Darmkrebs
schadenersatzpflichtig durch den Zahnarzt§
Darmkrebs verursacht
immer der Zahnarzt durch Vergiftung mit krebserzeugenden
Metallen wie Amalgam, Palladium, Nickel und anderen als Zahnflickstoff
verwendeten Metallen.
Die Tragödie beginnt schon
bei Zahnspangen für Kinder mit Nickel, Chrom, Molybdän und anderen
Verunreinigungen.
In der aktuellen
Aufklärungsaktion über Darmkrebs, seine Prophylaxe und Früherkennung wird heimtückisch
verheimlicht, dass im Zentrum des
Darmkrebses
stets höchste Konzentrationen des Zahnflickmetalls liegen, das den Krebs
verursacht hat!
Damit ist eindeutig nachgewiesen, dass der Zahnarzt unrechtmäßig jeden
Fall von Darmkrebs verursacht!
Jedes Jahr erkranken 73000 Menschen in Deutschland neu an
Darmkrebs! (Quelle: Deutschers
Ärzteblatt 14.03.08. Zahl der Woche)
Da bei jedem Krebs mindestens 10 Jahre lang das operativ entfernte
Tumorgewebe aufgehoben werden muss, wird der Beweis für
Schadenersatzforderungen an den Zahnarzt solange aufgehoben.
Kein Zahnarzt dürfte sicher krebserzeugendes
Material irreversibel in den Mund implantieren.
Bei Beweis ist er schadenersatzpflichtig!
Da zur erfolgreichen Behandlung eines Darmkrebses natürlich die
sofortige radikale Entfernung des Verursachers gehört, sind Behandler,
die dies unterlassen natürlich auch verantwortlich.
Da man auch stets in
operativ entfernten Darmpolypen Metalle nachweisen muss.
Geht man davon aus, dass diese Vorstadien eines Krebses sind!
Die gedankenlose
Weitervergiftung unserer Kinder hört erst dann auf, wenn jeder Verursacher
dafür zum Schadenersatz verpflichtet wurde!
Die Mär, dass Amalgam der
billigste Zahnflickstoff sei, hört dann ganz schnell auf!