Beitrags Bemessungsgrenzen in der GVK sinken

 

Günstig wirkt sich für die Versicherten aus: Die Beitragsbemessungsgrenze für das Jahr 2011 sinkt in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) auf 44.550 Euro jährlich (2010: 45.000 Euro) beziehungsweise 3.712,50 Euro monatlich (2010: 3.750 Euro). Bis zu diesem Einkommen werden Beiträge in der GKV berechnet.