Beihilfe zum Suizid neuerdings für Ärzte straffrei

 

„Berlin - Das von der Bundesärztekammer in ihrer Muster-Berufsordnung festgelegte strikte Verbot für Ärzte, "Hilfe zur Selbsttötung zu leisten", ist heute in einem Musterprozess durch das Verwaltungsgericht Berlin (VG 9 K 63/09) gekippt worden.

 

Nach dieser heutigen Entscheidung ist ein derartiges generelles und ausnahmsloses Verbot mit verfassungsrechtlichen Grundsätzen nicht vereinbar. Es muss Ärzten gestattet sein, in Ausnahmefällen eine ihrem Gewissen entsprechende Entscheidung zu treffen, die von diesem Verbot abweicht. Dies bedeutet, dass Ärzte in Ausnahmefällen Beihilfe zum Suizid leisten dürfen, ohne damit gegen das Berufsrecht zu verstoßen.“

 

Harald Wostry, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Medizinrecht, Fachanwalt für Strafrecht

 

2012 Selbstmord konnte stets verhindert werden