DGAUM-Zertifizierung
Stellungnahme des Deutschen Berufsverbandes der
Umweltmediziner e. V. (dbu) zur DGAUM-Zertifizierung
des Dachverbandes der Arbeitsmediziner
In letzter Zeit häuft es sich, dass in einem
sozialrechtlichen Verfahren mit Berufs-genossenschaften,
Gutachter nur nach der DGAUM-Zertifizierung des
Arbeits-medizinischen Berufsverbandes zugelassen werden.
Der dbu stellt hierzu fest, dass
es sich bei der DGAUM um eine nicht von staatlicher Stelle festgelegten
Zertifizierung, sondern lediglich um eine Qualifizierungs-maßnahme
der Mitglieder des Arbeitsmedizinischen Berufsverbandes handelt.
Es ist widersinnig, ausschließlich nicht praktizierende
Ärzte, wie es die Arbeits-mediziner darstellen, mit
der Begutachtung von möglichen berufsbedingten Erkrankungen zu beauftragen und
praktizierende Umweltmediziner auszuschließen. Dies wird der Situation der im besonderem Maße durch Chemikalien belasteten Arbeitnehmer
nicht gerecht, da in der Sicht dieser Disziplin nur ein begrenzter Teil
wichtiger Aspekte berücksichtigt wird. Der Anspruch einer
"Begutachtungshoheit" einer einzelnen Fachrichtung wird der
Notwendigkeit einer pluralen Auseinandersetzung mit
den anstehenden Problemen auch auf Gutachterebene nicht gerecht. Der dbu lehnt diese Bestrebungen auf das Schärfste ab.
Würzburg, 1. August 2003
Dr. med. Kurt E. Müller --- Dr. med. Peter Ohnsorge
1. Vorsitzender des dbu ---
geschäftsführendes Vorstandsmitglied