Diätpillenwerbung als unlauterer Werbung bestraft

Erneut muss der BAYER-Konzern eine Millionen-Strafe wegen unlauterer Werbung zahlen. Wegen „irreführender Versprechungen“ verhängte gestern die US-Wettbewerbsbehörde Federal Trade Commission (FTC) eine Buße von 3,2 Mio Dollar gegen den Leverkusener Konzern. Nach Angaben von Deborah Platt Majoras, Vorsitzende der FTC, ist dies die höchste jemals von der Behörde verhängte Zivilstrafe.

 Als „unerhört“ bezeichnete Majoras einen Werbespot von BAYER für die Diätpille One-A-Day WeightSmart, in dem eine Gymnastik-Gruppe die Übung „heben, drehen, beugen“ vorführt. Zu sehen sind zehn Frauen in Sportkleidung, die im Chor sprechen „einfach die Flasche heben, den Verschluss drehen und das Handgelenk beugen“, um dann eine Pille herauszunehmen. (Der Spot kann online angesehen werden, s.u.). In verschiedenen Werbefilmen und Anzeigen finde sich die unbewiesene Behauptung, wonach das Präparat den Stoffwechsel anrege. BAYER verstößt damit gegen eine frühere Auflage der Wettbewerbsbehörde, wonach Aussagen zu Vitamin- und Diätprodukten des Konzerns auf wissenschaftlichen Studien beruhen müssen.

 Philipp Mimkes von der Coordination gegen BAYER-Gefahren: „Ob bei Potenzmitteln, Schmerzmitteln oder nun Diätpillen, immer wieder setzt der BAYER-Konzern auf unlautere Werbemethoden. Es ist geradezu grotesk, dass das Unternehmen bis vor kurzem Fress-Wettbewerbe sponserte und nun mit der Autorität eines Markenartikel-Herstellers vorlügt, dass die tägliche Einnahme einer Pille für Gesundheit und Schlankheit sorgt.  BAYER gefährdet dadurch wissentlich die Gesundheit von Patienten und Konsumenten“.

Die Bekanntmachung der Federal Trade Commission:

http://www.ftc.gov/opa/2007/01/weightloss.htm

 

Werbespot von Bayer (Video)

 

CBGnetwork

Friday, January 05, 2007