, Resinoid, Konkret etc.), die aus Evernia- und Usnea-

Arten erhalten werden, sind einzeln oder gemeinsam nicht in einer Anwendungskonzentration von über

0,6% in Endverbraucherprodukten zu verwenden. Dies entspricht einer Konzentration von 3% in einer

Riechstoffkomposition, die im Endverbraucherprodukt in einer Konzentration von 20% verwendet wird.

Ethylacrylat (Acrylsäureethylester) Soll nicht als Riechstoff verwendet werden.

Ethylenglycolmonoethyleter

Soll nicht als Riechstoff verwendet werden.

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Ethylenglycolmonomethylether (2-

Methoxyethanol)

Soll nicht als Riechstoff verwendet werden.

Farnesol Ist nur dann als Riechstoff zu verwenden, wenn es nach gaschromatographischer Bestimmung zumindest

96% eines Isomerengemisches von Farnesol enthält.

Feigenblatt absolue

(Feigenblätteröl)

Soll nicht als Riechstoff verwendet werden.

Furfurylidenaceton Soll nicht als Riechstoff verwendet werden.

Grapefruitöl Ist für Anwendungen auf Hautflächen, die der Sonne ausgesetzt sind, außer Badezubereitungen, Seifen

und anderen Produkten, die von der Haut abgewaschen werden, nicht in Konzentrationen von über 4% in

Endverbraucherprodukten zu verwenden. Dies entspricht 20%* in einer Riechstoffkomposition, die im

Endverbraucherprodukt in einer Konzentration von 20%* verwendet wird (siehe Bemerkung über

phototoxische Bestandteile in der Einleitung und die Richtlinie über Agrumenöle). (* Anm. d. Verf.: wohl

25%)

Grapefruitöl gepreßt Das Komitee empfiehlt ferner, für gepreßte Öle, in denen die weniger flüchtigen Komponenten durch

teilweises oder vollständiges Entfernen der Terpenfraktion konzentriert wurden, diesen Höchstwert im

Verhältnis zum Konzentrationsgrad herabzusetzen.

trans-2-Heptenal Soll nicht als Riechstoff verwendet werden.

Hexahydrocumarin Soll nicht als Riechstoff verwendet werden.

trans-2-Hexenal Ist in Endverbraucherprodukten nicht in einer Anwendungskonzentration von über 0,002% zu verwenden.

Dies entspricht einer Konzentration von 0,01% in einer Riechstoffkomposition, die im

Endverbraucherprodukt in einer Konzentration von 20% verwendet wird. Für die Verwendung in

Endverbraucherprodukten, für die unter normalen Anwendungsbedingungen kein Hautkontakt

voraussehbar ist, z.B. geschlossene Lufterfrischer, Toilettenblöcke, ausgenommen Spülmittel und

Haushaltsreinigungsmittel, empfiehlt das Komitee, im Endverbraucherprodukt die Konzentration von

0,02% nicht zu überschreiten.

trans-2-Hexenaldiethylacetal

Soll nicht als Riechstoff verwendet werden.

trans-2-Hexenaldimethylacetal

Soll nicht als Riechstoff verwendet werden.

-Hexylidencyclopentanon

Zubereitungen, die mehr als 8% -Hexylidencyclopentanon enthalten, sollten nicht als Riechstoffe

verwendet werden.

Hydroabietylalkohol Soll nicht als Riechstoff verwendet werden.

Hydrochinonmonoethylether

Soll nicht als Riechstoff verwendet werden.

Hydrochinonmonomethylether

Soll nicht als Riechstoff verwendet werden.

Hydroxycitronellal Soll nicht in einer Anwendungskonzentration von über 5% in Riechstoffkompositionen verwendet werden.

Isoeugenol Ist in Endverbraucherprodukten nicht in einer Anwendungskonzentration von über 0,2% zu verwenden.

Dies entspricht einer Konzentration von 1% in einer Riechstoffkomposition, die im Endverbraucherprodukt

in einer Konzentration von 20% verwendet wird. Für die Verwendung in Endverbraucherprodukten, für die

unter normalen Anwendungsbedingungen kein Hautkontakt voraussehbar ist, z.B. geschlossene

Lufterfrischer, Toilettenblöcke, ausgenommen Spülmittel und Haushaltsreinigungsmittel, empfiehlt das

Komitee, im Endverbraucherprodukt die Konzentration von 0,5% nicht zu überschreiten.

6-Isopropyl-2-decalol Soll nicht als Riechstoff verwendet werden.

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Limettenöl Ist für Anwendungen auf Hautflächen, die der Sonne ausgesetzt sind, außer Badezubereitungen, Seifen

und anderen Produkten, die von der Haut abgewaschen werden, nicht in Konzentrationen von über 0,7%

in Endverbraucherprodukten zu verwenden. Dies entspricht einer Konzentration von 3,5% in einer

Riechstoffkomposition, die im Endverbraucherprodukt in einer Konzentration von 20% verwendet wird

(siehe Bemerkung über phototoxische Bestandteile in der Einleitung und die Richtlinie über Agrumenöle).

Limettenöl, gepreßt Das Komitee empfiehlt ferner, für gepreßte Öle, in denen die weniger flüchtigen Komponenten durch

teilweises oder vollständiges Entfernen der Terpenfraktion konzentriert wurden, diesen Höchstwert im

Verhältnis zum Konzentrationsgrad herabzusetzen.

Menthadienylformiat (Cyclohexadien-

1-ethanol, 4-[1-methyl-ethyl]-formiat)

Soll nicht in einer Anwendungskonzentration von über 0,5% in Riechstoffkompositionen verwendet

werden.

7-Methoxycumarin Soll nicht als Riechstoff verwendet werden.

-Methylanisyliden-aceton (1-[4-

Methoxyphenyl]-1-penten-3-on)

Soll nicht als Riechstoff verwendet werden.

Methylcrotonat

(Crotonsäuremethylester)

Soll nicht als Riechstoff verwendet werden.

6-Methylcumarin Soll nicht als Riechstoff verwendet werden.

7-Methylcumarin Soll nicht als Riechstoff verwendet werden.

4-Methyl-7-ethoxycumarin

Soll nicht als Riechstoff verwendet werden.

Methylheptadienon

(6-Methyl-3,5-heptadienon)

Soll nicht in einer Anwendungskonzentration von über 0,01% in Riechstoffkompositionen verwendet

werden.

Methylheptincarbonat Methylheptincarbonat und Methyloctincarbonat sollen, einzeln oder gemeinsam, in

Endverbraucherpodukten nicht in einer Anwendungskonzentration von über 0,01% verwendet werden.

Dies entspricht einer Konzentration von 0,05% in einer Riechstoffkomposition, die im

Endverbraucherprodukt in einer Konzentration von 20% verwendet wird.

Für die Verwendung in Endverbraucherprodukten, für die unter normalen Anwendungsbedingungen kein

Hautkontakt voraussehbar ist, z.B. geschlossene Lufterfrischer, Toilettenblöcke, ausgenommen

Spülprodukte und Haushaltsreinigungsmittel, empfiehlt das Komitee, im Endverbraucherpodukt die

Konzentration von 0,1% nicht zu überschreiten.

p-Methylhydrozimtaldehyd

Soll nicht in einer Anwendungskonzentration von über 1% in Riechstoffkompositionen verwendet werden.

Methylmethacrylat Soll nicht als Riechstoff verwendet werden.

Methyl-N-methylanthranilat

(Dimethylanthranilat)

Ist für Anwendungen auf Hautflächen, die der Sonne ausgesetzt sind, außer Badezubereitungen, Seifen

und anderen Produkten, die von der Haut abgewaschen werden, auf 50% in der Komposition zu

beschränken (siehe Bemerkung über phototoxische Riechstoffe in der Einleitung).

3-Methyl-2(3)-nonennitril

Soll nicht in einer Anwendungskonzentration von über 1% in Riechstoffkompositionen verwendet werden.

Methyloctincarbonat Methyloctincarbonat und Methylheptincarbonat sollen, einzeln oder gemeinsam, in

Endverbraucherprodukten nicht in einer Anwendungskonzentration von über 0,01% verwendet werden.

Dies entspricht einer Konzentration von 0,05% in einer Riechstoffkomposition, die im

Endverbraucherprodukt in einer Konzentration von 20% verwendet wird.

Für die Verwendung in Endverbraucherpodukten, für die unter normalen Anwendungsbedingungen kein

Hautkontakt voraussehbar ist, z.B. geschlossene Lufterfrischer, Toilettenblöcke, ausgenommen Spülmittel

und Hauhaltsreinigungsmittel, empfiehlt das Komitee, im Endverbraucherprodukt die Konzentration von

0,1% nicht zu überschreiten.

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Moschus Ambrette

(Ambrette Moschus)

Soll nicht in Riechstoffkompositionen für Kosmetikprodukte, Toilettenartikel und andere Produkte

verwendet werden, die unter normalen Anwendungsbedingungen mit der Haut in Berührung kommen.

Dies schließt auch Produkte ein, die abgewaschen werden. Für andere Anwendungen soll eine

Anwendungskonzentration von 4% in Riechstoffen nicht überschritten werden. Diese Beschränkung gilt

ungeachtet der Anwendungskonzentration im Endverbraucherpodukt.

Nitrobenzol Soll nicht als Riechstoff verwendet werden.

Non-2-insäure-Ester außer Methylund

Allylheptincarbonat

Sollen nicht als Riechstoff verwendet werden.

Nootkaton Nootkaton soll, wenn es als Riechstoff verwendet wird, eine mindestens 98%ige Reinheit mit einem

Schmelzpunkt von mindestens 32 °C aufweisen. Weniger reines Nootkaton mit einer minimalen Reinheit

von 86% nach gaschromatographischer Bestimmung sollte 1% in einer Komposition nicht übersteigen und

sollte nur in Verbindung mit mindestens der vierfachen Menge d-Limonen verwendet werden.

1-Octen-3-ylacetat Amylvinylcarbinylacetat)

Soll nicht in einer Anwendungskonzentration von über 1,5% in Riechstoffkompositionen verwendet

werden.

Oct-2-insäure-Ester

außer Methyloctincarbonat

Sollen nicht als Riechstoff verwendet werden.

Opopanax Es sind nur Zubereitungen von Opoponax zu verwenden, die aus Opoponax Balsam (der Ausscheidung

der Rinde von Commiphora erythraea var. glabrescens Engler) durch Extraktion mit geeigneten

Lösungsmitteln oder Wasserdampfdestillation erhalten wurden.

Pentylidencyclohexanon Soll nicht als Riechstoff verwendet werden.

Perillaldehyd Soll nicht in einer Anwendungskonzentration von über 0,5% in Riechstoffkompositionen verwendet

werden.

Perubalsam Peru-Balsam (die Absonderung von Myroxylon pereirae, Royle Klotzsch) ist nicht als Riechstoff zu

verwenden. Extrakte und Destillate sollten nicht in einer Gesamtkonzentration von über 0,4% in

Endverbraucherprodukten verwendet werden. Dies entspricht 2% in einer Riechstoffkomposition, die mit

20% im Endverbraucherprodukt verwendet wird.

Pinacea-Arten,

ätherische Öle

(Pinus-Arten)

(Abies-Arten)

Ätherische Öle und daraus isolierte Stoffe, die von der Gattung Pinacea stammen (z.B. Pinus- und Abies-

Arten) sollen nur dann verwendet werden, wenn der Peroxydgehalt auf dem niedrigsten, praktisch

erreichbaren Wert gehalten wird, z.B. durch Zusatz von Antioxydantien bei der Herstellung. Solche

Produkte sollten eine Peroxidzahl von weniger als 10 Millimole Peroxid pro Liter, bestimmt nach der EOAMethode,

aufweisen.

Phenylacetaldehyd Ist als Riechstoff in Verbindung mit sensibilisierungsverhütenden Stoffen zu verwenden, wie z.B. gleiche

Mengen von Phenylethylalkohol oder Dipropylenglykol.

Phenylaceton (Methylbenzylketon) Soll nicht als Riechstoff verwendet werden.

Phenylbenzoat Soll nicht als Riechstoff verwendet werden.

Propylidenphthalid Ist auf 0,05% in einer Riechstoffkomposition zu beschränken.

Pseudoionon (2,6-Dimethylundeca-

2,6,8-trian-10-on)

Pseudoionon ist als solches nicht als Riechstoff zu verwenden, aber eine Höchstmenge von bis zu 2% als

Verunreinigung in Ionon ist zu tolerieren.

Pseudomethylionon Pseudmethylionone als solche sind nicht als Riechstoffe zu verwenden, aber eine Höchstmenge von bis

zu 2% als Verunreinigung in Methyliononen ist zu tolerieren.

Rautenöl Ist für Anwendungen auf Hautflächen, die der Sonne ausgesetzt sind, außer Badezubereitungen, Seifen

und anderen Produkten, die von der Haut abgewaschen werden, auf 3,9% in der Komposition zu

beschränken (siehe Bemerkung über phototoxische Riechstoffe in der Einleitung).

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Sadebaumöl Sadebaumöl ist nicht als Riechstoff zu verwenden, wenn es aus Juniperus sabina L. hergestellt wurde.

Nur aus J. phoenicea L. erhaltene Öle sollen verwendet werden. In Abwesenheit einer internationalen

Norm werden die folgenden Spezifikationen für Öle von J. phoenicea vorgeschlagen:

Dichte d 20 / 20 0,864-0,873

Brechung n 20 / D 1,4700-1,4720

Drehung  20 / D -1 °C-+4 °C

Säurezahl 0,4-1

Esterzahl 2,5-7

Esterzahl nach Azetylierung 10-23

Löslichkeit 0,6-6 vol. in 96%igem Alkohol, darüber Trübung beim Verdünnen

Safrol

Isosafrol

Dihydrosafrol

Safrol als solches ist nicht als Riechstoff zu verwenden; Safrol enthaltende ätherische Öle sollten nicht in

einer Dosierung verwendet werden, bei der die Gesamtkonzentration von Safrol 0,05% in

Riechstoffkompositionen überschreitet. Beispiele von ätherischen Ölen mit hohem Safrolgehalt sind

Sassafrasöl (Sassafras officinale, Nees & Eberm.), Ocotea Cymbarum Öl (Ocotea pretiosa Metz) und

gewisse Qualitäten von Kampferölen.

Die Gesamtkonzentration von Safrol, Isosafrol und Dihydrosafrol soll 0,05% in Riechstoffkompositionen nicht

überschreiten.

Sclareol Soll bei der Verwendung als Riechstoff einen Mindestschmelzpunkt von 96 °C aufweisen.

Styrax, amerikanischer Rohe Balsame von amerikanischem Styrax sind nicht als Riechstoffe zu verwenden. Nur Zubereitungen von

amerikanischem Styrax (der Absonderung von Liquidambar styraciflua L. var. macrophylla), die durch

Methoden hergestellt werden, die Produkte ergeben, die kein Sensibilisierungsvermögen zeigen (z.B.

Wasserdampfdestillation, Vakuumdestillation, Extraktion mit Ethanol oder Hexan, Neutralisierung mit

wässrigem Alkali, gefolgt von Lösungsmittelextraktion), sollen verwendet werden.

Styrax, asiatischer Rohe Balsame von asiatischem Styrax sind nicht als Riechstoffe zu verwenden. Nur Zubereitungen von

asiatischem Styrax (der Absonderung von Liquidambar orientalis Mill.), die durch Methoden hergestellt

werden, die Produkte ergeben, die kein Sensibilisierungsvermögen zeigen (z.B. Vakuumdestillation,

Extraktion mit Ethanol), sollen verwenden werden.

Tagetesöl und Absolut

Marigoldöl und Absolut

Für Anwendungen auf Hautflächen, die der Sonne ausgesetzt sind, außer Badezubereitungen, Seifen und

anderen Produkten, die von der Haut abgewaschen werden, sind Marigold-Öl und Absolut (Öle und Absolute,

gewonnen aus Tagetes minuta L. syn., Tagetes glandulifera Schrank und Tagetes patula L.) auf 0,25% in der

Riechstoffkomposition zu beschränken. (Siehe Bemerkung über phototoxische Riechstoffe in der Einleitung).

Thea sinensis Absolut Soll nicht als Riechstoff verwendet werden.

1-(2,6,6-Trimethyl-cyclohexenyl +

Cyxlohexa-1,4-dienyl)-2-buten-1-

on (Rosenketon)

Sind als Riechstoffe nicht in Konzentrationen von über 0,02%, einzeln oder gemeinsam, in

Endverbraucherprodukten zu verwenden. Dies entspricht 0,1% in einer Riechstoffkomposition, die mit 20%

im Endverbraucherprodukt verwendet wird.

Für Anwendungen in Endverbraucherpodukten, für die kein Hautkontakt unter normalen

Anwendungsbedingungen vorhersehbar ist, z.B. geschlossene Luftverbesserer, Toilettenblöcke, aber nicht

für abwaschbare Produkte und Haushaltsreiniger, soll die Gesamtkonzentration im Endverbraucherprodukt

0,2% nicht übersteigen.

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Verbena Absolut Aus Lippia citriodora Kunth. erhaltenes Verbena Absolut soll nicht in einer Anwendungskonzentration von

über 1% in Riechstoffkompositionen verwendet werden.

Verbenaöl Aus Lippia citriodora Kunth. hergestelltes Verbenaöl soll nicht als Riechstoff verwendet werden.

Zimtaldehyd Ist als Riechstoff zusammen mit sensibilisierungsverhütenden Stoffen, z.B. gleichen Teilen von Eugenol oder

d-Limonen, zu verwenden.

Zimtaldehyd

Methylanthranilat

Schiff'sche Base

Ist als Riechstoff in Verbindung mit sensibilisierungsverhütenden Stoffen zu verwenden, wie z.B. ein Teil

Eugenol zu zwei Teilen Schiff'sche Base.

Zimtalkohol Ist in Endverbraucherprodukten nicht in Anwendungskonzentrationen von über 0,8% zu verwenden. Dies

entspricht einer Konzentration von 4% in einer Riechstoffkomposition, die in einer Konzentration von 20% im

Endverbraucherprodukt verwendet wird.

Zimtrindenöl

(Ceylonzimtöl)

Ist auf 1% in einer Riechstoffkomposition zu beschränken.

Zitronenöl kaltgepreßt Ist für Anwendungen auf Hautflächen, die der Sonne ausgesetzt sind, außer Badezubereitungen, Seifen und

anderen Produkten, die von der Haut abgewaschen werden, nicht in einer Konzentration von über 2% in

Endverbraucherprodukten zu verwenden. Dies entspricht einer Konzentration von 10% in einer

Riechstoffkomposition, die im Endverbraucherprodukt in einer Konzentration von 20% verwendet wird (siehe

Bemerkung über phototoxische Bestandteile in der Einleitung und die Richtlinie über Agrumenöle).

Für gepreßte Öle, in denen die weniger flüchtigen Komponenten durch teilweises oder vollständiges

Entfernen der Terpenfraktion konzentriert wurden, ist dieser Höchstwert im Verhältnis zum

Konzentrationsgrad herabzusetzen.

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