§Chlorellaschäden entschädigungspflichtig

Seit die Chlorella-Verkäufer in unzähligen Testen bewiesen hatten, dass Chlorella

1)     nie entgiftet,

2)     stets das Hirn vergiftet,

3)     keinerlei Entgiftungsfunktion hat,

4)     als nachgewiesener Betrug an Patienten verfolgt wird,

5)     aufgeklärten Patienten eine enorme Entschädigung zusteht,

zahlen sie anstandslos die geforderte Entschädigung.

Solange der Verkauf noch so gigantische Erlöse bei Neukunden erbringt, zahlen die Chlorella-Verkäufer die Entschädigung anstandslos aus ihrer Portokasse. Während anfangs noch der Nachweis der fehlenden Entgiftung mit negativem Stuhl/Urin und die Hirnvergiftung mit erhöhtem organischem Quecksilber gefordert wurde, genügt seit einiger Zeit die alleinige Behauptung der Zunahme der Hirnsymptome nach Chlorella für die Auszahlung der Entschädigung, zudem entspricht die Zusammensetzung der Chlorella-Charge in keinem Falle der behaupteten Zusammensetzung. Der Betrug ist offenkundig.