Amalgamklage EGH INFO

Unsere Klage vor dem Europäischen Gerichtshof wegen der Millionen Todesfälle durch Zahnamalgam wurde am 23.06.2009 zugelassen unter Nr.33229/09 und wird fristgerecht mit den Beweisen am 30.7.2009 ans Gericht geschickt!

http://www.toxcenter.org/artikel/Amalgamklage-KlageannahmeEGH.pdf

http://www.toxcenter.org/download/versch/amalgamanzeige.pdf

Wir müssen bis dahin

1.die  negativen Urteile, also über die Ungefährlichkeit von Amalgam,

2.alle in der Anzeige erwähnten Beispielfälle

vorlegen.

Bitte stellen Sie eiligst Ihre Unterlagen zusammen und zwar

1.nur ablehnende Gerichtsurteile (AZ)

2.Fälle 5-8 von der Anzeige:

    5. Nervenschäden

       6.Immunschäden

       7.Kindstod

       8.Autoimmunkrankheiten

Wir verlangen pro Todkrankem mit Nachweis      100 000 € Entschädigung vom Gericht.

Wir klagen  und Sie haben die einmalige und schnellste und billigste Chance, dass ihre bisherigen Falschurteile revidiert werden.

Die bis 30.6.übersandten eindeutig belegten, eindrucksvollen  Fälle (nur Stichpunkte, Belege folgen später!) reichen wir mit ein an:

 

Unser Meldeformular für Amalgamentschädigung:

Pdf Ausdrucken+mit Post  bis 30.7.09 an uns und dann direkt an das Gericht bis 18,12.2009 senden (außen AmAnz). Alle Schreiben, die danach an das Gericht gesandt wurden, werden lt. Bestimmung ersatzlos vernichtet!

 

Die übrigen bitte gleich ans Gericht senden; nur eine Seite, Rest wird dort vernichtet!

 

Nun hoffen wir, dass dieses schreiende Unrecht bald beendet und alle Täter (Zahnärzte und ihre Helfershelfer) bestraft werden, Schadenersatz zahlen.

Dann wird die Krankenkasse wieder bezahlbar, die Psychiatrie kann schließen!

Wir senden unsere Beweise am 1.August ans Gericht (Einsendeschluss)!

 

TOX CENTER, Dr.Max Daunderer