Aufklärung

 

Aufklärung - Formulare

Die Aushändigung und Unterzeichnung von Formularen und Merkblättern ersetzt nicht das erforderliche Aufklärungsgespräch, und erst recht kann ihnen nicht entnommen werden, daß der Patient über ein nicht ausdrücklich erwähntes Risiko informiert worden ist.

(BGH, Urteil vom 7.2.1984 - VI ZR 174/82 = VersR 1984,465;

BGH, Urteil vom 8.1.1985 - VI ZR 15/83 = VersR 1985,361).

 

Aufklärung - Risiken - als spätere Folge einer fehlerhaften Behandlung

Der Arzt ist nicht verpflichtet, den Patienten über Risiken aufzuklären, die nur durch eine fehlerhafte Behandlung (später) entstehen können.

(BGH, Urteil vom 19.3.1985 - VI ZR 227/83 = VersR 1985,736=NJW 1985,2193)

 

Aufklärung - Risiken - Mißerfolg

Aus dem Selbstbestimmungsrecht des Patienten heraus muß dieser durch geeignete Aufklärung auch über einen Eingriff mit hohem Risiko des Fehlschlagens informiert werden, so daß der Patient frei entscheiden kann, ob er den Eingriff wünscht oder nicht.

(BGH, Urteil vom 23.9.1980 - VI ZR 189/79 = VersR 1980,1145)

 

Aufklärung - unvollständig

Der Patient hat gegen den Arzt einen Schadenersatzanspruch, wenn die Aufklärung unvollständig und daher die Einwilligung des Patienten unwirksam war.

(BGH, Urteil vom 22.4.1980 - VI ZR 37/79 = USK 80140)