Aufklärung
Aufklärung - Formulare
Die Aushändigung und Unterzeichnung von Formularen und
Merkblättern ersetzt nicht das erforderliche Aufklärungsgespräch, und erst
recht kann ihnen nicht entnommen werden, daß der
Patient über ein nicht ausdrücklich erwähntes Risiko informiert worden ist.
(BGH, Urteil vom 7.2.1984 - VI ZR 174/82 = VersR 1984,465;
BGH, Urteil vom 8.1.1985 - VI ZR 15/83 = VersR
1985,361).
Aufklärung - Risiken - als spätere Folge einer fehlerhaften
Behandlung
Der Arzt ist nicht verpflichtet, den Patienten über Risiken
aufzuklären, die nur durch eine fehlerhafte Behandlung (später) entstehen
können.
(BGH, Urteil vom 19.3.1985 - VI ZR 227/83 = VersR 1985,736=NJW 1985,2193)
Aufklärung - Risiken - Mißerfolg
Aus dem Selbstbestimmungsrecht des Patienten heraus muß dieser durch geeignete Aufklärung auch über einen
Eingriff mit hohem Risiko des Fehlschlagens informiert werden, so daß der Patient frei entscheiden kann, ob er den Eingriff
wünscht oder nicht.
(BGH, Urteil vom 23.9.1980 - VI ZR 189/79 = VersR 1980,1145)
Aufklärung - unvollständig
Der Patient hat gegen den Arzt einen Schadenersatzanspruch,
wenn die Aufklärung unvollständig und daher die Einwilligung des Patienten
unwirksam war.
(BGH, Urteil vom 22.4.1980 - VI ZR 37/79 = USK 80140)