CT dreidimensional für Zahnarzt auf Kasse
Zahnärzte, die äußerlich unauffällige Hirnzähne (1, 2, 7, 8 ) ziehen wollen, brauchen unbedingt vorher den objektiven Nachweis
dafür, dass der Eiter unter den Zähnen auch für fachlich Unerfahrene
(Kassenmitarbeiter) sichtbar ist.
Voraussetzung für die Übernahme der Kosten durch die
Krankenkasse:
1.Name des (evtl.) behandelnden Zahnarztes
2.Vorlage des Kassenkärtchens
3.Unterschrift auf dem Abrechnungsschein, dass die
Untersuchung durchgeführt wurde.
Der Radiologe braucht für die Untersuchung das vom
Toxikologen befundete
OPT.