CT dreidimensional für Zahnarzt auf Kasse

Zahnärzte, die äußerlich unauffällige Hirnzähne (1, 2, 7, 8 ) ziehen wollen, brauchen unbedingt vorher den objektiven Nachweis dafür, dass der Eiter unter den Zähnen auch für fachlich Unerfahrene (Kassenmitarbeiter) sichtbar ist.
Voraussetzung für die Übernahme der Kosten durch die Krankenkasse:
1.Name des (evtl.) behandelnden Zahnarztes
2.Vorlage des Kassenkärtchens
3.Unterschrift auf dem Abrechnungsschein, dass die Untersuchung durchgeführt wurde.

Der Radiologe braucht für die Untersuchung das vom Toxikologen befundete
OPT.