Banken Pleiteopfer
klagen
Es sind Hunderte, wenn nicht Tausende
Kunden betroffen. Mindestens 45.000 Anleger sollen insgesamt durch die
Lehman-Pleite geschädigt worden sein. Zu viele, um die Situation mit der
Strategie, manche heimlich einzuschüchtern und andere still und leise
auszuzahlen (Dresdner Bank), zu bereinigen.
Immer wieder werden BGH-Entscheidungen
herbeizitiert, die besagen, dass Berater die Pflicht haben, ihren Kunden
Warnhinweise zu geben (zum Beispiel: BGH XI ZR 12/93 vom 6.Juli 1993 oder BGH
XI ZR 159/99 vom 9. Mai 2000). Diese besagen: Wenn ein Unternehmen, an dem
Anleger Zertifikate halten, in Schieflage gerät und die einschlägige
Wirtschaftspresse darüber berichtet, muss der Anleger gewarnt werden. Wie sehr
Berater aber letztlich vor Gericht in die Pflicht genommen werden, ist fraglich. Im Netz
formiert sich ebenfalls Widerstand. Es gibt beispielsweise ein Internet-Portal,
in dem betroffene Zertifikateanleger nicht nur Schicksalsberichte und
Kapitalismus-Endzeit-Lyrik austauschen, sondern auch Massenklagen organisieren.
"Wir haben bislang rund 40 klagebereite Betroffene gewonnen", sagt
Portalbetreiber Berthold Wimmer. "Haben wir genug Klagen gesammelt, lassen
wir diese gebündelt von zwei bis drei Anwälten ausfechten." Zudem sei
geplant, Kunden, die durch die Lehman-Pleite finanziell besonders stark
betroffen sind, solidarisch zu unterstützen.
http://lehman-zertifikateschaden.biz/
http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,585900,00.html