Banken Pleiteopfer klagen

Es sind Hunderte, wenn nicht Tausende Kunden betroffen. Mindestens 45.000 Anleger sollen insgesamt durch die Lehman-Pleite geschädigt worden sein. Zu viele, um die Situation mit der Strategie, manche heimlich einzuschüchtern und andere still und leise auszuzahlen (Dresdner Bank), zu bereinigen.

 Immer wieder werden BGH-Entscheidungen herbeizitiert, die besagen, dass Berater die Pflicht haben, ihren Kunden Warnhinweise zu geben (zum Beispiel: BGH XI ZR 12/93 vom 6.Juli 1993 oder BGH XI ZR 159/99 vom 9. Mai 2000). Diese besagen: Wenn ein Unternehmen, an dem Anleger Zertifikate halten, in Schieflage gerät und die einschlägige Wirtschaftspresse darüber berichtet, muss der Anleger gewarnt werden. Wie sehr Berater aber letztlich vor Gericht in die Pflicht genommen werden, ist fraglich. Im Netz formiert sich ebenfalls Widerstand. Es gibt beispielsweise ein Internet-Portal, in dem betroffene Zertifikateanleger nicht nur Schicksalsberichte und Kapitalismus-Endzeit-Lyrik austauschen, sondern auch Massenklagen organisieren. "Wir haben bislang rund 40 klagebereite Betroffene gewonnen", sagt Portalbetreiber Berthold Wimmer. "Haben wir genug Klagen gesammelt, lassen wir diese gebündelt von zwei bis drei Anwälten ausfechten." Zudem sei geplant, Kunden, die durch die Lehman-Pleite finanziell besonders stark betroffen sind, solidarisch zu unterstützen.

http://lehman-zertifikateschaden.biz/

http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,585900,00.html