Amalgamklage
EGH INFO
Unsere Klage vor dem Europäischen Gerichtshof wegen
der Millionen Todesfälle durch Zahnamalgam wurde am 23.06.2009 zugelassen unter
Nr.33229/09 und wird fristgerecht mit den Beweisen am 30.7.2009 ans Gerich
http://www.toxcenter.org/artikel/Amalgamklage-KlageannahmeEGH.pdf
http://www.toxcenter.org/download/versch/amalgamanzeige.pdf
Wir müssen bis dahin
1.die negativen Urteile, also über die Ungefährlic
2.alle in der Anzeige
erwähnten Beispielfälle
vorlegen.
Bitte stellen Sie eiligst
Ihre Unterlagen zusammen und zwar
1.nur
ablehnende Gerichtsurteile (AZ)
2.Fälle
5-8 von der Anzeige:
5.
Nervenschäden
6.Immunschäden
7.Kindstod
8.Autoimmunkrankheiten
Wir
verlangen pro Todkrankem mit Nachweis
100 000 € Entschädigung vom Gericht.
Wir klagen und Sie haben die
einmalige und schnellste und billigste Chance, dass ihre bisherigen Falschurteile
revidiert werden.
Die bis 30.6.übersandten eindeutig belegten, eindrucksvollen Fälle (nur Stichpunkte, Belege folgen
später!) reichen wir mit ein an:
Unser Meldeformular für Amalgamentschädigung:
Pdf Ausdrucken+mit Post bis 30.7.09 an uns und dann direkt an das
Gericht bis 18,12.2009 senden (außen AmAnz). Alle Schreiben, die danach an das
Gerich
Die übrigen bitte gleich ans
Gericht senden; nur eine Seite, Rest wird dort vernichtet!
Nun hoffen wir, dass dieses schreiende Unrecht bald beendet und alle
Täter (Zahnärzte und ihre Helfershelfer) bestraft werden, Schadenersatz zahlen.
Dann wird die Krankenkasse wieder bezahlbar, die Psychiatrie kann
schließen!
Wir senden unsere Beweise am 1.August ans Gericht
(Einsendeschluss)!
TOX CENTER, Dr.Max Daunderer