Beweiskette für eine Umweltvergiftung

 

1) Beweis der Quelle:

a)         Kaugummitest: Gifte im Mund erkennen

b)         Staubtest: Gifte in der Wohnung erkennen

c)         Dachrinnensediment: Gifte von Emittenten erkennen

d)         Kieferpanorama: Gifte im Knochen / Kieferboden

 

2) Beweis für die Giftaufnahme:

a)         DMPS- Test i.v. + Urin: Beweis für die Nierenspeicherung

b)         DMPS- Test oral + Stuhl: Beweis für die Leberspeicherung

c)         Mobilisationsteste, andere

d)         Organbiopsien auf Gifte (Zähne, Knochen, Leber, Niere)

 

3) Beweis für die Giftwirkung:

a)         Langzeit – Allergieteste (epikutan) auf der Haut: Fotos der Hautveränderungen

b)         Kernspin – Kopf: Organschäden im Hirn, Hirnschrumpfung

Mit Fluoreszenz: Identifizierung des Verursachers

c)         Tumor: Histologie und Identifizierung des Verursachers

d)         PET: Hirnschrumpfung durch Gifte

e)         Organschäden, typische: alpha-1-Mikroglobulin – Niere

 

Ohne die Beweiskette gibt es keine Entschädigung bei Fremdverschulden.