Chlorellaschäden ...
Seit die Chlorella-Verkäufer
in unzähligen Testen bewiesen hatten, dass Chlorella
1)
nie entgiftet,
2)
stets das Hirn vergiftet,
3)
keinerlei Entgiftungsfunktion hat,
4)
als nachgewiesener Betrug an Patienten verfolgt wird,
5)
aufgeklärten Patienten eine enorme Entschädigung
zusteht,
zahlen sie anstandslos die geforderte
Entschädigung.
Solange der Verkauf noch so gigantische
Erlöse bei Neukunden erbringt, zahlen die Chlorella-Verkäufer
die Entschädigung anstandslos aus ihrer Portokasse. Während anfangs noch der
Nachweis der fehlenden Entgiftung mit negativem Stuhl/Urin und die Hirnvergiftung
mit erhöhtem organischem Quecksilber gefordert wurde, genügt seit einiger Zeit
die alleinige Behauptung der Zunahme der Hirnsymptome nach Chlorella
für die Auszahlung der Entschädigung, zudem entspricht die Zusammensetzung der Chlorella-Charge in keinem Falle der behaupteten
Zusammensetzung. Der Betrug ist offenkundig.