Beihilfe zum Suizid
neuerdings für Ärzte straffrei
„Berlin
- Das von der Bundesärztekammer in ihrer Muster-Berufsordnung festgelegte strikte
Verbot für Ärzte, "Hilfe zur Selbsttötung zu leisten", ist heute in
einem Musterprozess durch das Verwaltungsgericht Berlin (VG 9 K 63/09) gekippt
worden.
Nach
dieser heutigen Entscheidung ist ein derartiges generelles und ausnahmsloses
Verbot mit verfassungsrechtlichen Grundsätzen nicht vereinbar. Es muss Ärzten
gestattet sein, in Ausnahmefällen eine ihrem Gewissen entsprechende
Entscheidung zu treffen, die von diesem Verbot abweicht. Dies bedeutet, dass
Ärzte in Ausnahmefällen Beihilfe zum Suizid leisten dürfen, ohne damit gegen
das Berufsrecht zu verstoßen.“
Harald Wostry, Rechtsanwalt, Fachanwalt
für Medizinrecht, Fachanwalt für Strafrecht