Berufskrankheit
kann mehrere Ursachen haben
Eine Berufskrankheit kann auch dann entschädigt
werden, wenn sie auf verschiedene Tätigkeiten und Ursachen zurückgeht. Nach
einem schriftlich veröffentlichten Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) in
Kassel muss der Versicherte dann nicht nachweisen, welches die wesentliche
Ursache ist.
Der Kläger arbeitete in der DDR zunächst als
Bauarbeiter, danach als Bergmann und schließlich von 1962 bis 1990 als
Auslieferungsfahrer im Kohlehandel. Bei der letzten Tätigkeit hatte er täglich
bis zu sechs Tonnen Kohle zu schleppen.
Zudem war er als Fahrer des Kohlelasters starken
vertikalen Schwingungen ausgesetzt. Auch nach der Wiedervereinigung arbeitete
er noch als Kraftfahrer. Seit 1996 war er wegen einer Lumboischialgie
arbeitsunfähig krank. Die Berufsgenossenschaft (BG) für Fahrzeughaltungen
lehnte eine Entschädigung als Berufskrankheit ab, weil das Leiden nicht allein
auf die Arbeit als Kraftfahrer zurückgehe.
Wie das BSG entschied, muss die Berufsgenossenschaft
aber zahlen: Lendenwirbelleiden seien eine anerkannte Berufskrankheit. Im
konkreten Fall gehe sie vermutlich kombiniert auf das Tragen schwerer Lasten
und auf die Ganzkörperschwingungen im Lkw zurück.
Dass die "Verursachungsanteile" nicht zu
quantifizieren seien und eine der Tätigkeiten alleine möglicherweise gar nicht
zu der Krankheit geführt hätte, "hindert ihre Anerkennung nicht, wenn wie
hier die beiden schädlichen Einwirkungen wechselseitig als mitursächlich
anzusehen sind", urteilten die Kasseler Richter.
Urteil des Bundessozialgerichts, Az: B 2 U 9/05 R Ärzte
Zeitung 29.3.07