Arzthaftung beim Krankentransport

Streit um Infektion mit TBC-Bakterien

 

Bakterien hinterlassen keine Fingerabdrücke - wie also soll ein Rettungssanitäter beweisen, dass er von einem ganz bestimmten Patienten mit der Lungenkrankheit TBC angesteckt worden ist ? Seine Schadenersatz- und Schmerzensgeldklage gegen ein Münchner Uni-Klinikum steht deshalb auf wackeligen Füßen. Auf Anweisung der Klinikärzte hatte er einen Aids-Patienten transportiert.

 

In dem Krankenhaus hatte man mit dem Mann zwar auch einen TBC-Test gemacht, da aber noch kein Ergebnis vorlag, dem Sanitäter davon nichts gesagt.

Als der davon erfuhr, machte er einen so genannten Stempel-Test, der zunächst negativ verlief. Ein weiterer Test wenige Wochen später signalisierte dann die Infektion mit den TBC-Mykobakterien. Seither unterdrückt der Sanitäter den Ausbruch der Krankheit mit einer Spezial-Therapie. Da auf der Hand zu liegen scheint, wo er sich angesteckt habe, ließ der junge Mann durch seinen Anwalt Johannes Daunderer Klage beim Landgericht München I einreichen. Die Richter der 9. Kammer beauftragten einen medizinischen Sachverständigen. Zur Verblüffung des Gerichts kam der zu dem Ergebnis, dass der Sanitäter womöglich unerkannt schon früher mit TBC infiziert gewesen sein könnte. Die These des Experten: Beim ersten Stempeltest, bei dem abgeschwächte Bakterien eingespritzt werden, sei diese schlummernde Infektion regelrecht erweckt worden.

 

Damit man den geschockten Sanitäter nun nicht im Regen stehen lässt, schlug das Gericht am Mittwoch einen Vergleich vor: Die Uni-Klinik möge mit einer freiwilligen Zahlung von 3000 Euro den Streit beenden.

 

Uni-Anwalt Peter Frey zeigte sich allerdings skeptisch, ob dieser Kompromiss auf offene Ohren treffen wird.

 

Ekkehard Müller-Jentsch SZ 19.4.07