Diätpillenwerbung als unlauterer Werbung bestraft
Erneut muss
der BAYER-Konzern eine Millionen-Strafe wegen
unlauterer Werbung zahlen. Wegen „irreführender Versprechungen“ verhängte
gestern die US-Wettbewerbsbehörde Federal Trade Commission (FTC) eine
Buße von 3,2 Mio
Dollar gegen den Leverkusener Konzern. Nach Angaben von Deborah Platt Majoras,
Vorsitzende der FTC, ist dies die höchste jemals von der Behörde verhängte
Zivilstrafe.
Als „unerhört“
bezeichnete Majoras einen Werbespot von BAYER für die
Diätpille One-A-Day WeightSmart,
in dem eine Gymnastik-Gruppe die Übung „heben, drehen, beugen“ vorführt. Zu
sehen sind zehn Frauen in Sportkleidung, die im Chor sprechen „einfach die
Flasche heben, den Verschluss drehen und das Handgelenk beugen“, um dann eine
Pille herauszunehmen. (Der Spot kann online angesehen werden, s.u.). In verschiedenen Werbefilmen und Anzeigen finde sich
die unbewiesene Behauptung, wonach das Präparat den Stoffwechsel anrege. BAYER
verstößt damit gegen eine frühere Auflage der Wettbewerbsbehörde, wonach
Aussagen zu Vitamin- und Diätprodukten des Konzerns auf wissenschaftlichen
Studien beruhen müssen.
Philipp
Mimkes von der Coordination
gegen BAYER-Gefahren: „Ob bei Potenzmitteln,
Schmerzmitteln oder nun Diätpillen, immer wieder setzt der BAYER-Konzern
auf unlautere Werbemethoden. Es ist geradezu grotesk, dass das Unternehmen bis
vor kurzem
Fress-Wettbewerbe sponserte und nun mit der Autorität eines
Markenartikel-Herstellers vorlügt, dass die tägliche Einnahme einer Pille
für Gesundheit und Schlankheit sorgt. BAYER gefährdet dadurch
wissentlich die Gesundheit von Patienten und Konsumenten“.
Die
Bekanntmachung der Federal Trade Commission:
http://www.ftc.gov/opa/2007/01/weightloss.htm
Friday, January 05, 2007