2000 Befundung darf nicht kostenlos sein
Nach einer Beschwerde der Zahnärztekammer im Jahr 2000 wurde dem TOX CENTER vom Finanzamt die Gemeinnützigkeit entzogen, weil ein Verein nicht mit Dumpingpreisen den Selbständigen die Geschäftsgrundlage entziehen dürfe. Nach Zahlung einer Strafe von 70 000 DM erhielten wir die Gemeinnützigkeit zurück.
Wir erhöhten die Preise auf die gewünschte Höhe und verlangen für jede Technik (OPT, MR) die Pauschgebühr zur Befundung von 50 €. Bestellung